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Vermögensteuer wieder einführen!
Vermögensteuer wieder einführen!
Wohlstand für viele, nicht nur Reichtum für wenige. Um die Schere zwischen Arm und Reich zu schließen und die Spaltung unserer Gesellschaft zu stoppen, brauchen wir eine vernünftige Besteuerung sehr großer Vermögen. Es geht um Multimillionäre und Milliardäre. Sie sollen einen größeren Anteil für die nötigen Investitionen beitragen - für die Infrastruktur, für bezahlbares Wohnen und für den Klimaschutz und damit Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen weniger Steuern zahlen müssen. Damit alle, die sich anstrengen, ihren Anteil am Wohlstand haben. Und damit wir die unterstützen können, die es brauchen.
Es ist Zeit für eine moderne Vermögensteuer
Das private Vermögen in Deutschland konzentriert sich in sehr wenigen Händen. Das reichste Prozent der privaten Haushalte in Deutschland verfügt laut Internationalem Währungsfonds (IWF) über fast ein Viertel des gesamten Netto-Vermögens. Bei einer Berücksichtigung ergänzender Datensätze liegt der Anteil sogar bei bis zu einem Drittel.
Diese starke Vermögenskonzentration gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Dynamik: Neuere Studien zeigen, dass starke soziale Ungleichheit nicht nur den sozialen Frieden und das Vertrauen in die Gesellschaft und den demokratischen Staat gefährdet – sondern auch schlecht für das Wachstumspotenzial einer Volkswirtschaft ist. Vermögen bedeutet auch Macht. Und mehr Macht bedeutet mehr Einfluss. Wenn dieser Einfluss auf Vermögen beruht und nicht auf inhaltlichen und demokratischen Verhältnismäßigkeiten, dann rüttelt das an den Fundamenten einer demokratischen Struktur.
Wir wollen die Spaltung der Gesellschaft und die überdurchschnittlichen Beiträge der Mittelschicht zum Gemeinwohl stoppen. Dazu gehört, dass unsere Städte und Kommunen allen ein lebenswertes Zuhause bieten können: Also der Rentnerin ebenso wie dem Busfahrer oder der alleinerziehenden Mutter mit ihrer Familie. Dazu gehört, dass wir in Infrastrukturen und Digitalisierung investieren, damit Deutschland ökonomisch weiter vorne mitspielt. Dazu gehört auch, den Klimawandel zu stoppen, ohne dass diejenigen über Gebühr dafür zahlen müssen, die ohnehin wenig haben.
Die Frage nach einer Wiedererhebung der Vermögensteuer ist also eine Frage der Gerechtigkeit. Denn seit die damalige Vermögensteuer ab 1997 nicht mehr erhoben wird, hat die Schieflage der Vermögensverteilung dramatisch zugenommen.
Eine Revitalisierung der Vermögensteuer würde dem weiteren Anwachsen der Vermögenskonzentration entgegenwirken – sie betrifft ausschließlich die ein bis zwei Prozent der größten Vermögen in Deutschland. Auch steht sie nicht für sich allein, sondern ist einzubetten in einen größeren Kontext: in ein gerechteres Steuersystem mit der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen, mit einer Besteuerung von Finanztransaktionen und einer Mindestbesteuerung für global agierende (Digital-)Konzerne, um Steuerflucht und Gewinnverlagerung zu beenden. Zusätzlich geht es um Überlegungen, wie Vermögensbildung für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen erleichtert werden kann.
Beschluss des SPD-Präsidiums: „Die Vermögensbesteuerung wiedereinführen!“
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Herunterladen der Datei: Beschluss des SPD-Präsidiums: „Die Vermögensbesteuerung wiedereinführen!“ (pdf), 315 KB)Flugblatt "Vermögensteuer wieder einführen"
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Eckpunkte
Unsere Eckpunkte gehen von folgenden Grundsätzen aus:
- Die persönliche Vermögensteuer soll die Steuerbelastung auf besonders reiche Teile der Bevölkerung konzentrieren, was durch hohe persönliche Freibeträge sichergestellt wird.
- Die Besteuerung orientiert sich am Modell der Schweiz, d.h. neben natürlichen Personen sollen damit auch juristische Personen – insbesondere Kapitalgesellschaften – eigenständig der Vermögensteuer unterliegen.
- Die verfassungsrechtlichen Probleme bei der Bewertung des Vermögens werden korrigiert. Die Bewertung insgesamt, auch bei Grundstücken, orientiert sich grundsätzlich an den Maßstäben der Erbschaftsteuer.
- Mit der Vermögensteuer werden keine Arbeitsplätze gefährdet. Verschonungsregeln zur Vermeidung von Substanzbesteuerung sollen eingebaut werden.
Ausgestaltung und Parameter
- maßvoller, einheitlicher Steuersatz von 1 vH (möglicher höherer Steuersatz für Superreiche);
- hohe persönliche Freibeträge für Ledige/für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner;
- Einbeziehung von Kapitalgesellschaften in die subjektive Steuerpflicht mit einer Freigrenze für
steuerpflichtige Vermögen; - Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Hier sind zwei Möglichkeiten zu diskutieren. Dazu gehört die jeweils hälftige Berücksichtigung des Vermögens auf der Ebene der Kapitalgesellschaft und bei den Anteilseignern (das sogenannte Halbvermögensverfahren). Eine andere Möglichkeit besteht darin, Betriebsvermögen, auch von Kapitalgesellschaften, ausschließlich auf Ebene der natürlichen Person, der die Beteiligung oder der Betrieb gehört, zu versteuern.
- verkehrswertnahe Bewertung des Vermögens in Anlehnung an die Erbschaftsteuer;
- Auslandsvermögen sind steuerpflichtig, soweit sie nicht durch Doppelbesteuerungsabkommen freigestellt sind;
- Sicherstellung des Steuervollzugs durch Einführung einer Meldepflicht der Banken über Wert und Umfang der in ihrem Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände;
- weitgehende Freistellung des Altersvorsorgevermögens, d.h. insbesondere private Rentenversicherungen, für die analoge Prinzipien gelten wie für die gesetzlichen Rentenansprüche;
- Bei Betriebsvermögen sind zur Vermeidung einer Substanzbesteuerung Verschonungsregelungen vorzusehen.
Ausblick
Wir werden im nächsten Schritt auf der Grundlage dieser Eckpunkte einen konkreten Vorschlag zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer erarbeiten. Mit diesem Eckpunktepapier wollen wir darüber hinaus die weitere notwendige Diskussion zur gerechteren Besteuerung von Vermögen anregen.
Fragen und Antworten
Nein. Was Deutschland ruiniert, ist eine zu ungerechte Verteilung der Vermögen. Wenn auf der einen Seite die Vermögen der Superreichen wachsen und sich auf der anderen Seite immer mehr Menschen fragen, ob sie sich ihre Wohnung in Zukunft noch leisten können, ob sie für ihre Kinder wirklich die beste Bildung bekommen und ob sie im Alter Zugang zu guter Pflege haben werden, schwächt das den Zusammenhalt der Gesellschaft.
Das Vermögen ist in Deutschland sehr ungleich verteilt. Das reichste Prozent der privaten Haushalte in Deutschland verfügt laut Internationalem Währungsfonds (IWF) über fast ein Viertel des gesamten Netto-Vermögens. Ergänzt man die IWF-Daten um die sogenannten Superreichen, ergibt sich ein noch drastischeres Bild: Das reichste Prozent besitzt sogar bis zu ein Drittel des Gesamtvermögens.
Es geht nicht um Neid, im Gegenteil: Es gibt durch das Sozialstaatsprinzip sogar einen Verfassungsauftrag, Vermögen stärker zu besteuern. Viele Hochvermögende sind bereit dazu, höhere Steuer zu zahlen – weil sie ein Gefühl für Gerechtigkeit haben und Verantwortung für die Gesellschaft tragen wollen.
