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Kindergrundsicherung – Mehr Chancen für Kinder
Mehr Chancen für Kinder
Kein Kind darf in Deutschland in Armut aufwachsen. Für uns ist das ein Herzensanliegen. Wir werden dafür sorgen, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft die gleichen Chancen haben, das Bestmögliche aus ihrem Leben zu machen.
Für die SPD gilt: Der Alltag unserer Kinder muss frei sein von den finanziellen Sorgen der Elternhäuser. Kein Kind darf vom Fußballspielen abgehalten werden, weil seine Eltern keine Fußballschuhe bezahlen können. Dabei geht es uns jedoch nicht einfach „nur“ um mehr Geld, sondern auch um einen besseren Zugang zu Bildung und Teilhabe. Deswegen verbessern wir weiter die Qualität der Kitas, bauen die Ganztagsbetreuung in Grundschulen aus und helfen Schulen in benachteiligten Regionen mit dem Startchancenprogramm.
Unsere Politik im Überblick:
- Kindergeld und Kinderzuschlag haben wir bereits massiv erhöht. Jetzt führen wir die Kindergrundsicherung ein, die diese und weitere Hilfen für Familien bündelt.
- Viele Familien haben das Recht auf diese Hilfen, aber nehmen sie nicht in Anspruch, weil sie schlicht nichts davon wissen oder die Verfahren zu kompliziert sind. Wir ändern das mit der Online-Beantragung bei nur einer einzigen Anlaufstelle: Hilfe aus einer Hand statt Behördendschungel.
- Wir berechnen das Existenzminimum neu und sorgen so dafür, dass der Bedarf an die heutige Lebenswirklichkeit von Kindern und Familien angepasst wird.
- Das beste Mittel gegen Kinderarmut ist der Kampf gegen niedrige Löhne der Eltern. Deshalb haben wir den Mindestlohn erhöht und deshalb werden wir durch ein Tarifstärkungsgesetz wieder mehr Beschäftigte in gute Tariflöhne bringen.
Wir sind überzeugt: Alle Kinder und Jugendlichen verdienen gute Chancen auf Bildung und Teilhabe. Wir machen Soziale Politik für Dich.
Mehr Chancen für Kinder: Die Kindergrundsicherung kommt!
Mit der Kindergrundsicherung bekämpfen wir die Kinderarmut gezielt. Sie wird es Familien einfacher machen, an das Geld zu kommen, das ihnen sowieso zusteht.
In Deutschland leben Millionen Kinder in Armut oder in einkommensschwachen Haushalten. Jedes fünfte Kind in lebt in unserem Land in Armut oder ist davon bedroht. Das bedeutet für sie vor allem geringere Bildungs- und Lebenschancen. Das wollen wir nicht länger hinnehmen.
Viele Kinder bekommen heute nicht die familienpolitischen Leistungen, die ihnen zustehen. Das liegt häufig daran, dass ihre Eltern sie gar nicht kennen oder mit der Antragstellung überfordert sind. Dies betrifft zum Beispiel den Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket.
Mit der Kindergrundsicherung werden verschiedene familienpolitische Leistungen gebündelt: unter anderem das bisherige Kindergeld, Bürgergeld, Sozialhilfe und Kinderzuschlag. Und das Bildungs- und Teilhabepaket wird modernisiert.
Für all dies gilt: Die Kinder in Deutschland gewinnen.
Für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Und für Jugendliche, die eine Ausbildung machen, bis zum 25. Lebensjahr.
Geplant ist, dass die Kindergrundsicherung Anfang 2025 in Kraft tritt.
Für die Kindergrundsicherung werden wir das Existenzminimum neu berechnen. Damit sorgen wir dafür, dass der Bedarf an die Lebenswirklichkeit der Kinder angepasst wird und wir Familien viel besser unterstützen können, als bisher.
Die Kindergrundsicherung besteht aus zwei Teilen:- einem Kindergarantiebetrag in Höhe des bisherigen Kindergeldes von zurzeit 250 Euro im Monat pro Kind. Der Kindergarantiebetrag wird für alle Kinder einkommensunabhängig gezahlt. Kinder über 18 Jahre sollen den Kindergarantiebetrag erhalten.
