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Briefwahl
Deine Stimme zählt am 9. Juni oder schon jetzt per Brief.
Am 9. Juni geht es um dich, um uns und um die Zukunft Europas. Eine Zukunft, die wir gemeinsam gestalten können. Du willst ein gerechtes, sicheres und zukunftsorientiertes Europa, in dem die Menschen gut leben können? Dann bist du hier richtig.
Wir zeigen dir, wie einfach die Briefwahl bei der Europawahl am 9. Juni geht.
Na klar! Alle Wahlberechtigten können ohne Nachweis eines besonderen Grundes per Briefwahl ihre Stimme abgeben.
Wahlberechtigte Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland sind automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen. Sie müssen nichts weiter tun.
Du musst bei der Gemeinde deines Hauptwohnsitzes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen zugeschickt. Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag, den 7. Juni bis 18 Uhr beantragt werden.
Übrigens: Der Wahlschein berechtigt, dass du in jedem beliebig anderen Wahlbezirk des Kreises oder der kreisfreien Stadt wählen kannst.
Du kannst den Wahlschein bei der Gemeinde persönlich oder schriftlich (Brief, E-Mail und Fax) beantragen. Vielerorts geht das auch online, telefonisch ist das dagegen nicht möglich.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findest Du einen Vordruck, den du ausgefüllt an die Gemeinde schicken kannst. Falls du nicht auf die Wahlbenachrichtigung warten möchtest, kannst du den Wahlschein auch früher beantragen. Teile deiner Gemeinde dazu folgende Angaben neben dem Antrag schriftlich mit:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift.
Der Antrag muss nicht begründet werden.
Je früher desto besser! Einen Wahlschein kannst du allerspätestens bis Freitag, 7. Juni um 18 Uhr - also zwei Tage vor der Europawahl - beantragen.
In besonderen Ausnahmefällen kannst du den Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragen. Zum Beispiel, wenn du aufgrund einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kannst.
Die Briefwahlunterlagen können erst nach dem endgültigen Druck der Stimmzettel verschickt werden. Dies erfolgt frühestens rund sechs Wochen vor der Europawahl.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr im Wahlamt vorliegen. Am besten schickst du die Unterlagen spätestens am Mittwoch, den 5. Juni ab. Du kannst die Unterlagen notfalls auch noch am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder aber ins Wahllokal gehen und wählen.
Klar. Du kannst auch ohne Wahlbenachrichtigung in dein Wahllokal gehen und wählen, da du im Wählerverzeichnis stehst.
Wenn du magst, kannst du auch schon vor dem Wahltag in deinem lokalen Wahlamt wählen. Auch dazu benötigst du deine Wahlbenachrichtigung nicht.
Spätestens vier Wochen vor der Wahl sollten dich deine Wahlunterlagen erreicht haben. Wenn nicht, melde dich schnellstmöglich bei deinem örtlichen Wahlamt und schaue, ob du ordnungsgemäß ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden bist.
Suche in der Suchmaschine am besten Wahlamt und den Namen deiner Stadt. Hier findest du auch dein Wahllokal. Du kannst auch vor der Wahl bereits in deinem lokalen Wahlamt wählen gehen.
Einen Versuch ist es wert! Am besten gehst du in dein lokales Wahlamt, aber auch in deinem Wahllokal können die Wahlhelfer*innen dir weiter helfen. Generell gilt: Je eher du es bemerkst, desto besser. Wenn du den Verlust bis Samstag 12 Uhr meldest, kann dir dein lokales Wahlamt einen Ersatzwahlschein ausstellen.
Keine Panik! Wenn Du vergessen hast, die Unterlagen abzuschicken, kannst du sie auch noch am Wahltag in deinem Wahllokal abgeben. Oder du gibst sie vor dem Wahltag im Rathaus oder deinem lokalen Wahlamt ab. Bitte Öffnungszeiten beachten.
Klar! Du kannst in deinem Wahllokal oder auch im lokalen Wahlamt wählen, indem du dich mit deinem Personalausweis ausweist.
Wenn du einen gültigen Reisepass hast, nimm den am besten als Ausweisdokument mit.
EU-Bürger*innen mit Wohnsitz in Deutschland können entweder hier in Deutschland oder in ihrem Herkunftsmitgliedstaat wählen. Teilnehmen kann in Deutschland nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
- Wahlberechtigte EU-Bürger*innen, die bereits bei einer früheren Europawahl in Deutschland teilgenommen haben und auf Antrag ins hiesige Wählerverzeichnis eingetragen wurden, werden von der zuständigen Gemeinde automatisch angeschrieben.
- EU-Bürger*innen, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, müssen einen Antrag stellen. Der Antrag ist bei der Wohnortgemeinde bis spätestens 19. Mai zu stellen. Den Antrag gibt es unter www.bundeswahlleiterin.de [PDF | 167 KB].
Wir wollen ein Europa, das das Leben aller Menschen besser, einfacher, sicherer macht.
Am 9. Juni geht es um uns, um unsere Zukunft, um unseren Zusammenhalt.