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Arbeit-von-morgen-Gesetz
Chancen und Schutz im Wandel
Das neue „Arbeit-von-morgen-Gesetz“
Wenn sich der Job ändert, zum Beispiel durch die Digitalisierung, brauchen manche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Weiterbildung. Wir wollen das noch besser unterstützen. Und wir reagieren kurzfristig und entschlossen auf die Coronakrise. Wir spannen einen Schutzschirm für Arbeitsplätze in Deutschland. Künftig gibt es für die Beschäftigten leichter und flexibler Kurzarbeitergeld. Das Ziel: Beschäftigte sollen sich auf mehr Chancen und Schutz verlassen können. Im Vordergrund steht der Erhalt des Arbeitsplatzes.
Am 10. März hat das Kabinett das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ sowie die Erleichterungen bei der Kurzarbeit beschlossen. Darum geht's:
Erleichtertes Kurzarbeitergeld
Beschäftigte in Arbeit halten – darum geht es in Zeiten der Coronakrise. Deshalb haben wir mit einem erleichterten Kurzarbeitergeld für betroffene Unternehmen einen starken Schutzschirm für Arbeitsplätze in Deutschland gespannt.
Wir unterstützen Betriebe und ihre Beschäftigten, die durch die Folgen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Damit möglichst keine Arbeitsplätze verloren gehen, erleichtern wir den Zugang zum Kurzarbeitergeld. Das können Betriebe künftig schon beantragen, wenn nur 10 Prozent der Belegschaft vom Arbeitsausfall betroffen sind. Auch für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer können Unternehmen Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen. Den betroffenen Arbeitgebern können die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet werden.
Fit für moderne Jobs
Beschäftigte in Arbeit halten – darum geht es auch, wenn sich die Arbeitswelt schnell wandelt. Wenn der Job aber nicht mehr sicher ist, wollen wir sie in neue Arbeit bringen. Dafür soll die Bundesagentur für Arbeit (BA) noch mehr tun können. Sie soll bei der Förderung von beruflicher Weiterbildung und Qualifizierung, die vom Strukturwandel betroffen sind, wirksam helfen. Mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ wird es noch deutlich bessere Fördermöglichkeiten für Beschäftigte geben:
- Anträge werden für Beschäftigte und Betriebe einfacher, die Bewilligung kommt schneller: Sind Qualifikation, Bildungsziel und Fördernotwendigkeit vergleichbar, geht das jetzt auch in Sammelanträgen, das heißt: auf individuelle Bildungsgutscheine kann verzichtet werden.
- Mehr Unterstützung und höhere Förderung: Die Zuschüsse der BA zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt werden um jeweils 10 Prozent angehoben, wenn mindestens jeder fünfte Beschäftigte eines Betriebes Weiterbildung braucht. Gibt es eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung oder einen entsprechenden Tarifvertrag, sind zusätzliche fünf Prozent Förderung möglich.
- Wir entbürokratisieren das Zertifizierungsverfahren: So können auch Weiterbildungsmaßnahmen mit geringeren Teilnehmerzahlen finanziert werden.
Mehr Qualifizierung in der Transfergesellschaft
Das Arbeit-von-morgen-Gesetz verbessert die Fördermöglichkeiten für Qualifizierungen in Transfergesellschaften. Während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld können in kleineren und mittleren Unternehmen (mit weniger als 250 Beschäftigten) künftig bis zu drei Viertel der Weiterbildungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Die Weiterbildung für neue Jobs gilt unabhängig von Alter und Berufsabschluss. Zukünftig können Qualifizierungen auch dann über die Dauer des Transferkurzarbeitergeldes hinaus gefördert werden, wenn sie nicht zum Abschluss eines Ausbildungsberufs führen. So werden auch längere Weiterbildungsmaßnahmen möglich.