Familien mit Kindern, Rentnerinnen und Rentner, Beschäftigte mit kleinem Einkommen - ab Juli können viele Bürgerinnen und Bürger von neuen Regelungen profitieren. Millionen Menschen erhalten mehr Geld.
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Mehr Geld für Millionen Menschen
Das Kindergeld steigt - und zwar in einer ersten Stufe um 10 Euro monatlich. Für das erste und zweite Kind erhalten Familien ab 1. Juli 204 Euro statt bisher 194 Euro pro Monat. Für das dritte Kind sind es 210 statt bislang 200 Euro, für jedes weitere Kind gibt es 235 Euro statt 225 Euro. Die nächste Erhöhung ist zum 1. Januar 2021 vorgesehen.
Auch der Kinderzuschlag steigt ab Juli - und zwar auf maximal 185 Euro pro Kind. Außerdem sollen mehr Menschen Anspruch auf die Leistung bekommen. Den Kinderzuschlag erhalten Familien mit einem geringen Einkommen, das jedoch oberhalb des Hartz-IV-Satzes liegt.
Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten spürbar höhere Bezüge. In Westdeutschland legen die Renten zum 1. Juli um 3,18 Prozent zu, im Osten sogar um 3,91 Prozent. Eine monatliche Rente von 1000 Euro, die nur auf West-Beiträgen beruht, erhöht sich dadurch um 31,80 Euro, eine gleich hohe Rente mit Ost-Beiträgen um 39,10 Euro.
Beschäftigte mit kleinen Einkommen werden stärker bei den Sozialabgaben entlastet. Ab 1. Juli zahlen sie bei einem Lohn zwischen 450 und 1300 Euro geringere Sozialbeiträge. Gleichzeitig wird geregelt, dass die geringeren Rentenbeiträge nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen.
Im Gerüstbau wird Anfang Juli ein Mindestlohn in Höhe von 11,88 Euro pro Stunde eingeführt. Er gilt für alle in Deutschland Beschäftigten - auch für Gerüstbauer, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt wurden.
Schuldnerinnen und Schuldner können ab 1. Juli mehr Geld aus ihrem regelmäßigen Einkommen behalten. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steigt auf 1178,59 Euro für Einzelpersonen ohne weitere Unterhaltsverpflichtung. Dieser Betrag erhöht sich, wenn Unterhaltspflichten zu erfüllen sind. Für die erste Person um monatlich 443,57 Euro und um je 247,12 Euro monatlich für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten.
Gesetzlich krankenversicherten Kleinkindern stehen künftig zwischen dem 6. und dem vollendeten 33. Lebensmonat drei Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt zu. Außerdem haben jetzt auch Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat zweimal pro Halbjahr Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack. Mit diesen Maßnahmen soll frühkindlicher Karies bekämpft werden.