Viele Firmen sind wegen der Coronavirus-Krise in Existenznot. Jetzt starten die Soforthilfen für kleine Firmen, Soloselbstständige und Freiberufler*innen. Auch Landwirte werden unterstützt. Insgesamt geht es um 50 Milliarden Euro. Wir erklären, wie Soloselbstständige und kleine Unternehmen an die Corona-Soforthilfe kommen.
Wegen der Coronakrise fürchten viele Soloselbstständige um ihre Existenz - also etwa Musiker*innen, Fotograf*innen, Künstler*innen, Heilpraktiker*innen, Dolmetscher*innen oder Pfleger*innen. Viele Geschäfte mussten schließen, Messen, Veranstaltungen und Konzerte wurden abgesagt. Aufträge und Umsätze vieler Soloselbstständiger sind weggebrochen.
Die Bundesregierung hat eine Soforthilfe gestartet, um Liquiditätsengpässe bei kleinen Firmen zu überbrücken. Firmen, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen. Konkret bekommen Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten eine Einmalzahlung von 9000 Euro für drei Monate, Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15 000 Euro – etwa wenn die Miete gezahlt werden muss für Geschäftsräume, die aber wegen des Coronavirus nicht geöffnet werden dürfen. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.
„Die Soforthilfe wird über die Länder verwaltet, die oft noch eigene Zuschuss-Programme haben. Ziel ist es, dass sich die Anspruchsberechtigten in ihrem Bundesland jeweils nur an eine Stelle wenden müssen. Oft sind die Förderbanken vor Ort zuständig“, sagte Finanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz.
Das ist zu beachten
Kann ich Soforthilfen beantragen?
- Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).
Was muss ich beachten?
- Antragsteller*innen müssen versichern, durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten zu sein. Man darf sich nicht bereits am 31. Dezember in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.
Was muss ich einreichen?
- Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren. Die Angabenzum Antrag müssen aber richtig sein - Falschangaben erfüllen den Tatbestand des Subventionsbetrugs.
Gibt es Fristen?
- Die Anträge können bis spätestens 31.05.2020 über Stellen der Ländern gestellt werden, meist sind dies staatliche Förder- oder Investitionsbanken.
Hier findest Du eine Übersicht über die einzelnen Programme aller Bundesländer.
Auch Hilfskredite der staatlichen Förderbank KfW können beantragt werden. Dabei gelten die gleichen Regeln wie für Unternehmen.
Grundsicherung vereinfacht beantragen
Soloselbstständige können zusätzlich Grundsicherung mit vereinfachten Zugangsvoraussetzungen beantragen. Damit können Lebensunterhalt und Unterkunft in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden - der Verbleib in der eigenen Wohnung wird also gesichert. Antragsteller*innen müssen in den nächsten Monaten weder Vermögensverhältnisse offenlegen noch ihr Vermögen antasten. Diese Ausnahmen gelten für sechs Monate. Damit die Leistungen sehr schnell ausgezahlt werden können, werden Anträge auf Grundsicherung vorläufig bewilligt. Die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nachträglich.