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Energiepreisbremse
Was Du zu Strom- und Gaspreisbremse wissen solltest
Millionen Gas- und Stromkunden zahlen ab 1. März weniger. Dann nämlich greifen die milliardenschweren Preisbremsen und die Abschlagzahlungen verringern sich. Wir wenden 200 Milliarden Euro dafür auf, damit Strom, Gas und Wärme bezahlbar bleiben. Für Familien genauso wie für die Bäckerei um die Ecke und die Glasmanufaktur. Rückwirkend gilt die Entlastung auch für Januar und Februar. Wir erklären, wie das genau funktioniert.
Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen wird der Gaspreis von Anfang März an auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt. Das gilt für 80 Prozent des im September prognostizierten Jahresverbrauchs. Wer also mehr als 12 Cent zahlt, für den sinken die monatlichen Kosten.
Für jede über die 80 Prozent hinausgehende Kilowattstunde müssen Kundinnen und Kunden den festgelegten Preis ihres jeweiligen Tarifs zahlen. Es lohnt sich also, möglichst viel Gas und Wärme einzusparen: Je weniger man nutzt, desto geringer ist der Verbrauch, der über der Preisbremse liegt - und desto weniger zahlt man.
Auf der Jahresabrechnung wird dann wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Dabei gilt: Die Entlastung bleibt bei den Kundinnen und Kunden, auch wenn man mehr als 20% gespart hat.
Ein Beispiel: Eine vierköpfige Familie mit einer 100 Quadratmeter großen Wohnung hat einen Gasverbrauch von 15 000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr. Ihr bisheriger Gaspreis lag bei 8 Cent pro kWh, also 100 Euro im Monat - ihr neuer Gaspreis bei 22 Cent. Ohne die Gaspreisbremse müsste die Familie also 275 Euro statt bisher 100 € im Monat zahlen. Mit der Gaspreisbremse zahlt sie monatlich aber nur 175 Euro, auch wenn ihr Verbrauch gleich hoch bleibt. Wenn die Familie am Ende des Jahres weniger Gas verbraucht hat, bekommt sie auf ihrer Endabrechnung Geld zurück - wenn sie zum Beispiel 20 Prozent spart, bekommt sie 660 Euro zurück, wenn sie 30 Prozent spart, sogar 990 €.
Der Strompreis für private Verbraucher*innen sowie kleine und mittlere Firmen wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto begrenzt. Auch hier gilt dies für einen Bedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs.
Die Preisbremsen laufen nach derzeitigen Regelungen am 31. Dezember 2023 aus. Eine Verlängerung maximal bis zum 30. April 2024 ist im Gesetz angelegt.
Nichts. Du wirst automatisch entlastet – die Versorgungsunternehmen müssen die Entlastungen an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben und sie außerdem bis spätestens 1. März über die bisherige sowie künftige Höhe der Abschlags- oder Vorauszahlung informieren. Falls Du einen Dauerauftrag eingerichtet hast, denke daran, ihn anzupassen. Wenn Du zur Miete wohnst, erhältst Du die Entlastung in der Regel über die Heizkostenrechnung, die Du im kommenden Jahr von Deinem Vermieter erhältst.
Übrigens: Beim Verbraucherportal Finanztip kannst Du überprüfen, ob Dein Anbieter Deinen Rabatt falsch berechnet hat. Hat er falsch gerechnet, kannst Du dort ein Musterschreiben herunterladen und ihn zur Korrektur auffordern.
Die Höhe der Bremsen wird aus dem Jahresverbrauch errechnet, den der Versorger für September 2022 prognostiziert hat.
In diesem Fall wird geschätzt. Wenn Deinem Lieferanten keine Prognose vorliegt, kann er die Prognose Deines Netzbetreibers heranziehen. Wenn Du bereits absehen kannst, dass sich Dein Verbrauch im Laufe des Jahres deutlich ändern wird, kannst Du mit Deinem Versorger oder Netzbetreiber in Kontakt treten.
Der angenommene Verbrauch bezieht sich auf einen abgeschlossenen Zeitraum, an dem Wert kann man nichts ändern. Sind Verbraucherinnen und Verbraucher der Ansicht, ihr Versorger habe einen falschen Wert zugrunde gelegt, sollten sie diesen kontaktieren und um eine Korrektur bitten.
Vermieter sind verpflichtet, die Entlastungen mit der Betriebs- bzw. Heizkostenabrechnung anteilig an die Mietenden weiterzugeben. Der Anteil muss in der Abrechnung klar ausgewiesen sein. Deine Betriebskosten-Vorauszahlung ist seit dem 1. Januar 2022 aufgrund der gestiegenen Energiekosten erhöht worden? Vermieter, müssen die Vorauszahlungen ab 1. März 2023 in angemessener Höhe anpassen: Der Rabatt wird dann jeden Monat mit der monatlichen Vorauszahlung verrechnet. Das gilt auch für 2022 neu abgeschlossene Mietverträge. Dein Vermieter ist allerdings nur dann sofort zur Anpassung verpflichtet, wenn die Änderung der Vorauszahlung mehr als 10 Prozent beträgt. Wenn die Erhöhung unter 10 Prozent liegt, wird der Rabatt durch die Gaspreisbremse mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet, die meist im Folgejahr kommt.