Damit wirklich nur die Hochvermögenden zahlen müssen, wird es hohe persönliche Freibeträge geben. Diese Freibeträge erstrecken sich auch auf Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.
Die Steuer zielt ausschließlich auf sehr hohe Vermögen – kleine und mittlere Einkommen wollen wir entlasten. Es geht um Multimillionäre und Milliardäre. Viele von ihnen haben in den Jahren unverhältnismäßig von der wirtschaftlichen Lage profitiert, selbst in der Finanzkrise 2008/2009, aber insbesondere in der Niedrigzinsphase seitdem. Sie sollen einen höheren Beitrag für die nötigen Zukunftsinvestitionen leisten, also für die Infrastruktur, für Wohnen und für den Klimaschutz. Davon profitieren alle.
Die Investitionslücke ist groß: Allein in Städten und Kommunen summieren sich überfällige Investitionen (zum Beispiel in Wohnungen, Schulen und Schwimmbäder) auf den Rekordwert von 159 Milliarden Euro.
Nein. Die Vermögensteuer gefährdet keine Arbeitsplätze, weil sie die Substanz von Unternehmen nicht angreift.
Zum einen sind sogenannte Verschonungsregeln für Vermögen vorgesehen, das einem Unternehmen unmittelbar für die Aufrechterhaltung des Betriebs dient (sogenanntes Betriebsvermögen). Niemand soll gezwungen sein, Teile des Betriebs beziehungsweise bestimmte Vermögensgegenstände zu veräußern, nur um die Vermögensteuer bezahlen zu können. Wer keinen Gewinn macht, zahlt auch keine Vermögensteuer.
Zum anderen wird die Steuerhöhe maßvoll sein. Hohes Vermögen soll nicht bestraft, sondern angemessen an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligt werden. Deshalb beträgt der Steuersatz 1 Prozent. Zugleich denken wir über einen Stufentarif nach, um zwischen Reichen und Superreichen zu unterscheiden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat dazu einen interessanten Vorschlag gemacht: Der Steuersatz beginnt nach diesem Modell ab einer Million bei 1 Prozent und steigt dann bis zu einem Nettogesamtvermögen von zwanzig Millionen Euro auf 1,5 Prozent an. Ab einem Vermögen von mehr als 100 Millionen Euro erhöht sich der Steuersatz auf 1,75 Prozent. In einer weiteren Stufe wird ab einem Vermögen von mehr als einer Milliarde Euro der Höchststeuersatz von 2 Prozent erreicht.
Auch bei Kapitalgesellschaften geht es um die Besteuerung sehr hoher Vermögen. Insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen wird deshalb eine Freigrenze eingeführt, bis zu der das Vermögen des Unternehmens steuerfrei bleibt.
Andere Länder haben deutlich höhere vermögensbezogene Steuern. In den USA liegt der Anteil der vermögensbezogenen Steuer bei 4 Prozent, in Frankreich und Großbritannien bei über 4 Prozent.
Zudem sind Gewinne keineswegs mit Investitionen gleichzusetzen. In den letzten Jahren haben viele Unternehmen gigantische Gewinne gemacht, sie aber nicht investiert, sondern in Aktienrückkäufe gesteckt.
Wenn der Staat mit dem Geld aus der Vermögensteuer in Infrastruktur investiert, profitiert davon zuerst einmal die Wirtschaft. Jeder öffentlich investierte Euro löst mindestens einen Euro private Investition aus.
Die Forschung belegt zudem, dass hohe Ungleichheit keine hohe wirtschaftliche Dynamik entfaltet, sondern das Wirtschaftswachstum bremst. Sie hemmt die Binnenkonjunktur, weil die Vermögen nicht in den Konsum fließen – und gerade bei Turbulenzen auf den Weltmärkten ist es extrem wichtig, nicht zu stark vom Export abzuhängen. Hohe Ungleichheit bremst das Wachstum auch deshalb, weil sie dazu führt, dass zu wenig in Bildung investiert wird.
