Das Bundeskabinett hat die Vorschriften in der Fleischindustrie verschärft. Das Ziel: Mehr Arbeitsschutz und Hygiene. Das sei „dringend nötig“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil mit Blick auf die Häufung von Corona-infektionen in Schlachtbetrieben. „Werkverträge beim Schlachten und Verarbeiten von Fleisch werden verboten.“
Das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft wird ab 1. Januar 2021 nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein. Damit wären Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen nicht mehr möglich. „Besonders wichtig ist mir, dass wir die organisierte Verantwortungslosigkeit in Sub-Unternehmerkonstruktionen beenden“, sagte Heil am Mittwoch in Berlin
Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit
Für ein Geschäftsmodell, das Ausbeutung und eine Ausbreitung von Pandemien in Kauf nehme, könne es in Deutschland keine Toleranz geben, betonte der Arbeitsminister. „Noch wichtiger ist, dass die Würde und Gesundheit von Beschäftigten, egal wo sie herkommen, in diesem Land zählt.“ Er setze darauf, dass bisher ausgelagerte Beschäftigte nun schrittweise direkt angestellt werden.
Heil erläuterte, dass die Neuregelung auf industrielle Fleischwerke ziele, aber zum Beispiel nicht auf kleinere Schlachtereien oder Wurstbestellungen von Verbrauchern im Supermarkt.
Mehr Kontrollen, höhere Bußgelder
Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz sind zudem künftig Bußgelder von bis zu 30 000 Euro vorgesehen, statt wie bisher maximal 15 000 Euro. Arbeitszeiten müssen künftig digital erfasst werden, und Fleischbetriebe sollen häufiger kontrolliert werden.
Nach einer Häufung von Corona-Infektionen in Schlachtbetrieben stehen die Arbeitsbedingungen mit Subunternehmern und Sammelunterkünften mit vielen osteuropäischen Beschäftigten stark in der Kritik. Der Bundesarbeitsminister hatte angekündigt in der Branche „aufzuräumen“. Die Missstände seien „unwürdig und gefährlich. Wir wollen sie schnell und gründlich beheben.“