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Foto: Junge Frau trägt Mundschutz
Foto: Die Aufschrift "Notfall-Triage-Praxis" steht auf einem Hinweisschild in einer Klinik.
dpa
28.12.2021 | Bundestag muss sich mit Triage befassen

Was tun, wenn es knapp wird?

Es sind Entscheidungen, die sich niemand wünscht: Wie umgehen mit Patienten, wenn die Möglichkeiten zu einer umfassenden Behandlung nicht mehr für alle ausreichen? Der Bundestag muss „unverzüglich“ Vorkehrungen treffen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer solchen Triage. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Was heißt das? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

(mit dpa)

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