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16.08.2019 | Unterhalt von Pflegebedürftigen

Angehörige werden entlastet!

Wenn die eigenen Eltern pflegebedürftig werden, mussten die Kinder bislang für deren Unterhalt aufkommen – wenn die Eltern Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten. Sozialminister Hubertus Heil ändert das jetzt. Und es gibt mehr Leistungen für Menschen mit Behinderung.

Mehr Geld für Angehörige von Pflegebedürftigen. Und mehr Leistungen für Menschen mit Behinderung. Das sind die Fortschritte im Angehörigen-Entlastungsgesetz, das am Mittwoch das Kabinett passiert hat. Im Einzelnen:

  • Mehr Geld: Ab Januar kommenden Jahren müssen rund 275.000 Familien nicht mehr für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Angehörigen zahlen. Das heißt: Mehr Geld in der Haushaltskasse für alle, die unter 100.000 Euro im Jahr verdienen (Brutto; Alleinstehende).

  • Mehr Angebote: Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen können sich jetzt auch langfristig auf die Angebote der „ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB) verlassen. Die Finanzierung der Beratungsstellen wird nun dauerhaft gesichert – und aufgestockt.

  • Mehr Chancen: Zusätzlich wird ein Ausbildungsbudget eingerichtet, das Menschen mit Behinderung flexibel einsetzen können. Damit ist jetzt auch eine Förderung der Ausbildung in regulären Betrieben möglich.

Wir wollen mehr für viele! Ein Land, das zusammenhält.