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Foto: Andrea Nahles steht vor einem Plakat mit der Aufschrift "Faire Bezahlung für gute Arbeit"
dpa
01.06.2016 | Klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge

Gute Arbeit muss fair bezahlt werden


Nach Mindestlohn und Rente ab 63 setzt die SPD ein weiteres zentrales Wahlversprechen um. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zur Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen.

„Leiharbeit und Werkverträge geben unserer Wirtschaft Flexibilität. Wir wollen verhindern, dass sie missbraucht werden, um Druck auf Beschäftigte, Löhne und Arbeitsbedingungen zu machen“, erklärte Nahles. „Daher führen wir die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion zurück und schieben dem Missbrauch von Werkverträgen einen Riegel vor. Fairer Lohn für gute Arbeit – das ist das Ziel.“

Missbrauch verhindern

Mit ihrem Gesetz will die Arbeitsministerin Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland besser vor Lohndumping schützen. Sie verschafft den Arbeitgebern das notwendige Maß an unternehmerischem Spielraum, zieht dabei aber zugleich Grenzen dort, wo der Missbrauch dieser Beschäftigungsformen droht. Die schwarzen Schafe unter den Unternehmen werden es künftig schwerer haben, das Instrument der Leiharbeit zu missbrauchen. Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit nach spätestens neun Monaten, keine Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter als Streikbrecher, klare Regeln für Werkverträge – damit setzt die SPD ein weiteres zentrales Wahlversprechen erfolgreich um.

Für Nahles stehen drei Ziele im Vordergrund: „Erstens sorgen wir dafür, dass gute Arbeit auch fair bezahlt wird. Zweitens schieben wir dem Missbrauch bei Leiharbeit und Werkvertragen einen Riegel vor. Und drittens erhalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Möglichkeit, die Bedingungen für mehr Flexibilität und Sicherheit auszuhandeln.“ Wer mehr Flexibilität wolle, müsse mehr Sicherheit bieten, betont die Arbeitsministerin. „Damit stärken wir die Sozialpartnerschaft. Das macht die Sozialpartner gemeinsam stark.“

Klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge