Mehr Partnerschaftlichkeit, mehr Flexibilität und weniger Bürokratie: Millionen Eltern werden künftig von Verbesserungen beim Elterngeld profitieren. „Das macht es Eltern leichter, sich um die wichtigen Dinge zu kümmern: Zeit mit ihren Kindern und der Familie, aber auch Zeit um den eigenen beruflichen Weg weiterzugehen", sagt Familienministerin Franziska Giffey.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch zahlreiche Verbesserungen beim Elterngeld beschlossen. „Jetzt machen wir das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, einen zusätzlichen Elterngeld-Frühchenmonat und weniger Bürokratie“, sagte Familienministerin Giffey.
Konkret:
Folgende Verbesserungen sind vorgesehen:
- Mehr Möglichkeiten für Teilzeitarbeit: Geplant ist, dass Mütter oder Väter, die Elterngeld beziehen, aber schon wieder in Teilzeit zurück im Job sind, in Zukunft 32 Stunden statt wie bisher 30 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, ohne ihren Elterngeldanspruch zu verlieren. So wird beispielsweise eine Vier-Tage-Woche möglich. Zudem soll es flexiblere Regelungen beim sogenannten Partnerschaftsbonus geben - eine Zusatzleistung wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten. Damit sollen mehr Väter ermutigt werden, sich an der Kinderbetreuung zu beteiligen.
- Mehr Geld bei Frühchen: Für Kinder, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt kommen, sollen Eltern künftig einen zusätzlichen Monat Elterngeld erhalten. Mit dem sogenannten Frühchenmonat solle den Betroffenen in einer herausfordernden Situation mehr Zeit gegeben werden. Es geht um rund 17 000 Kinder im Jahr.
- Gerechte Finanzierung: Eltern von Frühchen werden also stärker gefördert und die Möglichkeiten für Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs ausgeweitet. Um dies zu finanzieren, sollen Spitzenverdienende künftig keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben: Mütter und Väter, die gemeinsam über ein Einkommen von mehr als 300 000 Euro verfügen, bekommen künftig kein Elterngeld mehr. Bisher liegt die Grenze bei 500 000 Euro. Für Alleinerziehende bleibt sie bei 250 000 Euro.
Die Neuregelungen sollen im kommenden Jahr in Kraft treten, müssen aber noch durch Bundestag und Bundesrat.