Der Bundestag hat zur Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) beschlossen. Das Gesetz sieht eine Speicherung von Verkehrsdaten in „äußerst engen Grenzen“ vor, so Bundesjustizminister Heiko Maas. Inhalte seien in keiner Weise betroffen, auch der E-Mail-Verkehr sei komplett ausgenommen, betont er.
Die Ziele waren im Vorfeld definiert: Ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung [PDF, 506 kb] soll Verbrechensbekämpfung mit hohen Datenschutzstandards in Einklang bringen. Man habe „klare und transparente Regeln zu Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten beschlossen“, sagt Maas im Mai, als das Kabinett die neue Regelung auf den Weg brachte. „Damit wahren wir die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in der Digitalen Welt.“
Freiheitsrechte und Datenschutz sichern
Mit dem nun verabschiedeten Kompromiss zur Einführung von Speicherfristen will die Bundesregierung auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes gerecht werden. Das neue Gesetz soll dem auf verschiedene Weise Rechnung tragen: mit weniger Daten, die gesammelt werden, kürzeren Speicherfristen, höheren Hürden für den Zugriff und strengeren Vorgaben für die Sicherung der Daten.
E-Mail-Verkehr wird nicht gespeichert
„Den Sicherheitsbehörden geben wir bei schweren Straftaten ein zusätzliches Instrument. Die Privatsphäre schützen wir: Eine Speicherung darf nur in äußerst engen Grenzen erfolgen“, unterstrich der Justizminister. Inhalte würden nicht gespeichert. Das Recht auf unbeobachtete Kommunikation bleibe erhalten. „Bewegungsprofile dürfen nicht erstellt werden. E-Mails werden nicht erfasst. Die Speicherfristen sind weit kürzer, der Zugriff auf die Daten deutlich schwerer als zuvor“, betonte Maas.