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Aktuelles

Foto: Christine Lambrecht
Thomas Köhler / photothek
20.09.2020

Mehr Chancen, Insolvenzen abzuwenden

Justizministerin Christine Lambrecht will Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten weitere Möglichkeiten zur Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens ermöglichen.

„Von den neuen Möglichkeiten werden insbesondere Unternehmen profitieren können, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leiden, obwohl sie weiterhin über ein überzeugendes Geschäftsmodell verfügen“, sagte Justizministerin Lambrecht am Samstag. Zuvor hatte sie einen Referentenentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts vorgestellt.

  • Vorgesehen ist unter anderem, dass Unternehmen, die ihren Gläubigerinnen und Gläubigern eine realistische Sanierungsperspektive aufzeigen können, ihr Sanierungskonzept auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens durchsetzen können. Dazu soll es bereits genügen, dass sie eine Mehrheit der Gläubigerinnen und Gläubiger von dem Konzept überzeugen können.

  • Zudem soll die Frist für einen Insolvenzantrag für überschuldete Firmen dauerhaft von drei auf sechs Wochen verlängert werden. Auch bei der Überschuldungsprüfung soll es künftig Erleichterungen geben.

„Insbesondere gibt der neue Rechtsrahmen betroffenen Unternehmen die Möglichkeit an die Hand, belastende Verträge zu beenden, wenn der andere Vertragsteil der Anpassung oder Beendigung nicht zustimmt, die für die Abwendung einer Insolvenz erforderlich ist“, sagte Lambrecht.