Ab Montag sind Corona-Schnelltests nicht mehr für alle kostenlos. Wer darf sich noch kostenlos testen lassen? Und welche Nachweise braucht man jetzt für Gratis-Tests?
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Corona-Schnelltests jetzt meist kostenpflichtig
Schnelltests durch geschultes Personal samt Ergebnis-Bescheinigung müssen jetzt in der Regel selbst gezahlt werden. Gratis bleiben sie noch für Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Das legt eine Verordnung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fest, die einen Bund-Länder-Beschluss [PDF] umsetzt. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten im August vereinbart, dass das vom Bund seit März finanzierte Angebot mit kostenlosen „Bürgertests“ für alle auch ohne Corona-Symptome enden soll. Da kostenlose Impfungen für alle möglich sind, sei eine dauerhafte Übernahme der Testkosten durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht länger nötig, hieß es zu Begründung.
Vorgesehen sind einige Übergangsregeln. So können Kinder von 12 bis 17 Jahren und Schwangere noch bis 31. Dezember mindestens einen Test pro Woche gratis machen. Denn für sie gibt es erst seit kürzerer Zeit eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), sie sollen daher noch mehr Zeit für Impfungen haben. Gratistests bekommen generell weiter Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, ebenso Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test zwölf geworden sind. Für sie gibt es noch keinen Impfstoff. Kostenlos bleiben die Tests unter anderem auch für Menschen, die zur Beendigung einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen.
Um auch weiterhin kostenlose Tests zu bekommen, muss bei der Teststelle ein amtlicher Ausweis mit Foto vorgelegt werden - bei Kindern ist so auch das Alter zu belegen. Extra Nachweise wie ein ärztliches Zeugnis sind nötig, wenn man sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann - eine Diagnose muss nach Ministeriumsangaben nicht angegeben werden. Drauf stehen müssen aber Name, Anschrift und Geburtsdatum sowie Angaben zum Aussteller des Attests. Zum Nachweis einer Schwangerschaft kann der Mutterpass genutzt werden.
Die Anbieter von Testzentren können die Preise selbst festlegen, deswegen sind sie auch unterschiedlich hoch. Derzeit zeichnet sich eine Preisspanne zwischen 12 und 25 Euro ab. Die Verbraucherzentralen raten deshalb dazu, Preise zu vergleichen. Das Testzentrum sollte durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zertifiziert und die Tests durch das Paul-Ehrlich-Institut geprüft und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sein.
Und es gibt auch noch kostenlose Testmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Arbeitgeber müssen laut der aktuellen Corona-Arbeitsschutzverordnung weiterhin ihren Beschäftigten am regulären Arbeitsplatz in der Firma mindestens zweimal wöchentlich kostenlose Testungen anbieten - vorerst bis 24. November.
Lauterbach: „Das Auslaufen der kostenlosen Corona-Tests ist richtig“
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach unterstützt das Ende der kostenlosen Corona-Schnelltests. „Das Auslaufen der kostenlosen Corona-Tests ist richtig“, sagte Lauterbach der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Montag). „Es wäre falsch, denjenigen, die sich selbst der Solidarität des Impfens verweigern, unbegrenzt solidarisch die Tests zu bezahlen.“
Auch die Kommunen begrüßen den Schritt. „Wir gehen nicht davon aus, dass die wegfallenden kostenlosen Tests zu ernsthaften sozialen Konflikten führen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Montag. „Angesichts einer Impfquote von 80 Prozent bei Erwachsenen ist das der richtige Schritt“, sagte auch der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.