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Aktuelles

Foto: Olaf Scholz
Photothek

Vizekanzler Olaf Scholz: Gemeinsam Corona besiegen

13.04.2021 | Kabinett billigt Bundes-Notbremse

Gemeinsam die dritte Welle brechen

Das Bundeskabinett hat bundesweit einheitliche Regelungen beschlossen, um die immer stärker werdende dritte Corona-Welle in Deutschland zu brechen. „Das ist das, was jetzt notwendig ist: Regelungen, die im ganzen Bundesgebiet überschaubar, nachvollziehbar für jeden einheitlich gelten“, sagte Vizekanzler Olaf Scholz am Dienstag.

In den vergangenen Tagen hatten der Vizekanzler und die Kanzlerin mit vielen Kabinettskolleg*innen, Ministerpräsident*innen und Abgeordneten gesprochen, um eine Einigung für ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern im Kampf gegen die dritte Corona-Welle zu erzielen. Mit Erfolg. Eine bundesweite Corona-Notbremse wird kommen. Dazu soll das Infektionsschutzgesetz geändert werden. Der Bundestag muss zustimmen, auch der Bundesrat kommt noch zum Zug.

Scholz: Transparenz, Klarheit und Sicherheit

„Das ist im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger und im Übrigen auch im Interesse der Sache, um die es uns geht, nämlich die Gesundheit von uns allen zu schützen“, sagte Vizekanzler Olaf Scholz im Deutschlandfunk. „Wir haben große Aussichten, die Pandemie im Sommer hinter uns zu lassen, wenn Millionen Bürgerinnen und Bürger geimpft sind. Aber wir müssen verhindern, dass dieser Zeitpunkt erst später eintritt, weil jetzt die Infektionszahlen noch mal hochgehen. Mit den nun beschlossenen einheitlichen Regelungen wüssten alle, woran sie sind, „denn das ist das, was die Bürgerinnen und Bürger zurecht erwarten“.

Unabhängig von der Notbremse gilt Folgendes:

Zusätzliche Kinderkrankentage

Außerdem hat das Bundeskabinett eine erneute Erhöhung der Zahl der Kinderkrankentage auf den Weg gebracht. Wegen der Corona-Pandemie soll der Anspruch von derzeit 20 auf künftig 30 Tage pro Kind und Elternteil steigen.

Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch von 40 auf 60 Tage. Um Erschwernisse für Eltern in der Pandemie-Zeit zu mindern, können die Tage auch in Anspruch genommen werden, wenn Schulen und Kitas geschlossen sind, wenn die Präsenzpflicht an der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt ist. Dies gilt auch, wenn die Eltern im Homeoffice arbeiten.


Corona-Tests am Arbeitsplatz

Bundesweite Notbremse

Wenn die 7-Tage-Inzidenz (Ansteckungen binnen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner*innen) an drei aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 überschreitet, so sollen dort ab dem übernächsten Tag schärfere Maßnahmen gelten. Diese sollen so lange in Kraft bleiben bis die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet - dann treten die Extra-Auflagen am übernächsten Tag wieder außer Kraft.

Vorgesehen ist Folgendes: