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Deutsche im Ausland
Deutschlandsstärkste Stimmenfür Europa
Wie wähle ich im Ausland?
Am 9. Juni geht es um dich, um uns und um die Zukunft Europas. Eine Zukunft, die wir gemeinsam gestalten können. Du willst ein gerechtes, sicheres und zukunftsorientiertes Europa, in dem die Menschen gut leben können? Dann bist du hier richtig.
Wir zeigen dir, wie du aus dem Ausland ganz einfach bei der Europawahl 2024 teilnehmen kannst.
Das Wichtigste zuerst: Um wählen zu dürfen, musstest du dich bis spätestens 19. Mai in das Wählerverzeichnis eintragen.
Ja. Wenn Du als Deutsche*r im Ausland an der Europawahl teilnehmen willst, musst du dich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Dafür musst du bei der für dich zuständigen Gemeinde einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Lade einfach den Antrag [PDF | 236 kB] herunter und fülle ihn aus.
Zuständig ist für dich die Gemeinde, in der du vor deinem Fortzug zuletzt gemeldet warst. An diese Gemeinde musst du deinen ausgefüllten Antrag schicken.
Wenn du noch nie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet warst, ist das Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkswahlamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin für dich zuständig.
Wichtig: Dein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis musste spätestens am 19. Mai per Post bei der für dich zuständigen Gemeinde eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Übrigens: In einigen Ländern bieten die deutschen Auslandsvertretungen wegen sehr langer Postwege den amtlichen Kurierweg an. Schaue nach, ob der amtliche Kurierweg in deinem Gastland angeboten wird.
Wenn du erfolgreich ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden bist, bekommst du per Post deinen Wahlschein und automatisch auch deine Briefwahlunterlagen zugeschickt.
Deine ausgefüllten Briefwahlunterlagen kannst du auch aus dem Ausland abschicken. Dafür musst du das erforderliche Porto zahlen. Und: Der Brief muss am 9. Juni bis 18 Uhr bei deiner Gemeinde angekommen sein. Nur dann wird deine Stimme gezählt. Am besten versendest du deinen Wahlbrief deshalb per Luftpost, wenn du dich außerhalb von Europa aufhältst.
Wenn du dich nur vorübergehend – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhältst und nach wie vor in Deutschland gemeldet bist, zählst du nicht als Deutsche*r im Ausland. Für dich gilt dasselbe wie für alle anderen Wahlberechtigten:
Du wirst automatisch in das Wählerverzeichnis deiner Gemeinde eingetragen. Du erhältst deinen Wahlschein per Post an deine Meldeadresse. Damit kannst du Briefwahl beantragen. Die Briefwahlunterlagen erhältst du per Post.
Wichtig: Du musst nicht auf deine Wahlbenachrichtigung warten. Stattdessen kannst Du schon jetzt bei deiner Gemeinde Briefwahl beantragen.
Deine ausgefüllten Briefwahlunterlagen kannst du auch aus dem Ausland abschicken. Dafür musst du das erforderliche Porto zahlen. Und: Der Brief muss am 9. Juni bis 18 Uhr bei deiner Gemeinde angekommen sein. Nur dann wird deine Stimme gezählt. Am besten versendest du deinen Wahlbrief deshalb per Luftpost, wenn du dich außerhalb von Europa aufhältst.
Ausführliche Informationen zur Wahl für Deutsche im Ausland findest du online bei der Bundeswahlleiterin.
Wir wollen ein Europa, das das Leben aller Menschen besser, einfacher, sicherer macht.
Am 9. Juni geht es um uns, um unsere Zukunft, um unseren Zusammenhalt.