Ob im Kino oder bei Veranstaltungen, in der Gastronomie, beim Friseur oder im Handel: In zahlreichen Bundesländern sollen von diesem Mittwoch an neue Corona-Einschränkungen gelten. Wo 2G (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) statt 3G (Geimpfte, Genesene und Getestete) gilt, zeigt ein Überblick:
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2G, 2G-Optionsmodell, 3G, 3G plus - was gilt wo?
Inzwischen wurde Grenzwert von 450 Covid-19-Fällen auf den Intensivstationen zum zweiten Mal in dieser Woche überschritten. Das bedeutet, dass die neue Alarmstufe II mit weiteren Beschränkungen am Mittwoch in Kraft tritt. Dann gilt bei Veranstaltungen und in Bars sowie Clubs 2G plus. Damit haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt, die zusätzlich einen Test vorweisen können.
Zudem soll es in Hotspots ab einem bestimmten Grenzwert Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte geben. Ungeimpfte Menschen werden in Baden-Württemberg schon seit vergangenem Mittwoch von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen. Die Corona-Verordnung sieht etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen sowie bei den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen die 2G-Regel vor. Wer ungeimpft ist und nur einen Test vorweisen kann, bleibt auch im Kino, im Schwimmbad oder im Fitnessstudio, in Volkshochschulkursen und Musikschulen außen vor.
Ausnahmen gibt es etwa für öffentliche Verkehrsmittel und Religionsveranstaltungen. Auch im Einzelhandel gilt in der Alarmstufe 3G ohne PCR-Test-Pflicht. Ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung wie Supermärkte sowie Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote.
Angesichts der weiter steigenden Corona-Zahlen gilt von Mittwoch an quasi flächendeckend die 2G-Regel: Auch zu Friseuren, Hochschulen, Musik-, Fahr- und Volkshochschulen sowie Bibliotheken haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang. In vielen Bereichen gilt sogar künftig 2G plus: Zugang also nur für Geimpfte und Genesene, aber auch nur mit einem zusätzlichen negativen Schnelltest. Dies gilt etwa für Kultur- und Sportveranstaltungen, Messen und Tagungen sowie Freizeiteinrichtungen aller Art, etwa Zoos, Bäder und Seilbahnen.
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 gelten dann noch drastischere Einschränkungen: Die Gastronomie, Hotels, Sport- und Kulturstätten müssen schließen, Freizeit-, Sport- und Kulturevents aller Art werden untersagt. Anders als zunächst geplant dürfen aber Friseurgeschäfte nun doch offen bleiben. Für den Handel gelten folgende Beschränkungen: eine Person auf 10 Quadratmeter und in 1000er-Hotspots eine Person auf 20 Quadratmeter. 2G oder gar 2G plus gelten im Handel allerdings auch weiterhin nicht.
Neu ist eine Kulanzfrist für Zwölfjährige: Kinder sollen künftig bis zu einem Alter von zwölf Jahren und drei Monaten automatisch zu allen Bereichen mit 2G-Beschränkung zugelassen werden. Sie dürfen nun also drei Monate länger automatisch Freizeiteinrichtungen und Ähnliches besuchen, wenn sie noch nicht gegen Corona geimpft oder genesen sind.
Zu den meisten Geschäften haben in der Hauptstadt ab Samstag nur noch geimpfte Menschen und Genesene Zutritt, nicht jedoch Ungeimpfte. Ausgenommen ist die Grundversorgung, zu der zum Beispiel Supermärkte, Drogerien oder Apotheken gehören. Gleichzeitig gelten ab Samstag in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens, zu denen wegen der Corona-Pandemie ohnehin nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben (2G), zusätzliche Vorgaben (2G plus).
Überall da, wo im Moment 2G greift, also etwa im Kultur- und Freizeitbereich, besteht dann grundsätzlich Maskenpflicht. Das betrifft auch Hotels, in denen bisher auch noch Ungeimpfte mit Test (3G) einchecken konnten. In der Innengastronomie gilt jetzt schon 2G plus - dabei bleibt es. Am Tisch müssen Restaurantgäste indes keine Maske tragen. Bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren können die Betreiber entscheiden, ob sie eine Masken- oder eine Testpflicht anordnen. Bei Sportangeboten in geschlossenen Räumen gilt nach Wahl der Verantwortlichen vor Ort ein Abstandsgebot oder Testpflicht.
In Tanzclubs wiederum gelten Testpflicht und eine Höchstauslastung von 50 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes, was größere Abstände ermöglichen soll. In Bussen und Bahnen greift ab Mittwoch die 3G-Regel. Erst seit gut einer Woche gilt in Berlin, dass nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt zu Restaurants, Kinos, Theatern oder Museen haben. Die Regelung greift unter anderem auch für Schwimmbäder und Sporthallen, Friseur- und Kosmetiksalons, Fitness- und Tanzstudios.
In Brandenburg gelten ab diesen Mittwoch deutlich schärfere Corona-Bestimmungen. Die Weihnachtsmärkte müssen schließen, Einkaufen wird für Ungeimpfte schwieriger. Die 2G-Regel wird auf den Einzelhandel ausgeweitet. Ausnahme bilden Supermärkte und andere Läden des notwendigen Bedarfs wie etwa Apotheken, Drogerien oder Banken. Diese neue Regel erlaubt den Zugang nur Geimpften und Genesenen, nicht aber Getesteten.
In Gaststätten, Theatern, Kinos, Konzerthäusern und Freizeitbädern gilt die 2G-Regel bereits. Für Weihnachtsmärkte kommt das Aus, bereits geöffnete Märkte müssen wieder schließen, andere Märkte bleiben gleich zu. Hintergrund der Beschlüsse ist die wachsende Belastung von Krankenhäusern, die immer mehr Covid-Patienten aufnehmen. Das Kabinett beschloss am Dienstag zudem Kontaktbeschränkungen. Wer nicht geimpft ist, kann sich nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts und eines weiteren Haushalts oder mit insgesamt bis zu fünf Menschen treffen.
Auch das kleinste Bundesland hat seine Corona-Verordnung verschärft und rutscht damit ab Donnerstag in eine höhere Warnstufe. Dann gilt die Maskenpflicht nicht nur im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel, sondern in allen weiteren Innenräumen. Zugang zu Veranstaltungen in Innenräumen haben nur Geimpfte und Genesene (2G). Dabei müssen mindestens anderthalb Meter Abstand gehalten werden. Unter freiem Himmel läuft der Bremer Weihnachtsmarkt weiter. Aber auch dort sind Essen und Trinken nur nach 2G-Regel zu haben.
Die Hansestadt weitet die sogenannte 2G-Regel auf Beherbergungsbetriebe und den Kulturbereich aus. Damit werden nur noch Geimpfte und von Corona Genesene Theater, Kinos, Freizeiteinrichtungen und Hotels besuchen dürfen. Bereits seit dem vergangenen Wochenende gelten in Hamburg verschärfte 2G-Regeln. Danach haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu bestimmten Bereichen wie Gastronomie, Bars und Clubs.
Gleiches gilt für Sport in geschlossenen Räumen, für Freizeitchöre und Orchester sowie für viele körpernahe Dienstleistungen außer etwa Friseure und Fußpflege, wo weiter 3G-Bedingungen gelten. Jugendliche sollen vorerst noch von der 2G-Regel ausgenommen werden. Die Ausnahme für 16- und 17-Jährige soll demnächst nicht mehr gelten.
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss derzeit zur Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von vielen 3G-Einrichtungen einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Veranstalter haben außerdem die Option, nur Geimpfte und Getestete zuzulassen. Auch für Betriebe mit Beschäftigten, die am Arbeitsplatz Kontakt zu externen Kund:innen haben, gelten nun 3G-Regeln. Bei 3G-Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmer:innen dürfen nach den neuen Vorgaben künftig maximal zehn Prozent der Besucher Getestete sein. Die übrigen müssen entweder geimpft oder genesen sein.
Ab Mitte der Woche verschärft das Land seine Maßnahmen. Dann gilt eine einheitliche Maskenpflicht auch an den Sitzplätzen in Schulen und Hochschulen. Das gilt auch für Übernachtungsbetriebe, bei Veranstaltungen, in Kinos, Theatern sowie in entsprechenden Arbeitsplatzsituationen. In der Gastronomie kann die Maske weiterhin an Sitzplätzen abgenommen werden. Alle Beschäftigte und Besucher:innen von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Arztpraxen müssen entweder geimpft oder genesen sein oder aber einen Nachweis über einen negativen, höchstens 24 Stunden alten Schnelltest vorlegen.
Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist künftig nur Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt. 2G mit Maske und Abstand gilt in den Innenräumen von Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen. 2G plus wird in Innenräumen von Diskotheken sowie in Prostitutionsstätten angewandt.
Für Städte und Landkreise, die auf der landeseigenen Corona-Warnampel die dritte von vier Warnstufen („Orange“) erreichen, gilt die 2G-Regel. Dies ist in mehreren Landkreisen bereits der Fall. Ausgenommen von 2G sind Kinder unter 12 Jahren; für 12- bis 17-Jährige gilt das bis Jahresende. 7- bis 17-Jährige müssen aber einen tagesaktuellen Test vorlegen.
In Kneipen, Restaurants und bei Veranstaltungen gilt schon länger ein 2G-Optionsmodell: Wenn nur Geimpfte und Genese Zugang haben, dürfen viele Schutzmaßnahmen entfallen, in Kinos gilt hingegen in jedem Fall die 3G-Regel, es sei denn, die Region ist orange. Nach den kürzlich getroffenen Bund-Länder-Beschlüssen stand eine Umsetzung auf Landesebene und damit etwaige Änderungen der Regeln noch aus.
Das Land verschärft seine Corona-Abwehrregeln, um der bedrohlich steigenden Zahl von Infektionen und Erkrankungen Herr zu werden. Sie sollen ab Mittwoch gelten und lassen an öffentlichen Orten fast nur noch geimpfte oder von Corona genesene Personen zu (2G-Regel). Dies betrifft Gastronomie, Veranstaltungen, Kultur, Sport, den Friseurbesuch wie die Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote werden ausgeweitet. Bei einer weiteren Verschlechterung der Lage müssen auch Geimpfte und Genesene an vielen Orten zusätzlich einen negativen Test vorlegen (2G plus).
Im Freizeitbereich gelten ab Mittwoch flächendeckend Zugangsbeschränkungen für Erwachsene, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sind (2G-Regel). In Bereichen mit besonders hohem Infektionsrisiko - etwa in Diskotheken, Clubs oder bei Karnevalsfeiern - müssen selbst Geimpfte und Genesene dann zusätzlichen einen aktuellen negativen Test vorlegen (2G plus).
Ausnahmen gelten für Minderjährige und Menschen ohne Impfempfehlung beziehungsweise diejenigen, die nicht geimpft werden können. In Krankenhäusern, Museen oder in der Innengastronomie gilt grundsätzlich die 3G-Regel. Die Kommunen dürfen jeweils auch strengere Maßnahmen einführen. Viele haben bereits 2G-Regeln für ihre Weihnachtsmärkte verhängt.
Von diesem Mittwoch an wird das öffentliche Leben in Rheinland-Pfalz im Einklang mit den neuen bundesweiten Vorgaben vor allem für Ungeimpfte weiter eingeschränkt. In Innenräumen gilt dann für Erwachsene grundsätzlich die 2G-Regel. Von der ab Mittwoch gültigen 2G-Regel für Innenräume ausgenommen ist der Handel. Kinder unter 12 Jahren fallen nicht unter diese Regel. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren gilt 3G, also Zutritt auch für Getestete. Das kann bei ihnen zusätzlich zu den Schultests etwa ein Selbsttest vor dem Sport sein.
Im Saarland sind seit dem 20.11. generell nur noch Geimpfte oder Genesene für Innenräume etwa von Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Veranstaltungen und Hotelübernachtungen zugelassen. Die 2G-Regel gilt auch für den Besuch etwa von Friseuren oder Physiotherapeuten. Für den Besuch in Alten- und Pflegeheimen sowie von Discos und Clubs müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Schnelltest nachweisen. Bei Weihnachtsmärkten können Veranstalter zwischen der 3G-Regel - nur Geimpfte, Genesene oder Getestete mit Nachweis - oder Maskenpflicht wählen. Die bis 3.12. befristeten Regeln sind nicht an bestimmte Schwellenwerte gekoppelt.
In Sachsen gilt seit Montag für große Teile des öffentlichen Lebens ein teilweiser Lockdown. Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zählen nicht mit. Auf öffentlichen Plätzen ist der Ausschank und Konsum von Alkohol untersagt. Für den Einzelhandel gilt die 2G-Regel. Ausgenommen sind etwa Supermärkte, Drogerien, Apotheken und Läden für Tierbedarf.
