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Unser Konjunkturprogramm
Unser Konjunkturprogramm
Wir haben es gemeinsam erfolgreich geschafft, die Verbreitung des Coronavirus deutlich zu reduzieren. Inzwischen wurden viele Einschränkungen Schritt für Schritt gelockert. Jetzt haben wir ein Konjunkturprogramm beschlossen, um der Wirtschaft einen kräftigen Schub zu geben. Ein Konjunkturprogramm, das sozial gerecht ist – und unser Land auch ökologisch nach vorne bringt. Ein Programm für Familien, für Kommunen, für Auszubildende, für kleine und mittelständische Unternehmen, für die Kultur und die Umwelt.
Das umfangreiche Konjunkturprogramm hat allein in 2020/21 ein Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro.
Ein Konjunkturprogramm ist nicht allein deshalb gut, weil es groß ist. Darum hat die SPD von Anfang an klare Maßstäbe an das Programm angelegt: es sollte maximal wirksam, sozial gerecht und ökologisch zukunftstauglich sein. Das heißt für uns:
- Wir sichern Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze, stärken die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger und stellen gezielte Überbrückungshilfen dort bereit, wo sie am meisten gebraucht werden. So kommt die Hilfe da an, wo sie besonders dringend gebraucht wird und besonders wirksam ist: bei Beschäftigten in von Corona besonders betroffenen Branchen, bei den Familien, den Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, bei Selbstständigen und Kleinunternehmen.
- Wir setzen gezielte branchenübergreifende Investitionsanreize für Unternehmen und unterstützen die Kommunen. Auch damit steigern wir die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung.
- Wir investieren – über die bereits bestehenden Maßnahmen hinaus – gezielt in die Modernisierung unseres Landes: in die Energie- und Mobilitätswende, die Digitalisierung und in die soziale Infrastruktur (wie Kitas und Schulen), um die Ziele des Klimaschutzes, der Chancengleichheit und einer geschlechtergerechten Gesellschaft voranzubringen.
1. Nachfrage stärken, Beschäftigung sichern und gezielt stabilisieren
Wir senken die Mehrwertsteuer befristet vom 1. Juli bis zum Jahresende. Statt 19 Prozent beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz dann 16 Prozent und der ermäßigte Satz statt 7 dann für sechs Monate 5 Prozent. Damit stärken wir die Kaufkraft und die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen in unserem Land. Diese Senkung kommt insbesondere Menschen mit normalen und niedrigen Einkommen zugute, da sie einen prozentuell größeren Teil ihres Einkommens unmittelbar ausgeben und wenig sparen (können).
Familien mit Kindern sind in besonderer Weise von den krisenbedingten Einschränkungen betroffen. Geschlossene Schulen und Kitas führen zu Verdienstausfällen bei den Eltern, die Kinder müssen zu Hause verpflegt werden, weil das Schulessen nicht stattfindet. Deshalb werden wir das Kindergeld einmalig mit einem Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind aufstocken. Dabei gilt: jedes Kind ist gleich viel wert. Daher bekommen auch diejenigen den Bonus, die Sozialleistungen (wie die Grundsicherung) beziehen – er wird nicht auf diese Sozialleistung angerechnet. Bei Eltern mit hohen Einkommen wird der Kinderbonus (wie auch das Kindergeld) mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Dieser Kinderfreibetrag wird nicht erhöht – so kommt der Bonus dort an, wo er auch wirklich gebraucht wird. Mit dem Kinderbonus tun wir nicht nur etwas für Familien mit Kindern, wir geben auch der Wirtschaft einen Schub.
Alleinerziehende – 90 Prozent von ihnen sind Frauen – haben gerade in Zeiten von Corona besondere Lasten zu tragen und noch mehr geleistet, also ohnehin schon. Um ihre Einkommen zu stabilisieren, wird der Entlastungsbeitrag in der Einkommenssteuer für Alleinerziehende befristet auf die Jahre 2020 und 2021 von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro angehoben und damit mehr als verdoppelt.
Wir schützen Millionen Arbeitsplätze mit dem Kurzarbeitergeld. Wir werden bereits im September im Lichte der pandemischen Lage eine verlässliche Regelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 1. Januar 2021 vorlegen.
Mit der verbesserten Grundsicherung haben wir vor allem für Soloselbständige, Künstlerinnen und Künstler sowie Freischaffende schnell und unbürokratisch den Lebensunterhalt und die privaten Wohnkosten gesichert. Die Kosten dafür werden befristet ohne umfangreiche Prüfungen übernommen. Dieses Verfahren verlängern wir bis Ende September.
Größere Kulturveranstaltungen mit Publikum sind weiterhin nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Viele Festivals, Veranstaltungsorte und Clubs, aber auch andere Kultureinrichtungen haben daher zu kämpfen. Wir bauen deshalb eine Brücke und stellen mit einem Hilfsprogramm für den Kulturbereich eine Milliarde Euro bereit, um die Kulturprojekte und die Kulturinfrastruktur in Deutschland zu stützen. Die Länder werden ebenfalls aktiv.
Außerdem legen wir ein Kredit-Sonderprogramm der staatlichen Förderbank KfW im Umfang von einer Milliarde Euro für gemeinnützige Organisationen auf, die vielfach ebenfalls von der aktuellen Krise betroffen sind. Dies schließt unter anderem Jugendherbergen, Familienferienstätten und Schullandheime ein, die für junge Menschen und Familien – gerade mit kleinem Geldbeutel – wichtige Orte der Erholung und oft die einzige Alternative zu gewerblichen Anbietern sind. Die Hilfe kann über die landeseigenen Förderinstitute beantragt werden.
Corona beschränkt unsere Gegenwart. Wir müssen verhindern, dass es auch die Zukunft Millionen Jugendlicher beschränkt. Deshalb sorgen wir dafür, dass trotz der aktuellen Situation Schulabsolvent*innen ihre Ausbildung beginnen und Auszubildende ihre laufende Ausbildung ordentlich beenden können. Mit einem Sonderprogramm für krisenbetroffene kleine und mittlere Unternehmen zahlen wir Übernahmeprämien für Betriebe, die Auszubildende von insolventen Firmen übernehmen und bauen überbetriebliche Strukturen auf, falls eine Ausbildung im Betrieb nicht fortgeführt werden kann.
Um neue Ausbildungsplätze zu fördern, erhalten jene Betriebe eine Prämie, die ihr Ausbildungsangebot gegenüber den Vorjahren aufrechterhalten oder gar erweitern.
2. Hilfe für Kommunen und Investitionsanreize für Unternehmen
Städte und Gemeinden müssen finanziell handlungsfähig sein, um die nötigen Investitionen in die Zukunft unseres Landes zu leisten und gute Lebensbedingungen vor Ort zu ermöglichen. Mit dem kommunalen Solidarpakt haben wir ein umfassendes Konzept mit zwei zentralen Komponenten vereinbart. Es unterstützt gerade auch finanzschwächere Kommunen:
- Ausgleich der Ausfälle bei der Gewerbesteuer: Die aktuelle Steuerschätzung geht davon aus, dass in diesem Jahr allein bei der Gewerbesteuer der Kommunen mit Mindereinnahmen von gut 12 Milliarden Euro zu rechnen ist. Der Bund wird für das Jahr 2020 die Hälfte dieser Mindereinnahmen kompensieren und damit die kommunale Finanzbasis stabilisieren. Die andere Hälfte tragen die Länder.
- Weitgehende Übernahme der Kosten der Unterkunft: Die Kosten der Unterkunft für Bezieher*innen von Sozialleistungen werden von den Kommunen ausgezahlt – besonders dort, wo die Arbeitslosigkeit hoch und die Einkommen niedrig sind, bedeutet dies hohe Kosten für die Kommunen. Bislang hat sich der Bund an den Kosten der Unterkunft mit bis zu 50 Prozent beteiligt. In Zukunft wird er dauerhaft weitere 25 Prozent und insgesamt bis zu 75 Prozent der Kosten der Unterkunft im bestehenden System übernehmen. Dies entspricht 4 Milliarden Euro pro Jahr und hilft insbesondere Kommunen, die einen hohen Anteil an Grundsicherungsempfängerinnen und Grundsicherungsempfängern haben, wie u.a. den Stadtstaaten und Regionen im Strukturwandel. Die Kommunen sollen weiterhin für diese Leistungen verantwortlich sein, da sie die Bedingungen vor Ort besser kennen. Daher werden wir in der Verfassung regeln, dass der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zu 75% tragen kann, bevor das Prinzip der Bundesauftragsverwaltung eintritt. Wir wollten in den Verhandlungen als drittes Element noch eine Lösung für das grundsätzliche Problem der kommunalen Altschulden erreichen. Das war jetzt nicht möglich. Das Thema bleibt daher auf der Tagesordnung.
