arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

Aktuelles

17.03.2016 | Gabriel erteilt Ministererlaubnis

Aufatmen bei Kaiser’s-Beschäftigten

Gute Nachrichten für 16.000 Kaiser's Tengelmann-Beschäftigte und deren Familien. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat eine Ministererlaubnis für die geplante Übernahme der Supermarktkette durch Edeka erteilt. Damit bleiben die Jobs der Beschäftigten von Kaiser’s Tengelmann erhalten.

„Der Erhalt der Arbeitsplätze und Arbeitnehmerrechte der Beschäftigten von Kaiser´s Tengelmann lässt sich aus meiner Sicht nur durch eine Gesamtübernahme durch Edeka wirkungsvoll realisieren“, begründete Gabriel seine Ministererlaubnis.

Der Wirtschaftsminister erteilte die Erlaubnis unter einer Vielzahl an Auflagen. Ziel ist es, die Jobs der Beschäftigten von Kaiser´s Tengelmann und die Qualität ihrer Arbeitsplätze zu sichern. Dazu gehören Kündigungsschutz, Tarifbindung und Mitbestimmung.

Nebenbestimmungen sichern Qualität der Arbeit

So muss Edeka die Übernahme fast aller 16.000 Beschäftigten bei Kaiser's Tengelmann zusichern, rechtssichere Tarifverträge eingehen, die Märkte sieben Jahre in Eigenregie weiterführen und das Fleischwerk Birkenhof drei Jahre betreiben. Edeka droht eine Rückabwicklung der Fusion, falls die gestellten Bedingungen nicht erfüllt werden.

„Ich habe einen Ansatz gewählt, der Arbeitnehmervertretern und Gewerkschaften eine starke Position einräumt", sagte Gabriel. Ihm gehe es darum, einerseits den guten Status Quo der Beschäftigten von Kaiser´s Tengelmann für mindestens sieben Jahre zu sichern, andererseits dem Unternehmen die nötige wirtschaftliche Flexibilität zu lassen. „Beschäftigung und Tarifbindung können so mit Hilfe der Tarifvertragsparteien erhalten werden“, betonte Gabriel.

Edeka und Kaiser's Tengelmann hatten bei Gabriel eine Sondergenehmigung (Ministererlaubnis) beantragt, um das Nein des Bundeskartellamts zur Fusion aufzuheben.

Die Nebenbestimmungen der Ministererlaubnis im Überblick (PDF: 48,3 KB)