arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

2007 Nein zur Bahn-Privatisierung

Die Basis sagt Basta – "Für eine Bahn mit Zukunft"

Der Chef der Bahn heißt Hartmut Mehdorn. Er modernisiert die Deutsche Bahn und will sie zugleich für private Investoren attraktiv machen: durch massive Kostensenkungen und Ausdünnung des Netzes. Die SPD bremst ihn aus.

Der Parteitag in Hamburg fasst viele brisante Beschlüsse. Der wohl brisanteste betrifft die Zukunft der Deutschen Bahn. Die SPD beschließt: "Es darf keine Zerschlagung der Bahn geben." Und: "Private Investoren dürfen keinen Einfluss auf die Unternehmenspolitik ausüben."

Seit Jahren hübscht der Bahnvorstand – im Auftrag des Bundes – den einstigen Staatsbetrieb für einen Börsengang auf. Kritiker warnen, darunter litten Angebot, Sicherheit, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit. Viele Gliederungen der SPD schließen sich den Kritikern an. Doch der amtierende Verkehrsminister - und damit der Chefaufseher der Bahn - , Wolfgang Tiefensee, ist Sozialdemokrat.

Auf dem Hamburger Parteitag kommt es zum Showdown. Eine klare Mehrheit für den Ausstieg aus der Privatisierungspolitik zeichnet sich ab. Die Parteiführung schlägt schließlich eine Beschlussformulierung vor, die den Kritikern Recht gibt, aber nicht als Ohrfeige für den eigenen Minister ausgelegt werden kann:

Ein Aktienverkauf an Großinvestoren soll ausgeschlossen werden. Mindestens 25,1 Prozent der Aktien müssten im Fall eines Börsengangs als stimmrechtslose "Volksaktien" ausgegeben werden. Und vor allem: Sollte sich diese Haltung in der Großen Koalition mit CDU und CSU nicht durchsetzen

lassen, wird der Führung kein Freiraum für Kompromisse gelassen. Ein neuer Parteitagsbeschluss müsste her. Beobachtern ist klar. An diesem Tag ist Mehdorns Kurs gescheitert. (uk)

Der Beschluss im Wortlaut:

Für eine Bahn mit Zukunft

  1. Der Bund muss mittels der Deutschen Bahn AG auch in Zukunft einen Beitrag zur Daseinsvorsorge leisten. Eine zentrale Aufgabe ist dabei die Erreichbarkeit und Mobilität in der Fläche. Damit wird nicht nur dem grundgesetzlichen Auftrag Rechnung getragen, sondern auch dem politischen Willen der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Bund und in den Ländern. Ein Gesetz muss den sich aus Artikel 87e Abs. 3 Satz 3 (Mehrheitseigentum) und Abs. 4 Satz1 (Gemeinwohlverpflichtung) des Grundgesetzes ergebenden Vorgaben vollständig Rechnung tragen.
  2. Es darf keine Zerschlagung der Bahn geben. Wir erhalten den integrierten Konzern Deutsche Bahn AG und damit auch den konzerninternen Arbeitsmarkt. Die 230.000 bei der Bahn beschäftigten Arbeiternehmer können sich auf die SPD verlassen.
  3. Die jetzt erforderlichen Investitionen erfordern eine Erhöhung der Kapitalausstattung der Bahn. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass der Bund in der Wahrnehmung seiner Eigentumsrechte nicht eingeschränkt ist. Dazu sind folgende Schritte unverzichtbar, die zu einer Änderung des bisher vorliegenden Gesetzentwurfes führen. Private
  4. Investoren dürfen keinen Einfluss auf die Unternehmenspolitik ausüben. Zur Erreichung dieses Ziels stellt die stimmrechtslose Vorzugsaktie die geeignete Form dar. Die Ausgabe erfolgt von zunächst mindestens 25,1 Prozent in Form von stimmrechtslosen Vorzugsaktien. Über eine weiter Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien entscheidet der Gesetzgeber nach einer Evaluierung. Eine andere Beteiligung privater Investoren lehnen wir ab.
  5. Das Aufleben des Stimmrechts ist mit geeigneten Maßnahmen auszuschließen.
  6. Die im Gesetzentwurf enthaltene Übernahme von Schienennetz, Verkehrsstationen und der Energieversorgung in das Eigentum des Bundes.
  7. Die im Gesetz enthaltenen Regelungen von Aufsichtsräten und die Neuausrichtung der Satzung, dass wesentliche Entscheidungen nur die 50 Prozent plus eine Stimme fordern.
  8. Die noch nicht im Gesetzentwurf enthaltene Regelung, in der Satzung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen als Grundsatz der Unternehmensführung die grundgesetzlich vorgegebenen Maßnahmen festzuschreiben.
  9. Streuung der Aktien auch an Beschäftigte unter Prüfung von Anreizmöglichkeiten.

Hierdurch schließen wir einen nicht am Gemeinwohlauftrag der Bahn ausgerichteten Einfluss Privater auf die Unternehmenspolitik aus. Sollte dieses Modell der stimmrechtslosen Vorzugsaktien nicht durchgesetzt werden können, dann beauftragt der Parteitag den neugewählten Parteivorstand, nach Beteiligung des Parteirats, der Landes- und Bezirksvorsitzenden sowie der Verkehrs-, Wirschafts- und Finanzpolitiker des Bundes und der Länder jedwede vorgeschlagene Lösung zu beurteilen.

Der Parteivorstand wird auch auch im Lichte der Debatten auf dem Hamburger Parteitag urteilen und diese dem nächsten Parteitag zur Entscheidung übertragen.

  1. Die Kontroll- und Durchsetzungsmöglichkeiten für eine gute Schienenverkehrspolitik und mehr Qualität in Netz und Bahnöfen müssen verbessert werden.

Wir begrüßen die im Gesetzentwurf vorgesehene Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, die dazu eine bessere Ausgangsposition schafft. Bei der Vertragsgestaltung mit der Deutsche Bahn AG muss sichergestellt werden, dass

  • ein Netzzustands- und -entwicklungsbericht streckenbezogen und transparent Auskunft gibt über den Zustand des Schienennetzes,
  • genaue Qualitätstandards für Netze und Bahnhöfe die Pflege und den Erhalt der Infrastruktur verbessern mit der Möglichkeit von Sanktionen bei Nichterfüllung und
  • die parlamentarische Mitwirkung bei Aus- und Neubau (Schienewegeausbaugesetz) und Bestandserhaltung (Netzzustandsbericht, Mitwirkung gemäß den Eisenbahngesetzen u.a.m) erhalten und verbessert wird.
  1. Um die Belange der Länder zu sichern, muss folgendes geährleistet werden:
  • Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche, Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte,
  • Sicherstellung der erforderlichen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten,
  • Einbeziehung der Länder in die Erstellung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) und
  • Stärkung der Regulierungsbehörde, um den Wettbewerb auf der Schiene zu unterstützen und insbesondere auch Renditen aus der vorwiegend öffentlich finanzierten Infrastruktur auf ein angemessenes Maß zu begrenzen.
  1. Dumpingwettbewerb im Schienenverkehr muss verhindert werden. Ein starker DB-Konzern und starke Tarifpartner sind hierfür Gewähr.