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Aktuelles

Foto: Hubertus Heil
dpa
18.03.2020 | Spitzentreffen der Sozialpartner

Hubertus Heil: Staat will Lohnlücken für Beschäftigte schließen

Beschäftigte in Deutschland sollen bei Kurzarbeit oder dauerhafter häuslicher Kinderbetreuung in der Coronakrise vor großen Lohneinbußen geschützt werden. Dieses klare Signal sendet Arbeitsminister Hubertus Heil nach einem Treffen mit Gewerkschaften und Arbeitgebern aus. „Wir werden dazu Gesetze machen.“

Bundesregierung und Sozialpartner wollen in der Coronakrise an einem Strang ziehen. „Wir werden gemeinsam Lösungen finden, um Lohnlücken abzufedern“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil am Mittwoch nach einem Treffen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften in Berlin.

Lohnfortzahlung an Eltern wird gesichert

Die Bundesregierung will zudem per Gesetz die Lohnfortzahlung an Eltern sichern, die durch wegen fehlender Kinderbetreuung für Kinder unter zwölf Jahren nicht arbeiten können. Voraussichtlich am kommenden Montag werde das Bundeskabinett ein Gesetz beschließen, das bei Schul- und Kitaschließungen den Arbeitgebern gestatte, Lohnfortzahlungen ausweiten zu können. Die Firmen sollen sich dann „einen Großteil davon hinterher beim Staat zurückholen können“, sagte Heil.

Momentan haben Eltern bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung einen Anspruch auf Lohnfortzahlung nur für wenige Tage. Das will Heil ändern, Eltern sollten „keine unverhältnismäßigen Lohneinbußen“ erleiden.

Mit Kurzarbeitergeld Arbeitsplätze sichern

Auch beim Kurzarbeitergeld sollen Lohnlücken abgefedert werden. Dazu böten sich tarifvertragliche Regelungen an, sagte der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann. Es gehe darum, das Kurzarbeitergeld aufzustocken und Einkommenslücken zu minimieren.

Bundesweit gibt es bereits einen Ansturm von Unternehmen auf das erweiterte Kurzarbeitergeld in der Coronakrise. Die Firmen beantragen die Leistung in großem Stil bei den örtlichen Stellen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte in Berlin, „dass es momentan einen enormen Anstieg an Beratungsbedarf gibt“. Viele Unternehmen wollten die Leistung erstmals in Anspruch nehmen.

Das erleichterte Kurzarbeitergeld fließt rückwirkend zum 1. März. Betriebe können Kurzarbeitergeld nutzen, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind - statt wie bisher ein Drittel. Den Arbeitgebern werden zudem die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Auch Zeitarbeitsunternehmen können die Leistung anzeigen.

Bundesagentur für Arbeit: Puffer von 26 Milliarden Euro

Arbeitsminister Heil bekräftigte mit Blick auf das Kurzarbeitergeld, die Bundesagentur für Arbeit habe einen Puffer von 26 Milliarden Euro. Ziel sei es, Firmen zu erhalten und Entlassungen zu verhindern.