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Beiträge zur Krankenversicherung
Beschäftigte zahlen seit 1. Januar weniger Krankenkassenbeiträge – und Arbeitgeber mehr. Es gilt die so genannte Parität, also gleiche Beiträge auf beiden Seiten. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heißt das: mehr Geld in der Haushaltskasse.
Den allgemeinen Beitrag zur Krankenversicherung haben auch jetzt schon Beschäftigte und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte getragen. Den Zusatzbeitrag mussten bislang aber die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allein zahlen. Die SPD hat dafür gesorgt, dass die Arbeitgeber seit 1. Januar 2019 wieder mehr Verantwortung übernehmen müssen. Konkret heißt das:
- Seit 1. Januar 2019 teilen sich Arbeitgeber und Versicherte nicht nur den allgemeinen Beitrag zur Krankenversicherung, sondern auch den Zusatzbeitrag.
- Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt derzeit bei 1,0 %. Ab sofort müssen Versicherte also nur noch 0,5 % zahlen. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber.
- Für Beschäftigte mit einem durchschnittlichen Brutto-Einkommen von 3.200 € im Monat heißt das: jährlich knapp 200 € mehr in der Haushaltskasse.
- Gleiches gilt übrigens auch für Rentnerinnen und Rentner: Die Hälfte ihres Zusatzbeitrags übernimmt in Zukunft die Rentenversicherung.
Parität = beitragsgerecht
Beiträge zur Krankenversicherung: Halbe-halbe ist gerecht
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