Seit einem Jahr gilt die Mietpreisbremse. Das bedeutet: Nicht mehr als 10 Prozent Mietsteigerung bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen in gefragten Wohnlagen. Und: Wer einen Makler beauftragt, muss ihn bezahlen – in der Regel der Vermieter.
Während früher vielfach die Mieter für die Dienste eines Maklers in die Tasche greifen mussten, flattert die Rechnung seit dem 1. Juni 2015 meist dem Vermieter ins Haus. Die neue Regel lautet: Wer den Makler bestellt, zahlt auch. Und das ist üblicherweise der Wohnungseigentümer.
Mieterbund: Bestellerprinzip für Makler ist ein Volltreffer
Besonders dieses sogenannte Bestellerprinzip sei „ein Volltreffer“, lobt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund das Gesetz. Wenn Wohnungsvermittler tricksten, könnten sich Mieter nun wehren.
Auch Justizminister Heiko Maas (SPD) wertet das von ihm vor einem Jahr eingeführte Bestellerprinzip als Erfolg. „Mieter zahlen seitdem nur noch sehr selten die Courtage“, sagte er der "Süddeutschen Zeitung" am Mittwoch. Die Maklercourtage habe immerhin bis zu zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Nun sparten Mieterinnen und Mieter „gleich zu Beginn des Mietverhältnisses sehr viel Geld“.
Mietpreisbremse ist Paradigmenwechsel
Anders als das Bestellerprinzip galt die Mietpreisbremse in den meisten Bundesländern nicht vom ersten Tag an. Sie wurde erst nach und nach umgesetzt - in Thüringen zum Beispiel erst vor zwei Monaten. Deshalb sei eine endgültige Bewertung zu früh, erklärt der Bundesjustizminister. Die Mietpreisbremse sei ein „Paradigmenwechsel“, der jetzt beginne, seine Wirkung zu entfalten. Erstmals bestimme nicht mehr allein der Vermieter über die Höhe des Mietpreises, sondern eine objektive gesetzliche Grenze.