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Foto: Münzen und Scheine liegen auf einem Tisch
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28.12.2020 | Beispielrechnungen für 2021

Mehr Geld in der Tasche

Allein durch steuerliche Neuregelungen werden viele Erwerbstätige – und insbesondere Familien – im neuen Jahr spürbar mehr Geld in der Tasche haben. Denn für die allermeisten entfällt zum Beispiel der Soli, es gibt mehr Kindergeld und der steuerliche Grundfreibetrag steigt. Unterm Strich sind das für viele einige Hundert bis zu über 1.000 € mehr für die Haushaltskasse. Hier einige Beispielrechnungen:

Verheiratet ohne Kinder

  • Ein zusammenveranlagtes Ehepaar (Friseur und Floristin) mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von insgesamt 42.500 Euro wird in 2021 durch die steuerlichen Verbesserungen um knapp 300 Euro bessergestellt.
  • Ein zusammenveranlagtes Ehepaar (Ergotherapeutin und Elektriker) mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von insgesamt 66.000 Euro wird in 2021 durch die steuerlichen Verbesserungen um knapp 600 Euro bessergestellt.

Alleinstehend mit zwei Kindern

  • Eine Köchin mit zwei Kindern und einem jährlichen Bruttoeinkommen von 31.500 Euro wird in 2021 durch die steuerlichen Verbesserungen um gut 450 Euro bessergestellt.
  • Ein Lokomotivführer mit zwei Kindern und einem jährlichen Bruttoeinkommen von 41.000 Euro wird in 2021 durch die steuerlichen Verbesserungen um etwa 350 Euro bessergestellt.

Verheiratet mit zwei Kindern

  • Ein zusammenveranlagtes Ehepaar (Friseur und Floristin) mit zwei Kindern und einem jährlichen Bruttoeinkommen von insgesamt 42.500 Euro wird in 2021 um etwa 850 Euro bessergestellt.
  • Ein zusammenveranlagtes Ehepaar (Konditorin und Kinderpfleger) mit zwei Kindern und einem jährlichen Bruttoeinkommen von insgesamt 56.000 Euro wird in 2021 um knapp 500 Euro bessergestellt.
  • Ein zusammenveranlagtes Ehepaar (Ergotherapeutin und Elektiker) mit zwei Kindern und einem jährlichen Bruttoeinkommen von insgesamt 66.000 Euro wird in 2021 um gut 700 Euro bessergestellt.
  • Ein zusammenveranlagtes Ehepaar (Laborleiter und Ingenieurin) mit zwei Kindern und einem jährlichen Bruttoeinkommen von insgesamt 120.000 Euro wird in 2021 um gut 1.500 Euro bessergestellt.

Berücksichtigte Maßnahmen:

  • Teilabschaffung Solidaritätszuschlag
  • Erhöhung Kindergeld, Kinderfreibetrag
  • Erhöhung Grundfreibetrag, Ausgleich kalte Progression
  • Berücksichtigt – also gegengerechnet – wurde die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages in der GKV auf 1,3 Prozent