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Damit es jedes Kind packt.
Alle wollen für ihre Kinder nur das Beste. Deshalb schalten wir bei der Verbesserung der Kitas den Turbo an. Weil alle ein Recht auf gleiche Chancen und liebevolle Betreuung haben. Von Anfang an.
Der Bund hilft den Ländern nun finanziell, damit sie die Qualität in den Kitas und der Kindertagespflege verbessern können. Es geht um eine hochwertige Kinderbetreuung und Bildung – von der Ostsee bis zum Bodensee!
Fragen und Antworten
Bei dem Gute-Kita-Gesetz geht es vor allem um mehr Qualität und weniger Gebühren. Egal, ob in Rostock, Köln, Dresden oder Stuttgart – künftig sollen alle Kinder überall gleich gut betreut werden.
Konkret sollen sich mehr Fachkräfte um die Kinder kümmern und die Erzieherinnen und Erzieher noch besser qualifiziert werden. Kitas sollen zum Beispiel auch mehr Sprachförderung oder flexiblere Öffnungszeiten anbieten können.
Um die Qualität zu verbessern, werden die Kitas auch dabei unterstützt, gesundes Essen anzubieten oder ihre Räume zu modernisieren. Eltern wiederum sollen von geringeren Gebühren profitieren.
Dafür unterstützt der Bund in den nächsten drei Jahren die Länder mit zusätzlich 5,5 Milliarden Euro. Das Ziel sind einheitliche Standards.Das Gute-Kita-Gesetz enthält neun verschiedene Instrumente, um die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität passgenau zu unterstützen: von Gebührensenkungen über mehr Erzieherinnen und Erzieher bis zu verstärkter Sprachförderung. Der Bund stellt den Ländern dafür allein in dieser Legislatur zusätzliche 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Mit jedem Bundesland trifft der Bund Vereinbarungen, wofür das Geld ausgegeben wird. Später wird geprüft, ob sich die Länder an die Vereinbarungen halten.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Um mehr Erzieherinnen und Erzieher zu gewinnen, soll aus der vollschulischen eine echte duale Ausbildung werden. Damit machen wir sie nicht nur gebührenfrei, sondern schaffen zudem eine Ausbildungsvergütung. Das senkt die Zugangshürden und steigert die Attraktivität des Berufes insgesamt.