07.12.2021
Impfpflicht in der Pflege „unabdingbar“
Die Fortschrittskoalition aus SPD, Grünen und FDP ist entschlossen, alles zu unternehmen, um die Pandemie zu überwinden. Das machte Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, bei der Bundestagsdebatte über das neue Infektionsschutzgesetz deutlich. Angesichts der besorgniserregenden Lage laute die Devise „impfen, impfen impfen, damit es zügig vorangeht erweitern wir den Kreis der Impfberechtigten“. Auch Zahnärzte sowie Apotheken dürfen nun impfen. Bei der geplanten einrichtungsbezogenen Impfpflicht gehe es um eine Güterabwägung, so Dittmar. Hilfsbedürftige Menschen etwa in Pflegeheimen könnten sich nicht aussuchen, von wem sie behandelt würden. Sie müssten sich „darauf verlassen können, dass ihnen keine Gefahr für die eigene Gesundheit droht“. Eine hohe Impfquote in diesen Einrichtungen sei unabdingbar. Vorgesehen ist, dass Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten oder auch Geburtshäusern ab 15. März einen Corona-Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können.