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Die Grundrente kommt. Respekt!
Die Grundrente kommt. Respekt!
Frauen und Männer, die nur wenig Rente haben trotz eines langen Arbeitslebens, werden künftig spürbar mehr in der Tasche haben. Die Grundrente kommt!
Wer 33 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, hat künftig Anspruch auf die Grundrente, wenn ansonsten die Rente zu niedrig wäre. Auch Jahre, in denen die eigenen Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt wurden, werden berücksichtigt.
Mehr Gerechtigkeit durch die Grundrente! Ab Januar 2021 für rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentnern.
„Wer Jahrzehnte lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, verdient mehr als unseren Applaus. Es ist eine Frage des Respekts, dass Männer und Frauen mit geringen Einkommen im Alter einen Anspruch auf die Grundrente haben und nicht zum Amt gehen müssen, weil die Rente nicht reicht. Mit der Grundrente wird die Lebensleistung vieler Menschen im Rentenalter endlich anerkannt: mehr als eine Million Rentnerinnen und Rentner werden von der Grundrente profitieren. Die SPD hat lange dafür gekämpft und es nun geschafft, die Widerstände zu überwinden. Das ist ein guter Tag für alle Menschen mit kleinen Einkommen und Renten. Auch weiterhin werden wir uns für starke Tariflöhne und einen wesentlich höheren Mindestlohn einsetzen, damit die Menschen aus guter Erwerbsarbeit gute Renten erwirtschaften können.“
SPD-Vorsitzende Saskia Esken
Die Grundrente
- Mehr Rente im Monat!
Für alle, die mindestens 33 Jahre oder mehr gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben. Auch Teilzeitarbeit, Kindererziehung und Pflege zählen mit. Wer in dieser Zeit also zu wenig für eine auskömmliche Rente verdient hat, bekommt einen Aufschlag – und damit spürbar mehr als etwa der Betrag in der Grundsicherung. - Ohne Bedürftigkeitsprüfung. Ohne sich vorm Sozialamt erklären zu müssen. Nur eine einfache Einkommensprüfung, die von der Rentenkasse und der Finanzverwaltung durchgeführt wird.
- Mehr Geld für rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner – davon rund 70 Prozent Frauen – zum Beispiel die Floristin, die 40 Jahre lang für weniger als die Hälfte des Durchschnittslohns gearbeitet hat. Ihre Rente bisher: 547€. Und künftig: 966€. +419€.
Wer lange gearbeitet hat, wird künftig im Alter nicht auf die Grundsicherung angewiesen sein!
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Die Grundrente kommt: Respekt!
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Fragen und Antworten
Es geht um Würde, Respekt und Anerkennung. Denn manche Menschen können von ihrer Rente im Alter nicht leben – obwohl sie viele Jahre lang gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Wenn sie über eine lange Zeit nur einen sehr niedrigen Lohn bekommen haben, reicht das Geld nicht für eine auskömmliche Rente. Sie können dann zusätzlich die sogenannte Grundsicherung im Alter beantragen. Im Ergebnis haben sie aber nicht mehr Geld als wenn sie ihr Leben lang gar nicht gearbeitet hätten – und müssen möglicherweise ihre Ersparnisse erst mal verbrauchen, bevor sie Unterstützung bekommen. Das ist ungerecht und würdelos. Denn Leistung sollte sich schließlich auch lohnen!
Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, darf im Alter nicht aufs Sozialamt angewiesen sein. Dafür haben wir jahrelang gekämpft. Jetzt endlich ist es soweit. Die Grundrente kommt!
Die Idee ist nicht neu. Die SPD will schon lange etwas für diejenigen tun, die ihr Leben lang eingezahlt haben, aber in der Rente auf keinen grünen Zweig kommen. Zuschussrente, Lebensleistungsrente, solidarische Lebensleistungsrente, gesetzliche Solidarrente – die Idee einer Grundrente gibt es seit vielen Jahren unter unterschiedlichen Namen.
Bereits 2012 forderte die SPD eine Solidarrente, die die Menschen erreicht und nicht zu Bittstellern macht. Nun sorgt Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für den Durchbruch.
Die Grundrente tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. Die über Jahrzehnte des Arbeitslebens erarbeiteten und erworbenen Ansprüche sollen dann möglichst zügig ausbezahlt werden. Aufgrund der notwendigen Vorkehrungen wird die Auszahlung der Grundrente nicht direkt zum 1. Januar 2021 beginnen können und zunächst gestaffelt erfolgen. In jedem Fall werden die Ansprüche rückwirkend zum 1. Januar 2021 gelten und dann entsprechend nachgezahlt werden.
Nein, die Grundrente gibt es nicht bedingungslos, aber sie wird ohne Bedürftigkeitsprüfung ermittelt. Bürgerfreundlich und unbürokratisch.
Denn eine umfassende Bedürftigkeitsprüfung, wie CDU und CSU es wollten, ist vom Tisch. Es wird lediglich unbürokatisch das Einkommen geprüft – durch einen Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und dem Finanzamt. Einkommen bis zu 1.250 Euro (Alleinstehende) und 1.950 Euro (Paare) werden nicht auf die Grundrente angerechnet.
Auch wird ein Freibetrag beim Wohngeld eingeführt, damit die höhere Rente nicht an anderer Stelle wieder verrechnet wird.
Rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner werden die Grundrente erhalten können, davon rund 70 Prozent Frauen. Nicht nur künftige, sondern auch schon heutige Rentnerinnen und Rentner.
Drei Beispiele:
- Die Floristin aus Hessen hat 40 Jahre lang für weniger als die Hälfte des Durchschnittslohns gearbeitet. Ihre Rente bisher: 547€. Und künftig: 966€. +419€
*11 Entgeltpunkt (EP) entspricht derzeit 34,19 €. 40 Jahre o. g. Lohnniveau ergeben einen Durchschnittswert von 0,4 EP, 40 x 0,4 EP = 16 EP; 16 x 34,19 € = 547,04 €. Durch die Grundrente werden künftig die Durchschnitts-EP von 0,4 EP für 35 Jahre auf das 2-Fache angehoben. Sodann wird der ermittelte Wert mit dem Faktor 0,875 multipliziert. Das ergibt einen Zuschlag zu den durch Beiträge erworbenen 16 EP von 35 x (0,4 EP x 0,875) = 12,25 EP; 12,25 EP x 34,19 € = 418,83 €; 418,83 € + 547,04 € = 965,87 €. - Die Bauingenieurin aus Leipzig war nach der Wiedervereinigung einige Jahre arbeitslos. Später fand sie wieder einen Job in unterschiedlichen Bereichen – allerdings schlechter bezahlt. Statt 778€ bekommt sie mit der Grundrente künftig 982€. +204€
**1 EP (Rentenwert Ost) entspricht derzeit 33,23 €. Durchschnittlich hat die Leipzigerin in 39 Beitragsjahren 0,6 EP erworben, 39 x 0,6 EP = 23,4 EP x 33,23 € = rd. 778 €. Durch die Grundrente werden die Durchschnitts-EP von 0,6 für 35 Jahre auf 0,8 EP angehoben. Der ermittelte Differenzwert wird dann mit dem Faktor 0,875 multipliziert, was einen Zuschlag von rund 6 EP ergibt: 35 x (0,2 EP x 0,875) x 33,23 € = rd. 204 €, 204 € + 778 € = 982 €.
Im Übergangsbereich zwischen 33 und 35 Jahren wird ein aufwachsender Grundrenten-Zuschlag gewährt: Bei 33 Jahren wird der EP-Durchschnittswert auf bis zu 0,4 EP hochgewertet. Mit jedem weiteren Monat an Grundrentenzeiten erhöht sich der maximale Aufstockungsbetrag kontinuierlich, bis er bei 35 Jahren 0,8 EP erreicht. - Ein Hilfsarbeiter aus Bremen war 42 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, er war auch viele Jahre arbeitslos. Seine Rente von nur 460 Euro erhöht sich durch die Grundrente auf 509 Euro. +49€.
*** 1 EP entspricht derzeit 34,19 €. Durchschnittlich hat der Bremer in 42 Jahren 0,32 EP erworben, 42 x 0,32 = 13,44 EP x 34,19 = rd. 460 €. Durch die Grundrente werden die Durchschnitts-EP aus den Grundrentenbewertungszeiten von 0,35 für 33 Jahre auf 0,4 EP angehoben. Der ermittelte Differenzwert wird dann mit dem Faktor 0,875 multipliziert, was einen Zuschlag von 1,4454 EP für 33 Jahre ergibt: 33 x (0,05 EP x 0,875) x 34,19 € = rd. 49 €, 49 € +460 € = 509 €.
- Die Floristin aus Hessen hat 40 Jahre lang für weniger als die Hälfte des Durchschnittslohns gearbeitet. Ihre Rente bisher: 547€. Und künftig: 966€. +419€
Nachweise müssen nicht eigens erbracht werden. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt jenen, die Anspruch auf die Rente, den Betrag automatisch aus.
Voraussetzung für die Grundrente ist das Erreichen von mindestens 33 Jahren „Grundrentenzeiten“. Dies sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege, aber auch Zeiten einer Pflichtversicherung von Selbständigen.
Für diese Zeiten werden die durchschnittlichen Entgeltpunkte um einen Zuschlag erhöht, dies sind „Grundrentenbewertungszeiten“. Außerdem werden beim Zuschlag auch Kindererziehungszeiten mit (ab 1992) geborenen Geschwistern berücksichtigt, die wegen Gleichzeitigkeit höher gewertet werden. Die durchschnittlichen Entgeltpunkte für „Grundrentenbewertungszeiten“ (jedoch höchstens 35 Jahre) werden aufgewertet, maximal auf 0,8 Entgeltpunkte.
Es wird zu keinen Beitragserhöhungen durch die Grundrente kommen. Finanziert wird sie durch einen höheren Steuerzuschuss in die Rentenkasse.
Die Union hatte sich lange festgelegt auf die so genannte „Bedürftigkeitsprüfung“. Und das heißt: Die komplette Offenlegung der eigenen finanziellen Situation – und des Ehepartners. Muss erst das Familienauto oder das geerbte Häuschen der Oma verkauft werden, bevor man Grundrente beantragen kann? Muss man sich „nackt machen“ auf dem Amt? Für CDU und CSU war die Grundrente also lange wie eine Sozialleistung, die nur unter Bedingungen gewährt wird – und kein Rentenanspruch.
Wir sagen: Wer lange gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, muss keine Sozialleistung beantragen. Denn wie bei anderen Renten auch geht es um Ansprüche, die man erworben hat. Dafür muss sich niemand rechtfertigen. Bei der Mütterrente beispielsweise käme ja niemand auf die Idee zu prüfen, ob die Rentnerin auf das Geld dringend angewiesen ist. Hinzu kommt: Der Bürokratieaufwand für eine solche Prüfung wäre enorm. Ebenso die entsprechenden Bürokratiekosten – Geld, das wir im Kampf gegen Altersarmut besser einsetzen können.
Die Auseinandersetzung um diesen Punkt hat viel Zeit gekostet. Der jetzt vereinbarte Kompromiss ist tragbar, weil lediglich eine einfache Einkommensprüfung zugrunde gelegt wird. Das macht die Rentenkasse. Niemand muss also aufs Amt und einen eigenen Antrag für die Grundrente stellen. Das Familienauto und Omas Häuschen spielen keine Rolle mehr.