Justizministerin Christine Lambrecht hat sich dafür ausgesprochen, Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte aufzuheben. Bedingung sei, dass nach der Impfung Coronaviren nicht an Dritte weitergegeben werden könne.
„Wenn jetzt wissenschaftlich belegt wird, dass von Geimpften keine höhere Gefahr für andere ausgeht als von negativ getesteten Personen, entfällt eine wichtige Begründung für die Einschränkung ihrer Grundrechte“, sagte sie der „Bild“-Zeitung. Dies müsse dann „selbstverständlich berücksichtigt“ werden.
„Wir leben in keinem Obrigkeitsstaat, der Grundrechte nach Belieben einschränken oder zurückgeben kann“, sagte die Justizministerin. Tests würden bei den kommenden Öffnungsschritten eine wichtige Rolle spielen. „Dann sollte auch die Impfung berücksichtigt werden.“
Neue RKI-Erkenntnisse
Zuvor hatte das Robert Koch-Institut (RKI) mitgeteilt, dass Menschen, die beide Corona-Impfdosen erhalten haben, nach neuesten Erkenntnissen nicht mehr infektiös seien. In einem RKI-Bericht heißt es: „Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist das Risiko einer Virusübertragung durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen.“