- Ausgleich der Ausfälle bei der Gewerbesteuer: Die aktuelle Steuerschätzung geht davon aus, dass in diesem Jahr allein bei der Gewerbesteuer der Kommunen mit Mindereinnahmen von gut 12 Milliarden Euro zu rechnen ist. Der Bund wird für das Jahr 2020 die Hälfte dieser Mindereinnahmen kompensieren und damit die kommunale Finanzbasis stabilisieren. Die andere Hälfte tragen die Länder.
Der Bund wird die Ansprüche und Anwartschaften, die für Bürgerinnen und Bürgern aus Zusatzversorgungssystemen der DDR bestehen, ab 2021 paritätisch mitfinanzieren. Die ostdeutschen Länder können mit den gewonnenen finanziellen Spielräumen (rund 340 Millionen Euro pro Jahr) kommunale Investitionen stärken.
Durch die Corona-Pandemie sind die Fahrgeldeinnahmen stark gesunken. Deshalb wird der Bund die Länder im Jahr 2020 bei der Finanzierung des ÖPNV unterstützen. Dazu erhöht der Bund einmalig die Regionalisierungsmittel in 2020 um 2,5 Milliarden Euro.
- Kommunen müssen bis Ende 2021 weniger Eigenmittel für klimafreundliche Investitionen (im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative) bereitstellen.
- Außerdem verbessern wir die Investitionskredite für kommunale und soziale Unternehmen und es werden zusätzliche 150 Millionen Euro für den Bau von Sportstätten bereitgestellt.
- Zudem wird die Deckelung der maximalen Kreditsumme des bestehenden KfW-Investitionskreditprogramms für kommunale und soziale Unternehmen aufgehoben.
- Zur Unterstützung der Wirtschaftsstrukturen vor Ort werden die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe GRW zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur um 500 Millionen Euro aufgestockt.
- Kommunen müssen bis Ende 2021 weniger Eigenmittel für klimafreundliche Investitionen (im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative) bereitstellen.
Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen in der Krise
Das Soforthilfeprogramm mit Zuschüssen für Betriebskosten hat vielen Selbstständigen und Kleinstunternehmen in der ersten Phase der Krise geholfen. Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall nun ein Folgeprogramm mit Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Milliarden Euro aufgelegt. Diese Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Der maximale Zuschuss beträgt 150.000 für drei Monate. Die Hilfe gilt unter bestimmten Voraussetzungen für alle Unternehmen branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung zu tragen ist.
Die Sozialversicherungen sind ein wichtiger automatischer Stabilisator in Krisenzeiten. Daher wäre es sozial und ökonomisch falsch, angesichts steigender Ausgaben die Sozialleistungen zu kürzen. Zugleich wollen wir im Interesse der Beschäftigten sowie der Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge in den Jahren 2020 und 2021 bei maximal 40 Prozent stabilisieren. Dazu wird der Bund etwaige Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt decken.
Wir ermöglichen Unternehmen, bewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. Maschinen, Fuhrpark), die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden, schneller abzuschreiben. Dies bewirkt eine kurzfristige Ersparnis in Höhe von 6 Milliarden Euro.
Außerdem weiten wir die Möglichkeiten aus, in diesem Jahr entstehende Verluste steuerlich mit den Gewinnen des Vorjahres 2019 zu verrechnen. So verschaffen wir Unternehmen ca. 2 Milliarden Euro zusätzliche Liquidität.
Schließlich verschieben wir die Fälligkeit bei der Einfuhrumsatzsteuer. Wir modernisieren die Unternehmensbesteuerung durch die Einführung eines Optionsmodells zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften.
3. Investitionen in Transformation und Modernisierung
Mit dem Paket „Förderung nachhaltige Mobilität“ beschleunigen wir den Strukturwandel.
