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Foto: Flüchtlingsfamilie aus Syrien
dpa

Flüchtlingsfamilie aus Syrien

30.01.2018 | Einigung bei Familienzusammenführung

Ein Fortschritt

Ab 1. August ist die Familienzusammenführung auch für Bürgerkriegsflüchtlinge mit sogenanntem subsidiären Schutzstatus möglich. Das hat die SPD in den Verhandlungen mit der Union sichergestellt. Der Kompromiss ist eine Verbesserung gegenüber dem Status Quo.

Seit zwei Jahren können Bürgerkriegsflüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus keine Angehörigen nach Deutschland holen.

Was bedeutet subsidiärer Schutz?

Bei dem subsidiären Schutz handelt es sich um einen Status, der vergeben wird, wenn Personen weder Anspruch auf Asyl haben noch nach der Genfer Konvention als Flüchtling anerkannt werden. Er wird beispielsweise dann erteilt, wenn die Menschen allgemein Schutz vor Krieg in ihrer Heimat suchen. Die Betroffenen werden dann nicht abgeschoben, erhalten aber nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die verlängert werden kann.

Begrenzte Familienzusammenführung ab August wieder möglich

Nun hat die SPD nach langen Verhandlungen mit der Union erreicht, dass der Bundestag in dieser Woche eine Übergangsregelung beschließen wird – damit anschließend eine menschliche Regelung in Kraft treten kann. Die Aussetzung der Familienzusammenführung soll bis zum 31. Juli 2018 befristet werden, da bislang kein abschließendes Ergebnis der Koalitionsverhandlungen vorliegt.

„Das war nicht unser Wunsch“, räumte Stegner am Dienstag ein. Doch die Regelung sei jetzt klar und gegen den erklärten Willen der CSU bis zum 31. Juli befristet. Dann werde sie durch eine Neuregelung ersetzt. „Selbst für diese Befristung mussten wir kämpfen, denn die Union wollte den Familiennachzug dauerhaft abschaffen, wofür sie im Parlament nur eine Mehrheit mit AfD und FDP hätte“, stellte der SPD-Vize klar.

Doch was ist in Härtefällen? Auch in dieser Übergangszeit gilt die Härtefallklausel für dringende humanitäre Fälle, betont Stegner. Wie die Neuregelung ab 1. August konkret aussehen werde, sei Gegenstand der laufenden Koalitionsverhandlungen und weiterer Gespräche.

Was hat die SPD konkret durchgesetzt?

Zwei Jahre war sie ausgesetzt, nun wird es einen Wiedereinstieg in die Familienzusammenführung für Bürgerkriegsflüchtlinge mit subsidiären Schutzstatus geben. Ab August können monatlich 1000 Familienangehörige von subsidiär Geschützten nachziehen.

„Sie werden nun nicht länger dauerhaft von Ehepartnern oder Kindern getrennt, wie vor allem die CSU das gefordert hatte“, begrüßte der SPD-Vize das Ergebnis. Zugleich machte Stegner klar, dass sich die SPD „natürlich“ weitergehende Regelungen gerade zugunsten von Kindern gewünscht hätte als sie insbesondere mit der CSU möglich waren: „Wir wollen echte Integrationschancen für junge Familien, die angesichts des Kriegsgeschehens in ihrer Heimat faktisch länger in Deutschland Schutz benötigen werden.“

Neben dem Wiedereinstieg in die Familienzusammenführung konnte die SPD eine Härtefallregelung durchsetzen. Diese „1.000+“-Regelung sei eine Verbesserung gegenüber dem Stand des Bundesparteitags, so Stegner. Er erinnerte an das Ansinnen der Union, dass auch die Härtefälle mit diesem Kontingent abgegolten wären.

Härtefallregelung gewinnt an Bedeutung

Stegner weiter: „Nun wenden viele ein, dass von der Härtefallregelung in der Vergangenheit weniger als 100 pro Jahr profitiert haben.“ Diese restriktive Praxis stimme zwar für die Vergangenheit, „aber ich glaube, dass es gute Gründe dafür gibt, dass die Härtefallregelung künftig weniger restriktiv und mehr zugunsten von Menschen ausgestaltet werden kann“, betont der SPD-Vize.

Dafür nennt er vier Gründe an:

  1. Wenn wir in eine Bundesregierung eintreten werden wir dafür sorgen, dass alle humanitären Spielräume konsequent genutzt werden.

  2. Wenn man zu einem „bescheidenen“ Kontingent von 1.000 Nachzügen komme, werde es darüber hinaus in „deutlich mehr“ Härtefallen zu Gerichtsverfahren kommen.


  3. Auch Paragraf 23 des Aufenthaltsgesetzes bleibe unberührt. Er erlaubt dem Bund aber auch den Bundesländern eigene humanitäre Initiativen.


  4. Die konkrete Ausgestaltung des zukünftigen Gesetzes und der Härtefallregelung bleibt die Aufgabe der nächsten Wochen. Stegner: „Ich finde, es kommt vor allem auf das Kindeswohl an, dazu verpflichtet uns auch die UN-Kinderrechtskonvention. Zudem gilt es auch die langen Wartezeiten zu berücksichtigen, die viele der Betroffenen bereits hinter sich haben.“ Dazu gibt es bereits Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

„Es gehört zur Ehrlichkeit dazu: Diese Regelung des Familiennachzuges ist nicht das, was Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sich wünschen“, räumte der SPD-Vize ein. Es sei jedoch eine „Verbesserung gegenüber dem Status Quo – der Nachzug ist seit zwei Jahren ausgesetzt – und angesichts der familienfeindlichen Position der CSU das, was an Fortschritten möglich ist“.