- einem Kinderzusatzbetrag, der nach Alter des Kindes und Einkommen der Eltern gestaffelt werden soll. Je geringer das Einkommen der Eltern, umso höher fällt der Kinderzusatzbetrag aus.
- einem Kindergarantiebetrag in Höhe des bisherigen Kindergeldes von zurzeit 250 Euro im Monat pro Kind. Der Kindergarantiebetrag wird für alle Kinder einkommensunabhängig gezahlt. Kinder über 18 Jahre sollen den Kindergarantiebetrag erhalten.
Der Kindergarantiebetrag entspricht dem Kindergeld von derzeit 250 Euro pro Kind pro Monat.
Der bisherige Kinderzuschlag (bisher maximal 250 Euro pro Kind und Monat) wird weiterentwickelt und auch die Kinder, deren Eltern Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen (SGB II und SGB XII-Leistungen), werden in diese neu ausgestaltete Leistung aufgenommen.
Ja, auch die Kinder, deren Eltern Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen (SGB II und SGB XII-Leistungen), werden in diese neu ausgestaltete Leistung aufgenommen.
Das Bürgergeld bleibt erhalten, sollte das soziokulturelle Existenzminimum des Kindes in Einzelfällen (Mehr‑/Sonderbedarfe, Wohnkosten) nicht durch den Zusatzbetrag gedeckt werden können.
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (15 Euro) sowie das Schulstarterpaket sollen einfacher zu beantragen sein, damit mehr Kinder als bisher es erhalten. Es soll in den nächsten Jahren ein Kinderchancenportal entwickeln werden, in dem diese Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets weiter gebündelt werden.
Der Kinderzuschlag wird zum neuen Kinderzusatzbetrag weiterentwickelt.
Die Anrechnungsregeln für Einkommen werden beim Kinderzusatzbetrag vereinheitlicht. Um höhere Erwerbsanreize zu schaffen, soll künftig ein höherer Anteil des Einkommens verbleiben können.
Unterhaltszahlungen bzw. Unterhaltsvorschuss werden dann nicht komplett angerechnet, sondern nur bis höchstens 45 Prozent. Wenn Alleinerziehende mit Kindern ab 6 Jahren mindestens 600 Euro im Moment verdienen, wird dieses Einkommen beim Kinderzusatzbeitrag nur zu 45 Prozent berücksichtigt. Bei Kindern von null bis sechs Jahren gibt ist diese Mindestverdienstgrenze nicht. Der Unterhaltsvorschuss wird künftig bis zum Schuleintritt ohne Mindesteinkommensgrenze gezahlt und für Schulkinder ab einer Mindesteinkommensgrenze von 600 Euro.
Die Kindergrundsicherung wird in Zukunft online und einfach zu beantragen sein.
Außerdem soll es künftig nur eine Anlaufstelle für alle Kinderleistungen geben: Den Familienservice der Bundesagentur für Arbeit. Damit werden alle Kinder unabhängig vom Erwerbsstatus der Eltern gleichbehandelt und Stigmatisierungen verhindert.
Zudem wird ein Kindergrundsicherungs-Check entwickelt. Ziel ist es, mithilfe automatisierter Prüfungen auf Basis verschiedener Datenquellen datenschutzkonform abzugleichen, ob eine Familie Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hat.
Die Bundesregierung hat Eckpunkte für die Kindergrundsicherung vorgelegt.
Danach folgt das übliche Gesetzgebungsverfahren. Die Bundesländer und Verbände werden beteiligt. Dann gibt es einen Kabinettbeschluss über den fertigen Gesetzentwurf, der zur Beratung in den Deutschen Bundestag geht. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren, u.a. mit Anhörungen von Expertinnen und Experten in den Ausschüssen. Änderungen am Gesetzentwurf sind dann immer noch möglich bis zur abschießenden Beschlussfassung im Bundestag und Bundesrat.
Mehr Chancen für Kinder: Die Kindergrundsicherung kommt.
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