Bereits mit dem Klimaschutzprogramm 2030 haben wir viele Maßnahmen für nachhaltige Mobilität auf den Weg gebracht. Mit den Beschlüssen des Konjunkturpakets schalten wir noch einen Gang höher. Ein wichtiges Ziel ist dabei die Stärkung des Automobilsektors, der auf seinem Weg hin zu klimafreundlichen Antrieben einen enormen Strukturwandel vor sich hat.- Um den Austausch hin zu emissionsfreien Fahrzeugen zu beschleunigen, verdoppelt der Bund seinen Anteil am Umweltbonus. Bei Nettolistenpreisen bis 40.000 Euro steigt die Prämie bei E-Autos auf 6.000 Euro – zusätzlich zur Prämie der Industrie. Wir fördern gezielt Zukunftstechnologie und damit langfristig Beschäftigung.
- Mit einem Bonus-Programm fördern wir Zukunftsinvestitionen für Hersteller und Zulieferer in der Automobilindustrie. Wir fördern außerdem die Forschung und Entwicklung für transformationsrelevante Innovationen und Innovationscluster. Zudem investieren wir zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den schnellen Ausbau des Ladesäulennetzes, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich Elektromobilität und die Batteriezellenfertigung.
- Wir fördern außerdem die, die für uns unterwegs sind: Soziale Dienste, Handwerker*innen und Unternehmen werden dabei unterstützt, ihre Fahrzeugflotten auf Elektroantriebe umzurüsten. Ganz nebenbei sorgen wir so für bessere Luft und weniger Lärm.
- Wir richten die KfZ-Steuer am Klimaschutz aus: Ab 2021 müssen Besitzer*innen für klimaschädliche Autos mehr Geld zahlen – diejenigen sauberer Autos weniger.
- Wir fördern sauberere Lastwagen: Im Schwerlastverkehr ist E-Mobilität noch Zukunftsmusik. Mit unserem Bus-und LKW-Flotten-Modernisierungsprogramm für alternative Antriebe wollen wir diese Zukunft ein Stück näherbringen. Außerdem wollen wir ein befristetes europaweites Austauschprogramm für alte LKW gegen neue Euro 6-LKW initiieren.
- Wir fördern den Umstieg auf E-Mobilität im Nahverkehr und stocken die Förderung für Busse mit klimafreundlichen Antrieben auf. Wir stärken die Bahn, die in der Coronakrise deutliche Einbußen verkraften musste, damit die Takte dichter und das Schienennetz besser werden können. Daneben werden wir auch die Schifffahrt als klimafreundliches Verkehrsmittel modernisieren und digitalisieren. Und für die Umrüstung auf moderne sauberere Flugzeuge stellen wir zusätzliche Mittel bereit.
- Um den Austausch hin zu emissionsfreien Fahrzeugen zu beschleunigen, verdoppelt der Bund seinen Anteil am Umweltbonus. Bei Nettolistenpreisen bis 40.000 Euro steigt die Prämie bei E-Autos auf 6.000 Euro – zusätzlich zur Prämie der Industrie. Wir fördern gezielt Zukunftstechnologie und damit langfristig Beschäftigung.
Mit einem ambitionierten Investitionspaket steigen wir entschlossen in die Zukunft der Wasserstoff-Technologie ein. Wir legen damit den Grundstein für neue Exporttechnologien und bauen an der Energieversorgung der Zukunft – wir wollen Wasserstofftechnologie „made in Germany“. Konkret wollen wir bis 2030 5 Gigawatt und möglichst bis 2035 10 Gigawatt Elektrolysekapazitäten aufbauen. Wir wollen prüfen, ob die Produktion grünen Wasserstoffs über Ausschreibungen gefördert werden kann. Wir werden Unternehmen in der Entwicklung und klimafreundlichen Prozessumstellung unterstützen.
Der Deckel für den Ausbau der Photovoltaik wird abgeschafft und das Ausbau-Ziel für Offshore-Windenergie wird angehoben. Zugleich wollen wir höhere Stromkosten für Haushalte und Unternehmen in 2021 verhindern. Denn hohe Stromkosten belasten untere Einkommensgruppen überproportional und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Deshalb leisten wir einen Zuschuss zur EEG-Umlage in Höhe von 11 Milliarden Euro.
