Das Infektionsgeschehen hat sich gut entwickelt. Deshalb haben Bund und Länder neue Lockerungen unter klaren Auflagen bei Schulen, Kitas, Geschäften, Pflegeheimen, Gastronomie und Sport beschlossen. Wichtig bleibt die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln. Vizekanzler Olaf Scholz spricht von einem „Signal zur richtigen Zeit“. Eine Übersicht:
„Die vorsichtige Rückkehr in die Schule, der Ausbau der Notbetreuung in den Kitas, die allmähliche Öffnung von Gaststätten und Hotels - all das können wir tun, weil sich die Bürgerinnen und Bürger so klug und vernünftig verhalten haben“, sagte Scholz, nach dem sich Bund und Länder am Mittwoch auf zahlreiche Lockerungen unter Auflagen geeinigt haben. Der Bund-Länder-Beschluss zum Herunterladen [PDF, 101 KB, nicht barrierefrei].
„Unser Land hat viel erreicht im Kampf gegen die Pandemie, auch wenn die Gefahr durch das Corona-Virus fortbesteht. Wir haben es gemeinsam in der Hand, mit Augenmaß und Zuversicht diese nächsten Schritte zu gehen“, betonte der Vizekanzler. Grundlage bleibe, dass sich alle weiter an die Abstands- und die Hygiene-Regeln halten. Scholz: „Nun bricht allmählich die Zeit einer neuen Normalität an, die uns hoffentlich einen Alltag mit dem Corona-Virus ermöglicht.“
Weitere Lockerungen im Überblick
- Schulen: Alle Schülerinnen und Schüler sollen schrittweise unter Auflagen bis zu den Sommerferien an die Schulen zurückkehren können.
- Kitas: Ab dem 11. Mai wird eine erweiterte Notbetreuung in allen Bundesländern eingeführt.
- Geschäfte: Alle Geschäfte dürfen unter Auflagen wieder öffnen - ohne Quadratmeterbegrenzung.
- Besuchsregeln: Für Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen werden die Einschränkungen der Besuchsregeln bundesweit gelockert.
- Breiten- und Freizeitsport: Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ist unter freiem Himmel unter Bedingungen wieder erlaubt.
- Bundesliga: Grünes Licht gibt es im Profifußball in der 1. und 2. Bundesliga. Unter strengen Auflagen werden sogenannte Geisterspiele ohne Publikum zugelassen.
- Großveranstaltungen: Großveranstaltungen bleiben wegen der Corona-Pandemie bis mindestens 31. August untersagt.
- Weitere Bereiche: In weitgehend eigener Verantwortung werden die Länder künftig unter anderem über folgende Punkte entscheiden: Kontaktbeschränkungen, Vorlesungsbetrieb an Hochschulen, Volkshochschulen, Musikschulen, Gastronomiebetriebe, Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen, Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege (zum Beispiel Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios), Fitnessstudios, kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen.