Inhaltsbereich
Wir helfen Familien

Für Eltern, die wegen Kinderbetreuung nicht zur Arbeit gehen können
- Finden Eltern auf die Schnelle überhaupt keine Betreuung, dürfen Beschäftigte für wenige Tage zu Hause bleiben und bekommen weiter Lohn gezahlt. Wichtig ist aber: Das ist auf keinen Fall eine Dauerlösung. In jedem Fall sollte man seinen Arbeitgeber informieren, wenn man spontan nicht zur Arbeit kommen kann - und prüfen, ob im Arbeits- oder Tarifvertrag die Rechte von § 616 BGB vielleicht ausgeschlossen wurden. Das ist zumindest möglich.
- Darum appelliert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil an die Arbeitgeber, das Gesetz großzügig auszulegen. Er kündigte an, gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier für diesen Mittwoch Arbeitgeber und Gewerkschaften einzuladen, „um zu gemeinsamen Lösungen zu kommen“.
Für Eltern mit geringem Einkommen
- Bundesfamilienministerin Franziska Giffey will den Kinderzuschlag für geringverdienende Eltern auch Menschen in Kurzarbeit zugänglich machen. Wer wegen der Corona-Pandemie nicht mehr Vollzeit arbeite und nun weniger verdiene, solle den Zuschlag auf das reguläre Kindergeld schnell und unbürokratisch beantragen können. Maximal möglich sind dabei 185 Euro pro Monat und Kind.
Jetzt einfach online bei der Familienkasse beantragen!
Für Eltern in sogenannten kritischen Berufen
Die Bundesländer versuchen für Eltern, deren Berufe dafür sorgen, dass die öffentliche Gesundheit, Sicherheit, Transport aufrecht erhalten wird, also Pflegekräfte, Ärzt*innen, Polizist*innen, Busfahrer*innen eine Notbetreuung anzubieten.