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1949 | Parlamentarischer Rat
Elisabeth Selbert macht Revolution
Seit dem 1. September 1948 tagt der Parlamentarische Rat. 65 von den Ländern entsandte Männer und Frauen formulieren die Verfassung einer neuen deutschen Republik: das Grundgesetz.
Über viele Fragen sind sich die Ratsmitglieder bald einig, oft über Parteigrenzen hinweg. Doch was soll das Grundgesetz zum Verhältnis der Geschlechter sagen? Die männliche Mehrheit orientiert sich am Text der Weimarer Verfassung, die Männern und Frauen immerhin "die gleichen staatsbürgerlichen Rechte" garantiert hat.
Elisabeth Selbert ist das nicht genug. Sie formuliert, unterstützt von Frida (Friederike) Nadig, schlicht und grundsätzlich: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Ein unmissverständlich klarer Satz, der 1949 weit von der Lebenswirklichkeit entfernt ist – und es noch lange bleiben soll.
Drohung mit dem Druck der Straße
Elisabeth Selbert und Frida Nadig sind Sozialdemokratinnen, zwei von insgesamt nur vier Frauen im Parlamentarischen Rat. Selbst bei ihren Geschlechtsgenossinnen Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrum) finden sie keine Unterstützung für ihren Vorschlag. Helene Weber wehrt sich gegen eine "schematische" Gleichstellung von Mann und Frau. Sie möchte gern den "Eigenwert" der Frau betont wissen.
Der wichtige Hauptausschuss lehnt Selberts Vorschlag am 3. Dezember 1948 ab. Doch die beiden Sozialdemokratinnen geben nicht klein bei. Elisabeth Selbert gibt schon vor der Abstimmung drohend zu Protokoll:
"Sollte der Artikel … heute wieder abgelehnt werden, so darf ich ihnen sagen, dass in der gesamten Öffentlichkeit die maßgeblichen Frauen wahrscheinlich dazu Stellung nehmen werden, und zwar derart, dass unter Umständen die Annahme der Verfassung gefährdet ist."
Noch vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, noch bevor ein gewähltes Parlament zusammengetreten ist, kündigen zwei sozialdemokratische Frauen außerparlamentarischen Widerstand an! Sie lassen ihrer Ankündigung Taten folgen. Und: Sie haben Erfolg!
"Es regnete Eingaben"
Wie eine "Wanderpredigerin" zieht Elisabeth Selbert durch die Lande und mobilisiert Frauen und Öffentlichkeit. "Der Erfolg ihrer Kampagne war sensationell und unübersehbar," resümiert die Historikerin Gisela Notz: "Es regnete Eingaben der unterschiedlichsten Frauenverbände... Dieser massive Protest von Frauen, der über Partei-, Konfessions- und Klassengrenzen hinausging und von ‚Frauen auf der ganzen Linie’ getragen wurde, war einmalig in der Geschichte…“
Am 18. März 1949 stimmt der Hauptausschuss des Parlamentarischen Rats erneut über den Antrag der beiden Sozialdemokratinnen ab. Diesmal wird er unter dem Druck der (weiblichen) Öffentlichkeit einstimmig gebilligt. Gisela Notz: "Plötzlich wollte keiner mehr dagegen sein."
Bayerns CSU leistet zähen Widerstand
Elisabeth Selbert erlebt diesen Moment als die "Sternstunde" ihres Lebens. Zwar betreibt sie auch in den Folgejahren aktiv Politik, in Hessen und ab 1951 als Vorsitzende des Rechtspolitischen Ausschusses beim Parteivorstand der SPD, doch dem großen rechtlichen Sprung zur vollen
Gleichberechtigung der Frauen folgen zunächst keine konkreten politischen Schritte. Am 8. Mai 1949 um 23.55 Uhr stimmt der Parlamentarische Rat über das Grundgesetz in Gänze ab. 53 Mitglieder des Rates stimmen mit ja, zwölf sind dagegen. Die Gegenstimmen kommen von der KPD, dem Zentrum, der DP (jeweils zwei Stimmen) und von der CSU (sechs von deren acht Abgeordneten verweigern dem Grundgesetz ihre Zustimmung).
Am 23. Mai wird das Grundgesetz nach Zustimmung aller westdeutschen Landesparlamente – mit Ausnahme des bayerischen – und der drei westlichen Besatzungsmächte im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Auf den Tag genau 86 Jahre nach der Gründung des ADAV, der ersten sozialdemokratischen Partei. Und 58 Jahre, nachdem die SPD als erste politische Partei das volle Wahlrecht für Frauen gefordert hat.
Ein zahnloses Grundrecht
Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes konstatiert seither nichts weniger als die volle Gleichberechtigung von Mann und Frau. Der schlichte Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" lässt keine Einschränkung, kein Aber zu. Eigentlich.
Doch in Artikel 117 heißt es: "Das dem Artikel 3 Abs. 2 entgegenstehende Recht bleibt bis zu seiner Anpassung an diese Bestimmung des Grundgesetzes in Kraft, jedoch nicht länger als bis zum 31.3.1953." Dieser Termin verstreicht, ohne dass die männliche Mehrheit im Bundestag dem Auftrag des GG gefolgt ist.
Elisabeth Selbert hätte gern selbst für die Anpassung der Gesetze an den revolutionären Artikel 3 gesorgt – aber sie verpasst bei den ersten Bundestagswahlen knapp den Einzug ins Parlament. Sie kann nur von außen mahnen und drängen. Nicht wenigen, vor allem männlichen Parteifreunden geht sie damit auf die Nerven. Weibliche Abgeordnete, die in Selberts Fußstapfen treten, haben es im Bundestag nicht leicht. Erst am 1. Juli 1958 tritt ein "Gleichberechtigungsgesetz" in Kraft. Es hat diesen Namen nicht verdient.
Frauen zum Beischlaf verpflichtet
Bis tief in die 1960er Jahre hinein bleiben Frauen ihren Ehemännern rechtlich untergeordnet. Sie dürfen nicht allein ein Bankkonto eröffnen. Sie brauchen die Zustimmung des Mannes, wenn sie einen Beruf ergreifen wollen. Sie sind zum regelmäßigen Beischlaf verpflichtet. Kommt es zur Scheidung, sind sie krass benachteiligt.
All das ändert sich erst, als die SPD 1966 in die Bundesregierung eintritt – und entscheidend ab 1969 unter den sozialdemokratischen Kanzlern Willy Brandt und Helmut Schmidt.
Doch in der Welt der Wirtschaft ist die Forderung des Grundgesetzes bis heute unerfüllt. Frauen werden in der Regel deutlich schlechter bezahlt als Männer. Dem setzt die SPD 2013 die Forderung "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" entgegen.