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird für 2020 und 2021 um 1 Milliarde Euro aufgestockt. Außerdem fördern wir Anpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen (u.a. in Pflegeheimen, Krankenhäusern, Mehrgenerationenhäusern und Familienferienstätten).
Investitionen in Bildung, Betreuung und Forschung
Schulen stehen derzeit vor besonderen Herausforderungen in Bezug auf digitale Lehrangebote und Hygieneanforderungen. Deshalb geben wir dem Ganztagsausbau einen zusätzlichen Impuls. Länder, die Investitionsmittel in 2020/21 abrufen, erhalten diese Mittel im späteren Programmverlauf zusätzlich. Außerdem werden wir digitale Lernangebote mit einer Ausweitung des Digitalpakt Schule fördern.
Darüber hinaus beschleunigen wir den Kita-Ausbau. Die letzten Monate haben erneut die immense Bedeutung der Kinderbetreuung für unsere Gesellschaft gezeigt, nicht zuletzt für die Geschlechtergerechtigkeit. Deshalb stellen wir eine Milliarde Euro zusätzlich für Ausbaumaßnahmen bereit, die in 2020/21 stattfinden.
Wir verbessern die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung. Zudem weiten wir die projektbezogene Forschung aus und reduzieren die Mitfinanzierungspflichten für Unternehmen, die wirtschaftlich durch die Coronakrise besonders betroffen sind.
Investitionen in die digitale Zukunft
Unser Land braucht einen Digitalisierungsschub. Deshalb fördern wir die Digitalisierung der Verwaltung insbesondere auch in Kommunen, u.a. damit Verwaltungsleistungen online zur Verfügung gestellt werden. Der Digitalisierung der Wirtschaft geben wir einen zusätzlichen Schub z.B. über erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter, den Aufbau einer souveränen Infrastruktur sowie ein Förderprogramm für den Auf- und Ausbaus von Plattformen.
Wir werden bis 2025 zwei weitere Milliarden Euro mehr in Künstliche Intelligenz investieren, um ein wettbewerbsfähiges europäischen KI-Netzwerk zu unterstützen. Außerdem stellt der Bund Mittel für den Bau von mindestens zwei Quantencomputern bereit.
Bis 2025 wollen wir ein flächendeckendes 5G-Netz. Dafür soll die neue Mobilinfrastrukturgesellschaft mit 5 Milliarden Euro ausgestattet werden, um damit den Ausbau in den verbleibenden „weißen Flecken“ der Landkarte zu ermöglichen. Außerdem verbessern wir den Mobilfunk an Bahntrassen und investieren jetzt schon in die Entwicklung und Erprobung neuer, softwaregesteuerter Netztechnologien, um bei 6G in der Weltspitze der Technologieanbieter dabei zu sein.
Investitionen in das Gesundheitssystem
Mit einem „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ hilft der Bund u.a. zusätzlich erforderliche Stellen in den Gesundheitsämtern zu finanzieren. Außerdem wird der Bund die Gesundheitsämter bei der technischen und digitalen Auf- und Ausrüstung unterstützen. Auch die Ausstattung der Krankenhäuser in Deutschland verbessern wir. Mit 3 Milliarden Euro sollen Investitionen in Notfallkapazitäten, digitale Infrastruktur, in IT- und Cybersicherheit des Gesundheitswesens sowie in gezielte Entwicklung und Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen gefördert werden. Schließlich stocken wir die Mittel für Impfstoffentwicklung erneut auf und fördern die inländische Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte zusätzlich mit einer Milliarde Euro.
Investitionen und Hilfen als Beitrag zur internationalen Solidarität
Deutschland und Frankreich haben eine gemeinsame Initiative zur weiteren wirtschaftlichen Erholung Europas vorgestellt, die auch die EU-Kommission aufgegriffen hat. Das Kernstück ist ein Fonds zur wirtschaftlichen Erholung Europas mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro, den wir in unserer Ratspräsidentschaft abschließen wollen.
Die Auswirkungen der Corona-Krise sind auch in Entwicklungs- und Schwellenländern dramatisch. Wir werden daher bis Ende 2021 3 Milliarden Euro zusätzlich für die Bekämpfung der Pandemie, humanitäre Hilfe und gesundheitliche Vorsorge bereitstellen.
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