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Geschichte

Foto: Willy Brandt spielt 1976 bei einer Pause während einer Wanderung bei Bielefeld Mandoline

Über 160 Jahre SPD

Auf dem Weg zum modernen Deutschland

Im 19. Jahrhundert wächst der Widerstand gegen die Macht von Adel und Kapital. Es beginnt ein langer Kampf für Freiheit und Gerechtigkeit – bis heute. Eine Zeitreise in zehn Bildern.

Wenn Du was verändern willst ...

Die SPD. Über uns und unsere Geschichte.

Alle große politische Aktion besteht im Aussprechen dessen, was ist, und beginnt damit. Alle politische Kleingeisterei besteht in dem Verschweigen und Bemänteln dessen, was ist.

Ferdinand Lassalle, November 1862

Foto: Frauen stehen am 19.01.1919 in einer Schlange vor einem Wahllokal
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Auf dem Weg zur Gerechtigkeit: Erstmals in der deutschen Geschichte dürfen Frauen am 19. Januar 1919 wählen.

1850 bis 1918


Wissen ist Macht – Macht ist Wissen

Wilhelm Liebknecht, 5. Februar 1872, Dresden

Es war Wilhelm Liebknecht, einer der Mitbegründer der SPD, der 1872 das geflügelte Wort prägte: „Wissen ist Macht.“ Das Aufstiegsversprechen durch Bildung gehört zu einer der zentralen Forderungen der SPD von Anbeginn. Und es wurde eingelöst, wie so viele andere Versprechen auch: gesetzliche Rente, gesetzliche Krankenversicherung, Frauenwahlrecht, Acht-Stunden-Tag, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mitbestimmung – all das hat die Sozialdemokratie erreicht. All das geht auf ihren Werte-Dreiklang Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität zurück.

Und auch heute braucht es die Sozialdemokratie wie eh und je, um unsere Gesellschaft weiter zu entwickeln; damit sie nicht nur wenigen, sondern allen Menschen nutzt. Kinder dürfen nicht schon im Kleinkindalter gebremst werden, weil Kitaplätze fehlen. Arbeit muss wieder aufgewertet werden durch gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Die Finanzmärkte müssen so reguliert werden, dass sie nicht länger Volkswirtschaften in den Abgrund stürzen können. Und die Rente muss armutsfest werden. „Wer morgen in Sicherheit leben will“, hat Willy Brandt gesagt, „muss heute für Reformen sorgen“.

Freiheit und Leben kann man uns nehmen. Die Ehre nicht.

Otto Wels, 23. März 1933 Berlin

Foto: Otto Wels (undatierte Aufnahme)
dpa

Im Kampf gegen den Faschismus: Otto Wels, hier bei einer Rede in den 1930er Jahren im Berliner Lustgarten, vor der Machtübernahme Hitlers.

1918 bis 1949

Bemerkenswerte Genossinnen und Genossen haben für Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität alles riskiert. Otto Wels zum Beispiel, der am 23. März 1933 im Reichstag erklärt, warum die SPD das Ermächtigungsgesetz der Nazis ablehnt. „Freiheit und Leben kann man uns nehmen. Die Ehre nicht“, spricht dieser große Sozialdemokrat.

Heute geht es nicht mehr um Diktatur. Aber die Nazis erstarken, machen mancherorts die Straßen unsicher. Immer wieder werden in unserem Land Menschen durch Neonazis tätlich angegriffen. Das ist ein Dauerangriff auf die Freiheit. Die SPD weiß, was es heißt, wenn Freiheit eingeschränkt wird. Mit der SPD gibt es deshalb kein Vertun: sie unterstützt alle, die gegen Nazis kämpfen. Sie hat sich für ein Verbot der NPD eingesetzt.

Und die SPD hat die Extremistenklausel abgeschafft, die Initiativen gegen Rechts unter den Generalverdacht stellt, verfassungsfeindlich zu sein.

1949 bis 1969

Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3, 23. Mai 1949, Bonn

Nach dem Zweiten Weltkrieg sind Frauen weit davon entfernt, gleichberechtigt zu sein. Der Ehemann darf entscheiden, ob seine Frau einen Job annimmt, ein Konto eröffnet und wie die Kinder erzogen werden. Es sind vor allem sozialdemokratische Frauen, die endlich für die formale Gleichberechtigung sorgen. Die Sozialdemokratin Elisabeth Selbert schlägt für das Grundgesetz die Formulierung vor: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Unterstützt wird sie von Friederike Nadig (SPD), Helene Wessel (Deutsche Zentrumspartei, dann Gesamtdeutsche Volkspartei, später SPD) und Helene Weber (CDU), die sogenannten vier Mütter des Grundgesetzes.

Gegen großen Widerstand setzen sich die vier Frauen durch. Später sind es Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die das Abtreibungsverbot des § 218 abschaffen und die 1977 dafür sorgen, dass Frauen auch ohne Erlaubnis ihres Ehemannes einen Job annehmen dürfen.

Heute tritt die SPD für gleiche Löhne für gleiche Arbeit von Frauen und Männern ein, hat eine Frauenquote in Aufsichtsräten und Vorständen durchgesetzt und will, dass das Ehegattensplitting nicht länger Kinderlose, Reiche und Einverdiener-Ehen bevorzugt.

Wir wollen ein Volk der guten Nachbarn werden im Innern und nach außen.

Willy Brandt, 28. Oktober 1969, Bonn

Foto: Willy Brandt kniet vor dem Mahnmal im einstigen jüdischen Ghetto am 7. Dezember 1970
dpa

Ein Bild, das Geschichte schreibt: Bundeskanzler Willy Brandt kniet am 7. Dezember 1970 vor dem Ehrenmal des Warschauer Ghettos. Er ehrt die Opfer der Nationalsozialisten und bittet zugleich um Vergebung.

1969 bis heute

Immer haben sozialdemokratische Kanzler die Völkerverständigung vorangebracht in Frieden und Freiheit. Willy Brandt hat unser Land mit Osteuropa versöhnt und dafür den Friedensnobelpreis erhalten. Helmut Schmidt wird international als großer Europäer verehrt und hat in Zeiten der terroristischen Bedrohung durch die RAF den inneren Frieden bewahrt.

Und Gerhard Schröder hat sich der Beteiligung am Irak-Krieg widersetzt und damit weltweit das Ansehen Deutschlands gemehrt.

Willy Brandt hat einmal gesagt, dass wir ein Volk guter Nachbarn sein wollen. Das haben sozialdemokratische Regierungen eingelöst. Die Sozialdemokratie ist imprägniert gegen Großmannsgehabe und Zuchtmeisterei. Deshalb steht die SPD heute unseren europäischen Nachbarn beiseite. Sie will nicht gängeln, sie will ihnen helfen und ihnen dabei auf gleicher Augenhöhe begegnen.

Steuerliche Hinweise

Die Lohn- / Einkommensteuer ermäßigt sich um 50 Prozent der Beiträge und / oder Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung von Paaren um 1.650 Euro. Diese Ermäßigung gilt damit für Beiträge und / oder Spenden bis zum insgesamt 1.650 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 3.300 Euro (§ 34 g EStG).

Darüber hinaus gehende Spenden und / oder Beiträge bis zu weiteren 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§10 b EStG).

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