Die Gewerkschaften begrüßen die hart errungene Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. „Angesichts des massiven Widerstands der Union und der Arbeitgeber sind die Ergebnisse ein Erfolg“, sagt DGB-Chef Reiner Hoffmann. „Damit werden die Einkommensverluste der Beschäftigten in dieser schwierigen Zeit deutlich besser abgefedert.“ Was genau die Spitzen der Koalition für wen beschlossen haben und wo es noch offene Fragen gibt:
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Aktuelles
Wer mehr Geld bekommt
Aufgelegt wird ein „Sofortausstattungsprogramm“ über 500 Millionen Euro. Das Geld sollen die Schulen für Online-Lehrangebote nutzen. Außerdem bekommen davon bedürftige Schüler*innen einen Zuschuss von 150 Euro für den Kauf etwa eines Tablets oder Laptops für den Unterricht zu Hause.
Bildungsexpert*innen hatten immer wieder davor gewarnt, dass Schüler*innen aus ärmeren Familien während der Schulschließungen abgehängt werden könnten, wenn sie keine entsprechenden Geräte zu Hause hätten. Bund und Länder besprechen nun, wer konkret das Geld über welchen Weg bekommt und ab wann es ausgezahlt wird. Denn für die Schulen ist in Deutschland jedes Bundesland selbst zuständig.
Das Kurzarbeitergeld wird angehoben. Für Beschäftigte, deren Arbeitszeit in der Krise um mindestens 50 Prozent verringert wurde, und die nun entsprechend Kurzarbeitergeld beziehen. Der Koalitionsbeschluss sieht vor, dass diese Beschäftigten ab dem 4. Monat des Bezuges von Kurzarbeitergeld 70 Prozent des pauschalierten Nettoeinkommens erhalten - beziehungsweise 77 Prozent, wenn sie Kinder haben. Ab dem 7. Monat des Bezuges steigt das Kurzarbeitergeld auf 80 beziehungsweise 87 Prozent - vorerst bis Ende 2020. Außerdem können sich Kurzarbeiter*innen nun in allen Berufen mit Nebenjobs mehr dazuverdienen als bisher.
Damit wird eine dringende Forderung der SPD und der Gewerkschaften weitgehend erfüllt. Denn viele Beschäftigte kommen mit der bisherigen Höhe des Kurzarbeitergeldes nicht auf Dauer über die Runden. Mieten, Kredite und das alltägliche Leben müssen trotzdem bezahlt werden. In vielen Branchen konnten die Gewerkschaften zwar durchsetzen, dass das Kurzarbeitergeld durch Tarifvertrag erhöht wird, aber dies gilt längst nicht für alle.
Mit dem Kurzarbeitergeld schützen wir viele Beschäftigte vor Entlassung und Arbeitslosigkeit. Es betrifft schon jetzt Millionen Beschäftigte, denn rund jeder dritte Betrieb hat Mitarbeiter*innen in Kurzarbeit geschickt. Bezahlt werden die Hilfen von der Bundesagentur für Arbeit aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung.
Die Gewerkschaften begrüßen den hart errungenen Kompromiss der Koalition zur Kurzarbeit. „Angesichts des massiven Widerstands der Union und der Arbeitgeber sind die Ergebnisse zur Anhebung des Kurzarbeitergeldes ein Erfolg, für den sich die Gewerkschaften in den letzten Wochen stark gemacht haben“, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann am Donnerstag.
„Es ist gut, dass die Aufstockung für alle von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt, sofern die Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert wird. Damit werden die Einkommensverluste der Beschäftigten in dieser schwierigen Zeit deutlich besser abgefedert. Lediglich ein Mindestkurzarbeitergeld, wie vom Arbeitnehmerflügel der Union vorgeschlagen, wäre für viele Facharbeiter keine Lösung gewesen. Ein Wermutstropfen ist für den DGB, dass die Erhöhung nicht bereits ab Mai erfolgt. Daher bleiben die Arbeitgeber weiterhin gefordert, ihren Beschäftigten – wie in vielen Tarifverträgen geregelt – einen Aufschlag auf mindestens 80 Prozent zu gewähren. Das ist nicht nur sozial gerecht, sondern auch wirtschaftlich vernünftig, denn es wird wesentlich zur Stabilisierung der Nachfrage beitragen.“
Richtig sei auch, dass die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes um drei Monate verlängert wird, so der DGB-Vorsitzende. Die Hilfen für Schulen und Schüler beim digitalen Unterricht seien als erster Schritt ebenfalls zu begrüßen. Weiterhin brauche man dringend eine Lösung für Beschäftigte, die aufgrund fehlender Kinderbetreuung unter Verdienstausfällen leiden.
Die Gewerkschaften begrüßen insbesondere den hart errungenen Kompromiss der Koalition zur Kurzarbeit. „Respekt gebührt auch der SPD, die diesen Kompromiss ermöglicht hat“, so DGB-Chef Reiner Hoffmann.
Weil das Wirtschaftsleben wegen der Beschränkungen in weiten Teilen zum Erliegen gekommen ist, werden auch kaum neue Jobs vermittelt. Es ist derzeit noch viel schwieriger geworden, aus der Arbeitslosigkeit heraus einen neuen Job zu finden. Deswegen wird die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I verlängert - und zwar um drei Monate und für alle, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.
Wer arbeitslos wird, bekommt bisher 12 Monate lang Arbeitslosengeld, das gilt für Arbeitnehmer bis 50 Jahre - vorausgesetzt, sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig beschäftigt. Für Arbeitslose ab 50 Jahren steigt die Bezugsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate. Die Höhe liegt bei 60 Prozent des letzten Netto-Entgelts, bei Arbeitslosen mit Kindern sind es 67 Prozent.
Restaurants, Cafés und Bars gehören zu den Unternehmen, die vom Corona-Stillstand am heftigsten betroffen sind. Es ist überhaupt nicht absehbar, wann sie wieder richtig öffnen können. Deshalb braucht die Branche dringend Hilfe - und da reicht nach Ansicht der Koalition auch die bereits beschlossene Finanzspritze für kleine Unternehmen und Selbstständige nicht aus.
Die Gastronomie bekommt deshalb eine „Starthilfe“, die dann greift, wenn Biergärten, Restaurants und andere wieder öffnen dürfen. Für ihre Speisen müssen sie ab Juli für ein Jahr nur noch 7 statt 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlen - ähnlich, wie das bisher schon für den Außer-Haus-Verkauf per Lieferdienst gilt. Für Getränke dagegen gibt es keine Reduzierung.
Zusätzlich zu den milliardenschweren Paketen zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Unternehmen sollen kleine und mittelständische Unternehmen Hilfe über weitere steuerliche Maßnahmen bekommen. So sollen die Unternehmen auch in der Krise liquide bleiben. Konkret sollen sie absehbare Verluste durch den Corona-Stillstand mit bereits gezahlten Steuer-Vorauszahlungen für 2019 verrechnen dürfen - und so Geld vom Finanzamt zurückbekommen.
Wer jetzt absehbar Verluste einfahren wird, bekommt eine Erstattung seiner bereits für 2019 gezahlten Vorauszahlungen. Die Finanzämter arbeiten hier zunächst mit Pauschalen. Der maßgebliche Gewinn, der der Vorauszahlung für 2019 zugrunde liegt, wird pauschal um 15 Prozent verringert - entsprechend sinkt auch die Vorauszahlung. Der zu viel gezahlte Betrag soll direkt erstattet werden. Sollte sich später herausstellen, dass das Unternehmen in diesem Jahr doch Gewinn gemacht hat, muss es die Finanzspritze zurückzahlen.
(mit dpa)