Friseure haben geöffnet. Mit Ausnahme von Bibliotheken sind alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen. Für Gaststätten ist ein 2G-Nachweis erforderlich. In Regionen mit einer Wocheninzidenz von mehr als 1000 werden nächtliche Ausgangssperren fällig.
In Sachsen-Anhalt haben künftig nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens. Das Kabinett gab am Dienstag in Magdeburg eine 2G-Pflicht unter anderem für Veranstaltungen ab 50 Personen, die Innengastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und bei privaten Übernachtungen in Hotels bekannt. Beim 2G-Zugangsmodell seien weiter Hygienemaßnahmen nötig, es müsse ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen und die Abstandsregelungen eingehalten werden, hieß es weiter.
Unter die 2G-Regelung fallen auch der organisierte Sportbetrieb außer Berufssportler:innenn und Kaderathlet:innen, Volksfeste, Reisebusreisen, Schiffs- und Stadtrundfahrten sowie Seniorenbegegnungsstätten. Für Diskotheken und Clubs schreibt das Land ein verpflichtendes 2G plus-Modell vor: Gäste müssen geimpft, genesen und zusätzlich negativ auf das Virus getestet sein.
Weihnachtsmärkte müssen künftig eine 3G-Regelung umsetzen, dürfen also nur von Geimpften, Genesenen und Getesteten besucht werden. Das gilt auch für körpernahe Dienstleistungen etwa in Friseursalons, Kosmetik- und Nagelstudios sowie Piercing- und Tattoo-Studios. Die Regelungen gelten von diesem Mittwoch an.
Ungeimpfte dürfen keine Innenräume von Freizeitstätten und Gaststätten mehr besuchen. Kinder bis einschließlich sieben Jahren und minderjährige Schüler:innen, die regelmäßig in der Schule getestet werden, sind ausgenommen. Das Grundprinzip lautet: Bei Freizeitveranstaltungen gilt drinnen 2G, für berufliche Veranstaltungen und für Jugendliche 3G.
2G gilt in Diskotheken, bei Dienstleitungen mit Körperkontakt (Friseure und medizinische sowie pflegerische Dienstleistungen ausgenommen), Sport in Innenräumen, außerschulischen Bildungsangeboten, Touristenübernachtungen in Hotels sowie in geschlossenen Räumen auf Weihnachtsmärkten.
Schüler:innen müssen im Unterricht wieder eine Maske aufsetzen. Behörden können beispielsweise für Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereiche die Maskenpflicht anordnen. Private Zusammenkünfte innerhalb geschlossener Räume sind nur noch mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig. Ausgenommen sind weiter Kinder unter 14 Jahren.
In Thüringen sollten die Kommunen in der höchsten Corona-Warnstufe drei ein 2G- oder 3G-plus-Modell einführen. Jedoch setzten dies etliche Kreise und Städte lange nicht um. Am Dienstag hat das Land nun die Einführung einer 2G-Pflicht für weite Teile des öffentlichen Lebens beschlossen. Demnach soll unter anderem in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben und zu Veranstaltungen nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt gewährt werden. Ein negativer Corona-Test reicht dann oftmals nicht mehr aus.
Das bedeutet, dass dort nur noch Geimpfte oder Genesene Zugang haben. Auch im Einzelhandel wird 2G zur Pflicht. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken oder Drogerien. Die 2G-Pflicht gilt vor allem für Gäste, Kund:innen und Besucher:innen, nicht aber für Beschäftigte. Außerdem waren Ausnahmen für Kinder und Jugendliche geplant.
Clubs, Bars und Diskotheken sollen geschlossen werden, Weihnachtsmärkte werden verboten und in der Gastronomie soll eine Sperrstunde um 22 Uhr gelten. Auch Schwimmhallen, Freizeitbäder, Saunen und Thermen müssen schließen. Ausnahmen gibt es für den Schulsport. In einigen Bereichen reicht künftig selbst der 2G-Nachweis allein nicht mehr aus. So gilt fortan in geschlossenen Räumen von Fitnessstudios 2G plus. Hier müssen auch Geimpfte noch einen negativen Corona-Test vorzeigen.
Die neuen Regeln sollen am Mittwoch nach einem geplanten Beschluss des Thüringer Landtags zur Corona-Pandemie verkündet werden und noch am Mittwochabend in Kraft treten.