Im Laufe der Woche tritt die 3G-Regel bei Bus und Bahn in Kraft: Mitfahren darf nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Wir erklären, was genau gilt.
„Beförderung nur mit gültigem Fahrausweis“ - so steht es an Türen von U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen. Ein Fahrschein allein reicht aber nicht mehr. Lange schon kommt man nicht mehr ohne Masken mit, und nun darf auch eine dritte Sache nicht fehlen: der 3G-Nachweis. Mitfahren darf zum Schutz vor dem Coronavirus nur, wer per Impfpass, Bescheinigung oder per App belegen kann, dass sie oder er geimpft, genesen oder getestet ist.