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Aktuelles

Foto: Christine Lambrecht
Thomas Köhler / photothek
03.07.2020 | Härtere Strafen für Fotos unter den Rock und in die Bluse

Persönlichkeitsschutz gestärkt

Gerade in Menschenmengen kommt es vor, dass mit dem Handy unter den Rock fotografiert wird - und möglicherweise massenhaft intimste Fotos ungewollt im Internet landen. Für Betroffene ein Alptraum. Das sogenannte Upskirting wird ab jetzt härter bestraft.„Solche Eingriffe in die Intimsphäre von Frauen stellen wir in Zukunft unter Strafe“, sagt Justizministerin Christine Lambrecht.

Wenn eine Frau mit einem Rock in einer vollen Bahn steht, muss sie fürchten, dass womöglich jemand ungewollt eine Kamera darunter hält, ein Foto schießt und es verbreitet. Wer sogenanntes Upskirting betreibt, macht sich aber in Zukunft strafbar: Der Bundestag beschloss am frühen Freitagmorgen ein Gesetz, das eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Gelten soll es voraussichtlich ab dem Herbst.

Schutz der Intimsphäre vor heimlichen Aufnahmen

„Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren, ist eine schamlose Verletzung ihrer Intimsphäre“, sagt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Solche Grenzüberschreitungen seien nicht hinnehmbar. Die Fotos verletzten nicht nur die Persönlichkeitsrechte, sondern auch die sexuelle Selbstbestimmung.

Erschreckend häufig werden unbefugt und heimlich intime Fotos vor allem von Mädchen und Frauen gemacht. Dabei wird zum Beispiel der Blick unter den Rock oder in den Ausschnitt festgehalten und verbreitet. Bei diesem sogenannten ‚Upskirting‘ und ‚Downblousing‘ verletzt der Täter die Intimsphäre des Opfers und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

Upskirting und Downblousing künftig Sexualdelikte

Die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion, Esther Dilcher, sagt: „Wir begrüßen es deshalb sehr, dass wir den Koalitionspartner auch von der Strafwürdigkeit des Fotografierens in den Ausschnitt überzeugen konnten.“ Künftig werde das Upskirting und Downblousing als Sexualdelikt eingestuft. Nicht geregelt werde die Strafbarkeit der Anfertigung von unbefugten Nacktaufnahmen beispielsweise in einer Dusche oder Sauna. „Hier ist unbedingt noch weiter nachzubessern“, so Dilcher.

dpa

Hanna Seidel (r) und Ida Marie Sassenberg, Initiatorinnen der Petition "Verbietet #Upskirting in Deutschland"

Petition-Initiatorinnen: „Sehr wichtiger Schritt“

Hanna Seidel freut sich über das neue Gesetz. „Das ist ein ganz großes Symbol für Justiz, Politik und Gesellschaft. Die Symbolkraft sollte nicht unterschätzt werden.“ Es sei wichtig zu zeigen, dass nicht erst bei Berührungen in die sexuelle Selbstbestimmung eingegriffen werde. Die 29-Jährige aus Ludwigsburg bei Stuttgart hatte zusammen mit Ida Marie Sassenberg aus München mit der Petition „Verbietet Upskirting in Deutschland!“ die Debatte über das Thema in Gang gebracht. Mehr als 100 000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner schlossen sich an. Seidel sagt, das Gesetz löse nicht gänzlich das Problem: „In der Gesellschaft muss noch viel passieren. Aber es ist ein richtiger und sehr wichtiger Schritt.“

Gafferfotos werden härter bestraft

Nicht nur, wer heimlich intime Fotos von Frauen macht, wird künftig härter bestraft - ebenso, wer tote Unfallopfer fotografiert. Wer schwer verletzte Unfallopfer oder gar Tote aus reiner Sensationsgier fotografiert, verletze jeden menschlichen Anstand, sagt Ministerin Lambrecht. „Oft werden dabei auch noch Rettungskräfte behindert, die alles tun, um Leben zu retten.“ Bislang ist das Fotografieren von Toten nicht strafbar. „Diese Lücke schließen wir jetzt. Den Angehörigen müssen wir das zusätzliche Leid ersparen, dass Bilder ihrer verstorbenen Eltern oder Kinder auch noch verbreitet werden.“

(mit dpa)