In drei Schritten werden die Corona-Schutzmaßnahmen gelockert. Bis zum 20. März sollen die Einschränkungen zurückgefahren werden. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt.
Mit den inzwischen wieder abnehmenden Infektionszahlen gibt es jetzt auch einen Öffnungsfahrplan. Weitreichende Einschränkungen, wie etwa begrenzte Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen, sollen in drei Schritten hin bis zum 20. März zurückgenommen werden. Die Rückkehr zur Normalität! Von „optimistischen Frühlingsperspektiven“ sprach Bundeskanzler Olaf Scholz nach dem Treffen mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder.
Das haben Bund und Länder beschlossen:
In einem ersten Schritt können private Treffen wieder mit unbegrenzt vielen Gästen stattfinden – wenn sie geimpft oder genesen sind. Bei Ungeimpften gelten bis auf Weiteres die bisherigen Kontaktbeschränkungen. Zu Einzelhandelsgeschäften werden alle wieder Zugang haben – medizinischer Masken bleiben aber in Innenräumen noch Pflicht.
Ab 4. März können – in einem zweiten Schritt – auch alle wieder Restaurants oder Hotels besuchen. Hier gilt dann die 3G-Regel, also: geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet. Auch Clubs und Diskotheken können wieder öffnen, zunächst aber nur für Genesene und Geimpfte jeweils mit aktuellem Test oder Booster-Impfung (2G-Plus). Dies gilt auch für Großveranstaltungen, bei denen in Innenräumen dann wieder 60 % Auslastung (max. 6.000 Besucher:innen) möglich sind und im Freien bis zu 75 % (max. 25.000 Besucher:innen).
Im dritten Schritt, ab 20. März, entfallen dann alle tiefgreifenden Einschränkungen. Dann sollen nur noch so genannte „niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen“ übrigbleiben, um weiterhin vor allem Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen angemessen schützen zu können: Maskenpflicht in Bussen und Bahnen etwa oder in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
„Der Piks hilft eben“
„Die Pandemie ist aber noch nicht vorbei“, warnte Kanzler Scholz – und warb für die weitere Erhöhung der Impfquote. Es gehe weiterhin darum, bislang noch Unentschlossene zu überzeugen: „Der Piks hilft eben.“ In diesem Zusammenhang bekräftigte Scholz auch die Notwendigkeit einer Impfpflicht. „Wir dürfen nicht vergessen, dass es auch den nächsten Herbst und Winter geben wird.“
Außerdem wird der Bund dem Beschluss nach die gesetzlichen Regelungen so anpassen, dass auch nach dem Abbau der Einschränkungen bis zum 20. März regional Schutzmaßnahmen möglich sind, wenn sich das Infektionsgeschehen entgegen der Erwartung wieder verschärfen sollte. Danach sieht es zurzeit aber nicht aus: „Wir können zuversichtlicher nach vorne schauen, als wir das in den letzten Wochen konnten“, betonte der Kanzler.