Mit den gestrigen Bund-Länder-Beschlüssen wird auch die Hilfe für Unternehmen und Soloselbständige, die durch den Lockdown weniger Geld verdienen können, noch mal deutlich verbessert: Es wird einfacher, Überbrückungshilfe III zu beantragen, die Förderung wird weiter aufgestockt – es gibt mehr Geld – und mehr Unternehmen können sie in Anspruch nehmen. Mehr gibt es auch für die Neustarthilfe für Selbstständige. Und die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels werden berücksichtigt.
Gefördert werden demnach alle Unternehmen und Betriebe, deren Umsatz durch den Lockdown zwischen November 2020 und Juni 2021 in mindestens einem Monat um 30 Prozent oder mehr zurückgegangen ist. Damit haben jetzt deutlich mehr Unternehmen Anspruch, denn bislang galt in der November- und Dezemberhilfe die Schwelle von 40 Prozent.
Deutlich aufgestockt
Auch die Abschlagzahlungen und das Fördervolumen erhöhen sich auf bis zu 100.000 € und 1,5 Millionen € pro Monat und Betrieb. Im Einzelhandel können jetzt bis zu 100 Prozent Abschreibungen auf Saisonware als Fixkosten angesetzt werden – also zum Beispiel Weihnachtsartikel, Winterkleidung oder auch Feuerwerkskörper. Auch in der Reisebranche werden Kosten und Umsatzausfälle durch Absagen und Stornierungen umfassend berücksichtigt. Und für Soloselbständige wird die Neustarthilfe auf einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt, die maximale Betriebskostenpauschale auf 7.500 € angehoben.
„Die Hilfen werden einfacher, umfangreicher und zielgenauer“, betonte Finanzminister Olaf Scholz nach dem Bund-Länder-Beschluss.
Die Abschlagszahlungen sollen im Februar kommen, die endgültigen Bescheide dann ab März.