Das Corona-Hilfsprogramm für Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, wird bis Ende Juni 2021 verlängert. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit mit seinen großzügigen Konditionen nun auch für Soloselbstständige und kleine Unternehmen geöffnet. „Der Schutzschirm bleibt weit geöffnet, wir stemmen uns mit voller Kraft gegen die Krise“, sagte Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz.
Kriselnde kleine und mittelständische Firmen werden in der Corona-Krise weiterhin verlässlich mit Liquidität versorgt. Die Bundesregierung hat das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, bis zum 30.06.2021 verlängert.
KfW-Schnellkredit nun auch für Kleinstunternehmen
Seit Montag steht der Schnellkredit staatlichen Förderbank KfW zudem auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung. Unternehmen können diese KfW-Kredite über die Hausbanken mit einer Höhe bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig vom 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.