Eltern, die wegen geschlossener Schulen und Kitas nicht zur Arbeit können, erhalten länger als bisher Lohnfortzahlung. Und zwar zehn statt bisher sechs Wochen, Alleinerziehende sogar bis zu 20 Wochen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Das ist ein ganz wichtiger Schritt, um finanzielle Sicherheit zu geben.“
Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene Ausweitung der geltenden Regelung am 5. Juni 2020 verabschiedet, die Ende März wegen der Corona-Pandemie beschlossen worden war. Die Verdienstausfallentschädigung wird künftig pro Elternteil für maximal zehn Wochen statt wie bisher sechs Wochen gezahlt. Alleinerziehende Eltern bekommen sogar Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entschädigung .
Giffey: Lohnersatz ist Übergangslösung
Giffey sprach von einem „familienpolitischen Erfolg“. Die SPD hatte bei dem Thema Druck gemacht. Anschließend hatten sich auch CDU und CSU dafür ausgesprochen.
Klar sei aber auch, dass die Ausweitung des Lohnersatzes für Eltern wegen der Corona-bedingten Kita- und Schulbeschränkungen eine „Übergangslösung“ sei, so Giffey. Parallel müssten weitere verantwortungsvolle Schritte für mehr Kitaöffnungen gegangen werden, wie es in vielen Bundesländern bereits geschehe.
Esken: Eltern entlasten und Mitbestimmung geben
„Die SPD hat sich bei der Lohnfortzahlung für Familien mit Corona-bedingt fehlender Kinderbetreuung mit einer familienfreundlichen Lösung durchgesetzt, mithilfe derer die nächsten Wochen und Monate überbrückt werden können“, sagte die SPD-Vorsitzende Saskia Esken.
Dabei sei nicht nur die Bezugsdauer entscheidend für den Nutzen der Regelung, sondern vor allem die Flexibilität: „Mütter und Väter können ihr Zeitbudget innerhalb der Lohnfortzahlung tageweise portionieren und aufteilen - und so optimal an ihre Bedarfe anpassen“, sagte Esken.
Die SPD-Vorsitzende macht sich dafür stark, Eltern auch mittelfristig zu entlasten und ihnen ein Stück Selbstbestimmung zurückzugeben. Dazu gehöre die Möglichkeit einer partnerschaftlich reduzierten Familienarbeitszeit, deren reduzierte Einkommen durch ein Familiengeld unterstützt werden. Gerade in Zeiten von Corona, wo Kitas und Schulen aus Infektionsschutzgründen auch mittelfristig keine Vollzeitbetreuung anbieten werden, könnte die Familienarbeitszeit den Eltern Mittel an die Hand geben, bei der Vereinbarung von Familie und Beruf eigene, selbstbestimmte Wege zu gehen. Esken: „Ich setze darauf, dass auch die CDU /CSU die besondere Belastung der Familien in Zeiten von Corona nicht übersehen kann.“
Was bisher galt
Wer in der Corona-Krise wegen der Betreuung kleiner Kinder (bis 12 Jahre) nicht arbeiten kann und deshalb kein Geld verdient, erhält bisher für maximal sechs Wochen 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung, höchstens 2016 Euro im Monat. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze. Der Arbeitgeber zahlt das Geld aus und kann es sich von den Behörden erstatten lassen.
Wochenlang waren in ganz Deutschland Schulen und Kitas wegen der Corona-Pandemie geschlossen. Seit Ende April wurde der Schulbetrieb stufenweise wieder aufgenommen. Schülerinnen und Schüler werden abwechselnd in der Schule und zu Hause unterrichtet und in kleinere Gruppen eingeteilt, um die Abstandsregeln einzuhalten. In den Kitas wird derweil die Notbetreuung weiter ausgeweitet. Wann sie in den Regelbetrieb zurückgehen, entscheiden die Bundesländer selbst, ebenso über das weitere Vorgehen an den Schulen.
Weil viele Kitas und Schulen voraussichtlich noch längere Zeit nicht in den Regelbetrieb gehen können, wird nun die Zahldauer der Entschädigung verlängert.