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Corona - alles, was du wissen musst.

Aktuelle Informationen zu Corona

Foto: Junge Frau trägt Mundschutz
Foto: Eine Frau besteigt eines S-Bahn am Berliner Hauptbahnhof.
dpa
22.11.2021 | 3G in Bus und Bahn

Was Fahrgäste jetzt wissen müssen

Im Laufe der Woche tritt die 3G-Regel bei Bus und Bahn in Kraft: Mitfahren darf nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Wir erklären, was genau gilt.

„Beförderung nur mit gültigem Fahrausweis“ - so steht es an Türen von U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen. Ein Fahrschein allein reicht aber nicht mehr. Lange schon kommt man nicht mehr ohne Masken mit, und nun darf auch eine dritte Sache nicht fehlen: der 3G-Nachweis. Mitfahren darf zum Schutz vor dem Coronavirus nur, wer per Impfpass, Bescheinigung oder per App belegen kann, dass sie oder er geimpft, genesen oder getestet ist.

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