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Kinderbonus: So stärken wir Familien
Kinderbonus: So stärken wir Familien
Familien sind von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise besonders betroffen. Sie hatten zum Beispiel durch die Schließung von Schulen und Kitas besondere Lasten zu tragen. Noch immer können viele Eltern aufgrund der eingeschränkten Kita- und Schulöffnungszeiten nicht voll arbeiten.
Deswegen werden wir sie gezielt mit einem Kinderbonus unterstützen: 300 Euro einmalig zur freien Verfügung für jedes Kind. Das hilft nicht nur allen Familien, sondern setzt auch einen starken Konjunkturimpuls.
Der Kinderbonus
- 300 Euro pro Kind. Er wird in zwei Raten ausgezahlt – und zwar 200 Euro im September und 100 Euro im Oktober 2020.
- Für alle Kinder, die in 2020 mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld haben.
- Wird nicht angerechnet auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel die Grundsicherung.
- Wird mit Kinderfreibetrag verrechnet – ist also nicht pauschal, sondern zielgenau.
Für die, die ihn benötigen.
Fragen und Antworten
Der Kinderbonus wird als befristeter Zuschlag in zwei Raten ausgezahlt – und zwar 200 Euro im September und 100 Euro im Oktober 2020. Dies geschieht dann automatisch und muss nicht gesondert beantragt werden. Er wird für alle Kinder gezahlt, die in 2020 mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld haben. Bei Trennungsfamilien geht er an den Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist.
Familien mit Kindern sind von der Corona-Krise besonders betroffen – durch Einkommenseinbußen wegen Kurzarbeit oder häuslicher Kinderbetreuung und gleichzeitig erhöhten Lebenshaltungskosten. Subventionierte Leistungen wie das Mittagessen in Kitas und Schulen fallen für die meisten Kinder seit vielen Wochen aus, der Bedarf an privat finanzierter Kinderbetreuung, Nachhilfe etc. steigt. Wir geben Familien daher mit dem Kinderbonus vorübergehend mehr finanziellen Spielraum und stärken gleichzeitig die Konjunktur.Der Kinderbonus wird als befristeter Zuschlag in zwei Raten ausgezahlt – und zwar 200 Euro im September und 100 Euro im Oktober 2020.
Die Familienkassen beginnen am 7. September mit der Auszahlung des Corona-Kinderbonus in Höhe von 300 Euro. Die erste Bonusrate von 200 Euro wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt. Die zweite Rate von 100 Euro folgt im Oktober.
Wann der Kinderbonus auf dem Konto ist, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Steht dort eine Null, ist man am 7. September dabei. Die Endziffern 1 bis 9 werden im September nach und nach von den Familienkassen überwiesen.
Der Kinderbonus wird automatisch für alle Kinder gezahlt, die in 2020 mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld haben.
Nein! Der Kinderbonus wird als befristeter Zuschlag in zwei Raten ausgezahlt – und zwar im September und Oktober 2020. Dies geschieht dann automatisch und muss nicht gesondert beantragt werden.
Konkret heißt das: Die Familienkassen beginnen am 7. September mit der Auszahlung des Corona-Kinderbonus in Höhe von 300 Euro. Die erste Bonusrate von 200 Euro wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt. Die zweite Rate von 100 Euro folgt im Oktober.
Wann der Kinderbonus auf dem Konto ist, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Steht dort eine Null, ist man am 7. September dabei. Die Endziffern 1 bis 9 werden im September nach und nach von den Familienkassen überwiesen.
Nein! Geplant ist, die Regelungen zur Anrechnung auf Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag für den Kinderbonus auszusetzen, um Familien mit geringen Einkommen in der Krise gezielt zu unterstützen.
