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Aktuelles

Foto: Mitarbeiter des Fleischunternehmens Tönnies arbeiten an einem Fliesband.
dpa
27.11.2020 | Durchbruch bei Arbeitsschutzkontrollgesetz

Schluss mit Ausbeutung in Fleischindustrie

Lange haben CDU/CSU sich gesträubt, doch nun ist Schluss mit miesen Arbeits- und Lebensbedingungen in der Fleischindustrie. Die SPD setzt ein Gesetz gegen Ausbeutung der Leihbeschäftigten durch. Werkverträge und Leiharbeit werden in der Fleischindustrie verboten. „Wir schaffen Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil.

Nach langen Verhandlungen mit der Union hat der Arbeitsminister durchgesetzt, Missständen in deutschen Schlachthöfen ab Anfang des neuen Jahres einen Riegel vorzuschieben. „Wir räumen in der fleishcindustrie auf und sorgen für gute Arbeitsbedingungen“, sagte Hubertus Heil. Darum geht‘s:

1. Mehr Arbeitsschutz und Kontrolle

Eingeführt werden sollen einheitliche Kontrollstandards und höhere Bußgelder bei einer Verletzung des Arbeitsschutzes. „es wird also mehr Betriebskontrollen geben“, sagte Heil.

2. Schluss mit Arbeitszeitbetrug

Die Fleischindustrie wird zur digitalen, manipulationssicheren Aufzeichnung der Arbeitszeit verpflichtet. Bei Verstößen gegen die Höchstarbeitszeit drohen bis zu 30.000 Euro Bußgeld, doppelt so viel wie bisher.

3. Faire Mobilität statt Ausbeutung

Da oft Beschäftigte Opfer von Ausbeutung werden, die nicht gut Deutsch sprechen, sollen auch die Hilfs- und Beratungsangebote für ausländische Beschäftigte ausgebaut werden.

4. Schluss mit Gammel-Unterkünften

Die Unterbringung von Personal in Gemeinschaftsunterkünften wird verbessert. Das gilt nicht nur für Beschäftigte in der Fleischindustrie, sondern auch für Saisonkräfte in der Landwirtschaft.

5. Schluss mit Werkverträgen und Leiharbeit in der Branche

Ab 1. Januar 2021 werden Werkverträge und ab 1. April 2021 Leiharbeit verboten. Damit wird der Einsatz von Fremdpersonal beim Schlachten und Zerlegen verboten. Lediglich in der Fleischverarbeitung – also etwa bei der Wurstproduktion – ist es in den kommenden drei Jahren noch möglich, Auftragsspitzen durch nur noch acht Prozent der Beschäftigten in Leiharbeit aufzufangen – und das auch nur für höchstens vier Monate. Voraussetzung: Gewerkschaften müssen zustimmen. Unternehmen müssen tarifgebunden sein. Für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer müssen vom ersten Tag an die gleichen Arbeitsbedingungen und Löhne gelten.

Einzelne Ausnahmen waren bereits in den ursprünglichen Plänen vorgesehen. Ausgenommen werden sollten etwa Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten. Daran hat sich nichts geändert.

Gewerkschaft begrüßt den Durchbruch

Die Gewerkschaften begrüßen den Durchbruch. „Jetzt ist endlich Schluss mit dem Sub-Sub-Subunternehmertum und der organisierten Verantwortungslosigkeit“, sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Guido Zeitler.

Allerdings könne das Gesetz nur ein erster Schritt sein. Der Gewerkschafter forderte die Fleischwirtschaft erneut zur Aufnahme von umfassenden Tarifverhandlungen über Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen und Entgelte auf.

Fleisch-Lobby hat sich zu früh gefreut

Die SPD-Fraktionsvize Katja Mast sagte: „Wir greifen entschlossen in den Fleischfabriken durch. Bessere Arbeits- und Lebensbedingungen werden Realität für alle Beschäftigten der Branche“ Deren Geschäftsmodell habe durch Corona noch einmal seine übelsten Seiten offenbart. „Die Fleisch-Lobby, die das Gesetz verhindern wollte, hat sich getäuscht und zu früh gefreut.“

Das Gesetz soll noch im Dezember in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und Anfang 2021 in Kraft treten.