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Bild: Mann bei der Arbeit mit einer Bohrmaschine
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24.10.2019

Azubi-Mindestlohn kommt

Jeder, der in Betrieben arbeitet, verdient Anerkennung, ob Chefin oder Auszubildender. Deshalb hat die SPD den Azubi-Mindestlohn durchgesetzt. Damit bekommen zehntausende Azubis ab Januar 2020 mehr Geld.

Auszubildende verdienen ab dem kommenden Jahr mindestens 515 Euro im Monat. In den Folgejahren erhöht sich die Mindestvergütung für Auszubildende weiter. Wer 2021 seine Lehre beginnt, bekommt mindestens 550 Euro, 2022 sollen es 585 Euro sein und im Jahr darauf 620 Euro. Im zweiten, dritten und vierten Lehrjahr gibt es ebenfalls mehr - plus 18 Prozent im zweiten Jahr, 35 Prozent im dritten und 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr. Das hat die SPD innerhalb der Regierung durchgesetzt.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Azubi-Mindestlohn hilft vielen jungen Erwachsenen

Laut Bundesagentur für Arbeit bekommen 115.000 Azubis aktuell weniger als 500 Euro monatlich. Unter der neuen Mindestlohn-Grenze lagen 2018 nach Daten des Bundesinstituts für Berufsbildung beispielsweise Raumausstatter-Auszubildende, die in Ostdeutschland 480 Euro im Monat verdienen, aber auch Schornsteinfeger mit 450 Euro und ostdeutsche Friseure mit 325. Am stärksten profitieren würden demnach Fleischer-Azubis in Ostdeutschland.

Es kann aber Ausnahmen geben: Einigt sich eine Gewerkschaft mit Arbeitgebern in einem Tarifvertrag auf eine niedrigere Vergütung, kann regional oder in bestimmten Branchen auch nach unten von den neuen Grenzen abgewichen werden.

Nach Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung trifft das aber kaum zu: Demnach reichte die Spannbreite der in Tarifverträgen vereinbarten Ausbildungsvergütungen im vergangenen Jahr von 610 Euro für einen Azubi im ersten Jahr im Kfz-Handwerk in Thüringen bis zu 1580 Euro im vierten Ausbildungsjahr im westdeutschen Bauhauptgewerbe.

Ausbildungsbeihilfe: Mehr Geld seit 1. August

Bereits seit 1. August erhalten Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, zudem höhere staatliche Zuschüsse. Im kommenden Monat steigt der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen von derzeit 622 Euro auf 716 Euro monatlich. Zum 1. August 2020 wird er nochmals auf 723 Euro pro Monat erhöht.

Die Bundesagentur für Arbeit zahlt diese Zuschüsse, wenn der Ausbildungsbetrieb zu weit von den Eltern entfernt ist, um zu Hause wohnen zu bleiben, die Ausbildungsvergütung aber nicht reicht für Miete, Verpflegung und Fahrten. Weiterhin können Auszubildende Zuschüsse, etwa für Fahrkosten oder Kinderbetreuung beantragen.

Erhöht wird auch das Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderung, die auf besondere Ausbildungseinrichtungen angewiesen sind.