Der Kinderbonus wird als Zusatzbetrag zum Kindergeld ausgezahlt. Auch bei den Unterhaltszahlungen wird er wie das Kindergeld behandelt. Das gilt auch für den Ausgleich zwischen den Eltern. Dieser erfolgt grundsätzlich über die Verrechnung mit den Unterhaltszahlungen. Ein Ausgleich in Höhe des halben Kinderbonus ist aber nur dann rechtlich vorgesehen, wenn Unterhalt in Höhe des Mindestunterhalts oder
mehr gezahlt wird oder wenn beide Elternteile das Kind annähernd hälftig betreuen. So profitieren beide Eltern vom Kinderbonus wie auch vom Kindergeld, denn beide Elternteile werden ihrer Verantwortung gegenüber ihrem Kind gerecht.
Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt schuldet oder keinen Unterhalt zahlt, dann kann er den Kinderbonus auch nicht vom Unterhaltszahlbetrag abziehen. Der Kinderbonus kommt in diesen Fällen dem Kind über die Auszahlung an den alleinerziehenden Elternteil ungekürzt zugute.Wir wollen den Kinderbonus mit dem Kindergeld auszahlen und gleichzeitig die steuerlichen Kinderfreibeträge unverändert lassen. Familien mit höheren Einkommen erhalten den Bonus also zunächst auch, er wird aber mit den Freibeträgen verrechnet. Entsprechend geringer fällt dann die Steuererstattung aus.
Eine Paarfamilie mit zwei Kindern profitiert bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 67.600 Euro in voller Höhe, zwischen 67.800 und 93.000 nach Verrechnung mit den Kinderfreibeträgen teilweise und
ab 93.000 Euro zu versteuerndem Einkommen nach Verrechnung mit den Freibeträgen gar nicht mehr vom Kinderbonus. In Familien mit geringen und mittleren Einkommen dagegen bleibt jeder zusätzliche Euro in der Haushaltskasse. Das ist sozial gerecht.Wir haben bereits einiges auf den Weg gebracht, um Familien in der Corona-Krise zu unterstützen:
- Das Kurzarbeitergeld mit Familienkomponente: Mütter und Väter in Kurzarbeit erhalten ein Kurzarbeitergeld von 67 statt 60 Prozent, nach drei Monaten sind es 77 statt 70 Prozent, ab acht Monaten 87 statt 80 Prozent.
- Der Notfall-Kinderzuschlag: Egal, ob in Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder Selbstständigkeit: Wenn das Einkommen nur für sich selbst, aber nicht für die gesamte Familie reicht, können Eltern seit 1. April leichter einen Kinderzuschlag bekommen. Und zwar bis zu 185 Euro pro Monat und Kind. Jetzt in der Krise wird dabei nicht das Einkommen aus den letzten sechs Monaten geprüft, sondern nur das vom letzten Monat.Dadurch profitieren nun erheblich mehr Kinder vom Kinderzuschlag als zuvor.
- Damit Eltern in Zeiten der Corona-Pandemie keine Nachteile beim Bezug des Elterngeldes haben, wurden die Regelungen vorübergehend geändert. Wir verhindern, dass Eltern aufgrund der Ausnahmesituation weniger Elterngeld erhalten oder einen Teil der Leistung zurückzahlen müssen, wenn sie krisenbedingt mehr oder weniger arbeiten müssen als vorgesehen war. Die Regelungen gelten rückwirkend ab 1. März 2020. Damit stellen wir sicher, dass Familien beim Elterngeld aufgrund der Corona-Krise keine Nachteile entstehen.
- Eltern, die wegen geschlossener Schulen und Kitas nicht zur Arbeit können, erhalten länger als bisher Lohnfortzahlung. Und zwar zehn statt bisher sechs Wochen werden - auch tageweise und z.B. von Vätern und Müttern im Wechsel. Alleinerziehende sogar bis zu 20 Wochen. Das ist ein ganz wichtiger Schritt, um finanzielle Sicherheit zu geben.
- Die Akuthilfen für pflegende Angehörige, die aufgrund der Pflegesituation ihrer Arbeit nicht nachgehen können.
- Das Kurzarbeitergeld mit Familienkomponente: Mütter und Väter in Kurzarbeit erhalten ein Kurzarbeitergeld von 67 statt 60 Prozent, nach drei Monaten sind es 77 statt 70 Prozent, ab acht Monaten 87 statt 80 Prozent.
