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Wir wollen alle Kinder auf das Leben und Arbeiten in der digitalen Welt vorbereiten.
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Wir wollen, dass für alle Kinder digitale Kompetenzen so selbstverständlich werden wie rechnen und schreiben. Damit alle Kinder gut auf das Leben und Arbeiten in der digitalen Welt vorbereitet werden, nehmen wir viel Geld in die Hand, um in die digitale Ausstattung unserer Schulen zu investieren: in schnelles Internet, Tablets und Schulungen der Lehrkräfte. Der Digitalpakt steht, die digitale Revolution in unseren Schulen kann beginnen.
Der Digitalpakt kann endlich ans Netz gehen. Ab Sommer 2019 unterstützt der Bund Länder und Gemeinden mit 5 Milliarden Euro in den nächsten 5 Jahren. Bund und Länder hatten sich am Mittwoch im Vermittlungsausschuss auf eine für den Digitalpakt nötige Grundgesetzänderung verständigt. Bis zum 15. März wird das Projekt voraussichtlich endgültig beschlossen sein.
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Mit den Digitalpakt-Milliarden sollen die 40.000 Schulen in Deutschland unter anderem mit WLAN ausgestattet werden. Bis zu eine Milliarde soll in Laptops, Notebooks und Tablets fließen – jede einzelne Schule soll dafür also bis zu 25.000 Euro bekommen können. Übergeordnetes Ziel ist, die technische Infrastruktur an den Schulen zu schaffen, damit die Schülerinnen und Schüler dort mit ihren eigenen Geräten arbeiten können.
Der Bund wird auch in die Qualität der Schulen investieren, z.B. in die Weiterbildung der Lehrkräfte. Derzeit werden die Lerninhalte von Forscherinnen und Forschern, Schulbuchverlagen sowie Pädagoginnen und Pädagogen an vielen Stellen weiterentwickelt – also Programme, mit denen Lehrkräfte Klassen über Tablets interaktiv etwa durch Deutsch-, Chemie- oder Fremdsprachenthemen führen können.
Bisher war es so, dass der Bund die Bundesländer beim Aufbau qualitativ hochwertiger und gleichwertiger Bildungsvoraussetzungen nicht entsprechend finanziell unterstützen durfte. Das ändert sich jetzt. Mit der vereinbarten Änderung des Grundgesetzes wird der Bund Investitionen auch in die Schulbildung vornehmen und dabei auch die Begleitkosten bezahlen können.
Die Grundgesetzänderung betrifft nicht nur den Bildungsbereich:Künftig kann der Bund die Länder finanziell dabei unterstützen, nicht nur in gute Schulen, sondern auch in den sozialen Wohnungsbau und besseren öffentlichen Personennahverkehr zu investieren.