Der Bundestag hat neue Hilfen in der Corona-Krise beschlossen. Der Kinderbonus für Familien, der Corona-Zuschuss für Empfänger*innen von Grundsicherung und weitere Hilfen kommen. Das ist soziale Politik für Dich!
„Die Corona-Pandemie ist für die Menschen in unserem Land eine enorme Belastung“, so Bundessozialminister Hubertus Heil. „Besonders hilfsbedürftige Menschen werden durch die lang andauernden Maßnahmen besonders hart getroffen und brauchen jetzt konkrete Unterstützung.“
Sozialen Zusammenhalt stärken
Mit kostenlosen FFP2-Masken und der Kostenübernahme für digitale Endgeräte dort, wo die Schulen diese nicht zur Verfügung stellen, hat die Bundesregierung auf Druck der SPD bereits konkrete Maßnahmen für viele Betroffene in die Wege geleitet. Jetzt stärken wir den Sozialstaat in der Pandemie weiter.
„Mit dem Corona-Zuschlag von 150 Euro mildern wir die Belastungen der lang anhaltenden Maßnahmen für Menschen ab, die Grundsicherung beziehen. Wir verlängern den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung und nehmen den Menschen die Sorgen vor dem Verlust der Wohnung oder des Ersparten“, sagte der Minister.
Die Corona-Hilfen im Überblick
- Familien mit Kindern erhalten erneut einen Kinderbonus, also einen einmaligen Zuschlag aufs Kindergeld von 150 Euro. Diesen Bonus wird es für jedes Kind geben, das in mindestens einem Monat des Jahres 2021 Anspruch auf Kindergeld hat. Einen ähnlichen Bonus hatte es bereits im vergangenen Jahr gegeben, um die Kaufkraft von Familien anzukurbeln.
- Den Corona-Zuschuss von 150 Euro erhalten Erwachsene, die im Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben.
- Außerdem wird der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung verlängert. Vermögen bis zu 60.000 Euro (zuzüglich 30.000 Euro für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft) bleiben von vornherein verschont, auch die Höhe der Wohnkosten wird nicht geprüft.
- Für ärmere Schüler*innen wird der Wegfall gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung ausgeglichen.
- Auch gibt es steuerliche Erleichterungen für Unternehmen und die Gastronomie. Auf Speisen in Restaurants und Cafés fällt bis Ende 2022 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent an. Das gilt wegen der Pandemie auch derzeit schon, wird wegen der andauernden Schließungen nun aber deutlich verlängert.
- Außerdem können Firmen Verluste aus den Corona-Jahren 2020 und 2021 umfangreicher mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen. Der steuerliche Verlustrücktrag wird dafür auf 10 Millionen Euro verdoppelt.
Mit diesen und weiteren Maßnahmen unterstütze man Menschen konkret, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind. „Das ist wichtig, um den sozialen Zusammenhalt in unserem Land zu stärken“, betonte Minister Heil.