Nein. Es wird verhindert, dass bei Kapitalgesellschaften dasselbe Vermögen doppelt besteuert wird – also auf Ebene des Unternehmens einerseits (Unternehmensvermögen) und der Anteilseigener andererseits (Beteiligungswert). Es gibt mehrere Möglichkeiten, um das zu gewährleisten: zum Beispiel durch das Halbvermögensverfahren, bei dem sowohl auf Ebene des Unternehmens als auch des Anteilseigners das Vermögen (also Unternehmensvermögen und Beteiligungswert) nur hälftig bei der Ermittlung der Vermögensteuer berücksichtigt wird.
Die Bewertung des Vermögens selbst soll sich grundsätzlich am Marktpreis orientieren (Ermittlung anhand des sogenannten Verkehrswerts, wie bei der Erbschaftsteuer). Außerdem wird sichergestellt, dass alle Vermögensgegenstände bei der Ermittlung des Vermögens einbezogen werden. Deshalb werden Banken dazu verpflichtet, den Wert und den Umfang von Gegenständen, die von ihnen aufbewahrt werden, den Steuerbehörden mitzuteilen.
Kalkuliert wird mit bis zu zehn Milliarden Euro, die aus einer Vermögensteuer kommen können.
Gegner der Vermögensteuer behaupten immer wieder, es sei so aufwendig die Vermögensteuer zu ermitteln, dass die Steuereinnahmen kaum im Verhältnis zu den Verwaltungskosten stehen. Diese Behauptung ist falsch.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schätzt die Erhebungskosten einer wiedereingeführten Vermögensteuer im Verhältnis zum Steueraufkommen auf zwischen vier und acht Prozent. Das ist vergleichbar mit den Erhebungskosten der Einkommensteuer.
Im Kern gibt es zwei Möglichkeiten, große Vermögen zu besteuern: die Erbschaftsteuer und die Vermögensteuer. Die SPD hat gerade eine Reform der Erbschaftsteuer durchgesetzt. Weitergehende Forderungen mit dem Ziel einer gerechten Besteuerung von Firmenerben, also den sehr hohen Erbschaften, scheiterten an den Koalitionspartnern CDU und CSU und einzelnen Landesregierungen. Um in Deutschland zu einer gerechteren Besteuerung zu kommen, bleibt also die Wiedererhebung der Vermögensteuer.
Das Bundesverfassungsgericht setzte die Vermögensteuer in den 1990er Jahren aus, da die obersten Richter vor allem die unterschiedliche Bemessungsgrundlage für Immobilien und sonstige Vermögen bemängelten. Das will die SPD mit einem neuen Bewertungsgrundsatz verändern.
Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht damals nicht gesagt, dass eine Vermögensteuer verfassungswidrig ist, sondern nur die Art und Weise, wie sie umgesetzt wurde. Es gibt durch das Sozialstaatsprinzip sogar einen Verfassungsauftrag, Vermögen stärker zu besteuern.
Nein, die Gefahr sehen wir nicht. Wir wollen das Gesetz so gestalten, dass auch Auslandsvermögen einbezogen werden können. Nicht besteuert wird es lediglich dann, wenn ein mit dem jeweiligen Land geschlossenes Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung dies ausdrücklich ausschließt. Damit verhindern wir auch, dass die Steuer durch Verschiebung ins Ausland vermieden wird.
Im Gegenteil! Ländersteuer heißt: Die Steuer steht den Ländern zu. Die Vermögen in Ost- und Westdeutschland sind immer noch sehr ungleich verteilt. Daher wird ein Großteil des Steueraufkommens in Westdeutschland anfallen. Die Einnahmen gehen zu 100 Prozent in den Länderfinanzausgleich und kommen auf diesem Weg überproportional in Ostdeutschland an. Denn über den Länderfinanzausgleich werden die Steuereinnahmen derjenigen Bundesländer aufgestockt, deren Steueraufkommen unterhalb des Bundesdurchschnitts liegt.