Ein Beispiel: Wenn also ein Vermieter im Herbst 2022 die monatliche Vorauszahlung von 120 Euro auf 132 Euro oder mehr erhöht hat, muss er den Rabatt mit dem Abschlag verrechnen. Und zwar ab dem 1. März 2023 als monatlichen Rabatt. Wenn er die Vorauszahlung von 120 Euro auf 125 Euro erhöht, erhalten Mieterinnen und Mieter ebenfalls den Rabatt gemäß Gaspreisbremse. Aber einmalig als nachträgliche Verrechnung mit der Betriebskostenabrechnung im Folgejahr – und nicht als monatlichen Rabatt.
Stromverträge hingegen schließen die meisten Mietparteien selbst mit dem Versorger, die Senkung der Abschlagszahlung wäre dann früher spürbar.
Nein, das geht nicht.
Die Entlastungen der Gaspreisbremse geht direkt an die Personen, die Gas als Kundin bzw. Kunde beziehen. In den meisten Mietverhältnissen ist das der Vermieter. Dieser ist jedoch dazu verpflichtet, die jeweilige Entlastung an den oder die Mieter weiterzugeben. Das geschieht entweder durch eine Anpassung der monatlichen Abschlagszahlungen oder über die jährliche Nebenkostenabrechnung.
Eigentümer in Ein- oder Zweifamilienhäusern
Du bist Eigentümer*in in einem Ein- oder Zweifamilienhaus? Dann profitierst Du direkt von der Gaspreisbremse, da der Gasversorger seine Abschlagszahlungen senken wird.
Wohnungseigentümer
Ob Dir als Wohnungseigentümer*in die Gaspreisbremse direkt Entlastung bringt, hängt davon ab, ob Du eine Gasetagenheizung oder eine zentrale Heizung für das gesamte Gebäude hast.
Wenn Du eine eigene Gasetagenheizung hast, profitierst Du direkt von der Gaspreisbremse, da Du als Wohnungseigentümer dann direkt mit dem Gasversorger abrechnest – und der Gasversorger wird dank der Gaspreisbremse seine Abschlagzahlungen senken.
Wenn es eine zentrale Gasheizung gibt, dann ist die Gemeinschaft auch der Vertragspartner des Gasversorgers. Das heißt, dass zunächst die Gemeinschaft direkt von der Absenkung der Abschlagszahlungen profitieren wird. Die einzelnen Eigentümer*innen werden dies mit der Abrechnung für das Jahr 2023 spüren.
Vermieter*innen
Wie Du von der Gaspreisbremse profitierst, hängt davon ab, ob Du ein Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung vermietest und ob die Wohnung durch eine zentrale oder eine Gasetagenheizung versorgt wird.
Bei einer Gasetagenheizung schließt Dein Mieter meist direkt den Vertrag mit dem Versorger ab und Du bist in Deiner Funktion als Vermieter*in durch die Gaspreisbremse nicht betroffen.
Anders sieht es aus, wenn Du eine Eigentumswohnung mit zentraler Gasheizung vermietest: Zunächst werden die Abschlagszahlungen, die Du als Vermieter an den Gasversorger zahlst, durch die Gaspreisbremse verringert. Darüber musst du Deine Mieter*innen so schnell wie möglich informieren. Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung gibst Du die niedrigeren Kosten an Deine Mieter*innen dann weiter.
Und falls Du nach dem 1. Januar 2022 die Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter*innen aufgrund der steigenden Gaspreise erhöht hast, passt Du nun die Vorauszahlungen auf ein dem durch die Gaspreisbremse verringerten Preis angemessenes Niveau an. Darauf haben Mieter*innen Anspruch. Auch hier ist eine schriftliche Information nötig.
Wie hoch die Entlastung ausfällt, richtet sich nach dem jeweiligen Verbrauch und Tarif. Bei der Bundesregierung wie auch bei vielen Versorgern gibt es im Internet Entlastungsrechner, mit denen die individuelle Entlastung ausgerechnet werden kann.
Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox wird eine Familie, die im örtlichen Grundversorgungstarif ist, im Bundesdurchschnitt um rund 718 Euro bei Gas und um rund 216 Euro bei Strom entlastet - bei einem Verbrauch von 20 000 Kilowattstunden Gas und 4000 Kilowattstunden Strom.
Auch wer mit Öl, Pellets, Holz oder Kohle heizt, hat mit den hohen Preisen zu kämpfen. Der Bundestag hat deswegen 1,8 Milliarden Unterstützung bereitgestellt für alle, die 2022 mindestens das Doppelte wie im Vorjahr gezahlt haben. Anträge dafür kannst Du in Kürze in Deinem Bundesland stellen. Es kümmert sich auch um die Auszahlung.
Nein. Bereits im September erhielten steuerpflichtige Beschäftigte eine 300-Euro-Energiepreispauschale. Zudem wurde die Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen gesenkt. Im Dezember gab es eine einmalige Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden.
Wir entlasten Deutschland
Krieg, Preise, Energie, Klima, Gesundheit: Noch nie stand unser Land vor so vielen Krisen wie heute. Doch egal, wie groß die Herausforderungen sind: Deutschland packt das. Mit sozialer Politik für Dich.
Soziale Politik bedeutet, dass wir als Gesellschaft zusammenstehen, um in solchen Zeiten Lasten gerecht zu teilen. Mit milliardenschweren Entlastungsmaßnahmen verschafft die SPD-geführte Bundesregierung denjenigen Luft, die wenig Einkommen haben und von steigenden Preisen besonders betroffen sind.