Beides ist richtig – Familien brauchen Geld und Infrastruktur. Die letzten Monate haben erneut die immense Bedeutung von Kitas und Schulen für unsere Gesellschaft gezeigt. Deshalb hat sich unsere Familienministerin Franziska Giffey mit den Fachminister*innen der Länder für zügige Konzepte zur Öffnung ihrer Kitas stark gemacht. Die Länder haben inzwischen entschieden, wie und wann sie ihre Einrichtungen wieder öffnen. In einigen Regionen können bereits alle Kinder wieder für einige Stunden am Tag in die Kita kommen.
Auch unsere rheinland-pfälzische Kultusministerin Stefanie Hubig sorgt in ihrer Rolle als Präsidentin der Kultusministerkonferenz dafür, dass die Länder ihre Konzepte zur Arbeit der Schulen nach den Sommerferien klären - um allen Kindern ein verlässliches, gerechtes und möglichst infektionssicheres Präsenzangebot zu machen.
Diese Anstrengungen werden durch das Konjunkturpaket nun ebenfalls noch einmal deutlich unterstützt: Der Bund stellt für 2020 und 2021 1 Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung, um in Krippen und Kitas Erweiterungen oder Umbau zu fördern, zum Beispiel auch zur Verbesserung der Hygienesituation.Außerdem geben wir dem Ausbau der Ganztagsbetreuung für Schulkinder einen zusätzlichen Schub: Die Länder, die in diesem und im kommenden Jahr in den Ausbau entsprechender Angebote investieren, erhalten dafür einen finanziellen Bonus.
Alle Schülerinnen und Schüler müssen gleiche Chancen beim digitalen Lernen haben. Denn wir werden noch auf längere Zeit Präsenzunterricht in der Schule und Lernen zu Hause miteinander verbinden müssen.
Wir haben bereits durchgesetzt, dass die Schulträger über die Länder 500 Millionen Euro zusätzlich für den Digitalpakt erhalten, um digitale Endgeräte für benachteiligte Schülerinnen und Schüler anzuschaffen. Diese zusätzlichen Bundesmittel werden schnellstmöglich ausgezahlt, Beschaffung und Organisation der Verteilung an die Schulen erfolgt zentral durch die Länder bzw. kommunale Schulträger. Die Bundesländer erarbeiten derzeit entsprechenden Förderrichtlinien und Verfahren. Die Telekommunikationsanbieter rufen wir auf, die für einen regelmäßigen digitalen Unterricht notwendige Bandbreite via Mobilfunk oder Festnetz kurzfristig und unbürokratisch bereit zu stellen und einen Tarif für Schülerinnen und Schüler einzurichten.Mit dem Konjunkturpaket wird der Digitalpakt Schule nun nochmals ausgeweitet, um digitale Lernangebote zu fördern.
Gerade in Zeiten von Corona, wo Kitas und Schulen aus Infektionsschutzgründen absehbar keine Vollzeitbetreuung anbieten werden, setzen wir uns für den Einstieg in eine Familienarbeitszeit ein. Sie würde den Eltern über die Lohnfortzahlung nach Infektionsschutzgesetz hinaus ein Mittel an die Hand geben, bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eigene, selbstbestimmte Wege zu gehen. Gleichzeitig unterstützt die Familienarbeitszeit die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern und stärkt die aktuell rückläufige Frauenerwerbstätigkeit.
Eltern mit jüngeren Kindern, die ihre Arbeitszeit selbstbestimmt und partnerschaftlich reduzieren, wollen wir mit einem Familiengeld von jeweils 150 Euro monatlich für beide Eltern unterstützen – für bis zu 24 Monate. Gerade Familien mit kleinen Einkommen sollen sich so eine gute Vereinbarkeit und gerechte Aufteilung von Familie und Beruf leisten können.
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Beschluss des SPD-Präsidiums "Gesundes Aufwachsen, gutes Familienleben. Unsere Politik für Kinder und Familien in Zeiten von Corona"
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