arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

Aktuelles

Foto: Eine Regenbogenfahne weht in der Luft
dpa
22.03.2017 | „Schwulen-Paragraf“ 175

Gerechtigkeit für die Opfer

Homosexuelle, die nach dem früheren Paragrafen 175 verurteilt worden waren, werden rehabilitiert und entschädigt. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas nach zähem Ringen mit der Union beschlossen. „Das ist mehr Gerechtigkeit“, kommentierte SPD-Chef Martin Schulz.

Zwar könne Geld seelisches Leid nicht wiedergutmachen. „Aber es ist eine Frage des Respekts, Unrecht nicht nur zu beseitigen, sondern sich auch im die Betroffenen zu kümmern“, so Schulz.

Der Paragraf 175 habe Berufswege verstellt, Karrieren zerstört und Biografien vernichtet“, sagte Heiko Maas. „Den wenigen Opfern, die heute noch leben, sollte endlich Gerechtigkeit widerfahren.“

Rehabilitierung und Entschädigung

Zuvor hatte das Kabinett beschlossen, die Urteile aufzuheben und die Opfer finanziell zu entschädigen. Es geht um einen Pauschalbetrag von 3000 Euro und weitere 1500 Euro für jedes angefangene Jahr „erlittener Freiheitsentziehung“.

Hintergrund

Der Paragraf 175 stellte seit 1871 homosexuelle Kontakte generell unter Strafe. Die Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften „Schwulen-Paragrafen“ des Strafgesetzbuchs übernommen. Erst 1994 strich der Bundestag den historisch belasteten „Schwulen-Paragraphen“ endgültig aus dem Strafgesetzbuch.

Das Justizministerium geht von etwa 64.000 Strafverfahren wegen des Paragrafen zwischen 1949 und 1994 aus, davon etwa 50.000 Fälle bis 1969.

Flugblatt