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Berufliche Weiterbildung
Fit im Job – auch morgen!
Die Anforderungen in vielen Berufen ändern sich immer schneller. Denn die Digitalisierung beispielsweise treibt den technologischen Wandel an. Und damit ändern sich auch manche Berufsbilder – neue Fähigkeiten sind gefragt. Wir sorgen dafür, dass die Beschäftigten fit bleiben für den Job. Mehr Wissen und mehr Sicherheit. Darum geht es:
- Künftig werden alle Beschäftigten Anspruch auf Weiterbildungsberatung haben. Und die individuelle Quali zierung wird gefördert! Zum Beispiel durch die Kostenübernahme und durch Lohnfortzahlung auch bei längeren Weiterbildungen.
- In der Arbeitslosenversicherung werden mehr Menschen abgesichert. Künstler etwa, die immer wieder kurzfristige Engagements haben. Oder IT-Fachleute mit regelmäßig zeitlich begrenzten Projekten. Mehr Sicherheit für rund 100.000 Menschen.
- Und es wird mehr Schutz geben für alle, die aus der Arbeitslosigkeit raus wollen und sich dafür weiterbilden. Nach der Quali zierung werden sie künftig mindestens drei weitere Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld haben – und damit mehr Zeit, die richtige Arbeit zu nden. Ein wichtiger Schritt hin zum Arbeitslosengeld Q.
Wissen und Sicherheit für den Wandel!
Flugblatt: Fit im Job - auch morgen!
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FAQ - Fragen und Antworten
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die berufliche Weiterbildung stärken, indem er künftig alle Berufstätigen fördern will. Alle sollen Zugang zur Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit erhalten – unabhängig von der Ausbildung, dem Lebensalter und der Betriebsgröße.
Außerdem werden die Förderkonditionen verbessert. Ab einer vierwöchigen Qualifizierungmaßnahme können neben den Lehrgangskosten auch die Lohnkosten finanziert werden: Kleinstunternehmen sollen dabei die Lehrgangskosten voll und die Lohnfortzahlung zu 75 Prozent bezahlt bekommen, kleine und mittlere Unternehmen beides zur Hälfte, Großunternehmen beides zu einem Viertel.
Damit erhalten die Unternehmen Anreize, verstärkt selbst in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten, zu investieren.Ein Beispiel:
Eine Mechatronikerin, 44, ist bei einem Automobilzulieferer mit 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigt. Sie benötigt eine längere Fortbildung im Bereich System- und Hochvolttechnik, um mit der Entwicklung im Bereich Elektromobilität Schritt halten zu können.
Nach geltendem Recht ist keine Förderung möglich, da die Arbeitnehmerin über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, nicht von Arbeitslosigkeit bedroht ist und auch nicht in einem kleinen oder mittleren Unternehmen arbeitet.
Künftig kann die Arbeitsagentur sowohl die Lehrgangskosten mit 25 Prozent als auch die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes mit 25 Prozent bezuschussen.Beschäftigte mit Berufsabschluss sollen gefördert werden, wenn
- der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung mindestens vier Jahre zurückliegt,
- die Bildungsmaßnahme Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Fortbildungen hinausgehen und nicht im überwiegenden Interesse des Unternehmens liegen oder der Arbeitgeber zur Durchführung der Weiterbildung (gesetzlich) verpflichtet ist,
- die Qualifizierung außerhalb des Betriebes durchgeführt wird.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind immer wieder kurzzeitig oder projektbezogen beschäftigt. Arbeitsminister Hubertus Heil will den sozialen Schutz von kurzzeitig und projektbezogenen Beschäftigten verbessern. Künftig sollen Beschäftigte schneller Arbeitslosengeld bekommen können. In Zukunft soll bereits Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten, wer innerhalb der letzten drei Jahre (bislang zwei Jahre) zehn Monate (bislang zwölf Monate) sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.
Zwei Beispiele
- Eine Arbeitnehmerin arbeitet wiederholt an IT-Projekten und zwar für einen Zeitraum von etwa fünf Monaten im Jahr. Nach geltendem Recht erwirbt sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da sie innerhalb von zwei Jahren weniger als zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Sie ist – bei Hilfebedürftigkeit – auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen. Nach der Neuregelung würde sie nach zwei Jahren einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben und hätte Ansprüche auf weitere Leistungen der Arbeitsförderung.
- Einem Schauspieler werden immer nur kurzfristige Einsätze angeboten. Er kommt insgesamt auf vier Beschäftigungsmonate im Jahr. Nach der geltenden Sonderregelung ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nur unter einschränkenden Voraussetzungen erfüllt (z.B. keine Überschreitung der Einkommensgrenze von derzeit 36.540 Euro jährlich). Nach der Neuregelung würde er innerhalb von drei Jahren ohne einschränkende Voraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben.
- Eine Arbeitnehmerin arbeitet wiederholt an IT-Projekten und zwar für einen Zeitraum von etwa fünf Monaten im Jahr. Nach geltendem Recht erwirbt sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da sie innerhalb von zwei Jahren weniger als zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Sie ist – bei Hilfebedürftigkeit – auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen. Nach der Neuregelung würde sie nach zwei Jahren einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben und hätte Ansprüche auf weitere Leistungen der Arbeitsförderung.
Von dem höheren Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung sollen laut Bundesarbeitsministerium jährlich bis zu 100.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren.
Ja. Arbeitslose, die an einer Qualifizierung teilnehmen, sollen künftig länger als bisher Arbeitslosengeld beziehen können. Bisher war dies nur einen Monat nach Ende der Qualifizierung möglich, künftig sollen es mindestens drei Monate sein. Darüber hinaus soll es einen Rechtsanspruch geben, um einen Berufsabschluss gefördert nachzuholen.
Qualifizierungsoffensive "Wissen und Sicherheit für den Wandel" (BMAS)
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