Darum geht´s
Für Beschäftigte, die zeitlich begrenzt ihre Arbeitszeit verringern möchten, werde sichergestellt, dass sie danach zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können.
Bisher gibt es nur einen Anspruch auf unbegrenzte Teilzeitarbeit. Ein allgemeines Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.
Der Anspruch auf Teilzeitarbeit mit zeitlicher Begrenzung soll ab einer Betriebsgröße von 15 Beschäftigten gelten. Das Arbeitsverhältnis muss zudem mehr als sechs Monate bestanden haben.
Beschäftigte sollen die begrenzte Teilzeit mindestens drei Monate vorher beantragen müssen. Und nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit sollen sie eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach einem Jahr verlangen können.
Der Entwurf sieht auch vor, dass der Arbeitgeber es mit seinen Arbeitnehmern erörtern muss, wenn diese eine Änderung ihrer Arbeitszeit wünschen - und zwar unabhängig von der Betriebsgröße.
Außerdem soll Arbeitnehmern in unbegrenzter Teilzeit die Verlängerung ihrer Arbeitszeit erleichtert werden. Bereits heute sind sie bei der Besetzung freier Arbeitsplätze bevorzugt zu berücksichtigen.
Sie müssen bisher aber nachweisen, dass ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht und sie dafür geeignet sind. Der Entwurf sieht hier "eine Beweislast-Verlagerung auf den Arbeitgeber" vor. Dieser müsse dann das Fehlen eines Arbeitsplatzes oder eine geringere Eignung darlegen.
Nahles hatte im November ein „Weißbuch Arbeiten 4.0“ vorgelegt und den Gesetzentwurf für ein Rückkehrrecht in Vollzeit angekündigt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen über diesen hinaus zudem auch probeweise Varianten zum normalen Acht-Stunden-Tag vereinbaren können - beispielsweise mit Pausen zur Kinderbetreuung oder Homeoffice.
Lob von Gewerkschaften
Deutschlands Arbeitgeber sehen in dem Entwurf eine „Überdosis Bürokratie“. Die Gewerkschaften hingegen unterstützen Nahles. „Das Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit ist längst überfällig“, sagt IG-Metall-Chef Jörg Hofmann. Die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie werde immer drängender. «Sie darf aber nicht in einer "Teilzeitfalle" enden.“ DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte: „Wir brauchen ein Recht auf befristete Teilzeit, das unabhängig vom Anlass gilt, damit Menschen sich Zeit nehmen können für Weiterbildung, Ehrenamt, oder auch für Kinder, außerhalb der Elternzeit - und dann wieder zurück zur Vollzeit kommen können.“
Die SPD-Sozialexpertin Katja Mast sagte: „Wer immer über Fachkräftemangel klagt, kann nicht weiter zusehen, wie meist Frauen in der Teilzeitfalle landen.“