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Aktuelles

Foto: Heiko Maas (r) und Thomas de Maizière
dpa

Einigung zum Elternnachzug: Justizminister Heiko Maas (r) und Innenminister Thomas de Maizière

11.02.2016 | Verständigung beim Asylpaket II

„Die Humanität hat sich durchgesetzt“

Die SPD verständigte sich am Donnerstag mit der Union über den Familiennachzug von schutzbedürftigen minderjährigen Flüchtlingen. Für sie habe man humanitäre Entscheidungen ermöglicht, erklärte Justizminister Heiko Maas (SPD). „Besondere Härten können wir nach einer Prüfung des Einzelfalles vermeiden.”

Minderjährige Flüchtlinge, die alleine nach Deutschland kommen und hier den Schutzstatus erhalten, dürfen ihre Familien – wenn ein Härtefall festgestellt wird – nachziehen. Darauf verständigten sich die Bundesminister Heiko Maas (SPD) und Thomas de Maizère (CDU) am Donnerstag nach einem Treffen in Berlin. „Wir haben eine vernünftige Lösung gefunden – ohne die Beschlüsse der Koalition zu ändern“, betonte Justizminister Maas.

Familiennachzug in Härtefällen weiterhin möglich

Nachdem das Asylpaket II am 3. Februar vom Bundeskabinett beschlossen worden war, kam die Frage auf, ob die darin geplante Aussetzung des Familiennachzugs auch für minderjährige Flüchtlinge mit eingeschränktem, subsidiärem Schutz gelte. Unter den Status „subsidiär“ fallen Flüchtlinge, die keinen Schutz nach Genfer Flüchtlingskonvention oder nach unserem Asylgesetz genießen, denen dennoch ernsthafter Schaden in ihrem Herkunftsland droht.

Justizminister Maas und Innenminister de Maizière betonten am Donnerstag, dass die im beschlossenen Asylpaket II enthaltene Aussetzung des Familiennachzugs nicht gelte, wenn gesetzliche Voraussetzungen für sogenannte humanitäre Gründe vorliegen würden. In Härtefällen kann demnach eine Aufnahme der Eltern subsidiär geschützter Minderjähriger aus dem Ausland erfolgen. Darauf haben sich Maas und de Maizière am Donnerstag verständigt. „Die Humanität hat sich durchgesetzt“, zeigte sich Maas zufrieden.

Einzelfallprüfungen durch das Auswärtige Amt

Als „humanitäre Gründe“ gelten: schwere Erkrankungen, schwere Misshandlungen, die Minderjährige über sich ergehen lassen mussten, Tod nächster Angehöriger – „das wird Gegenstand von Einzelfallprüfungen sein“, erläuterte Maas. Zuständig dafür ist das Auswertige Amt.

Die Koalition will darüber hinaus den Familienangehörigen von minderjährigen Flüchtlingen, die nicht kurzfristig nachziehen können, im Rahmen einer zukünftigen Kontingentaufnahme bevorzugt die Einreise nach Deutschland ermöglichen.